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positives Gutachten für die PUV ohne Begutachtung, was kann ich machen?

Schnecke996

Neues Mitglied
Registriert seit
17 März 2010
Beiträge
12
Hallo !
Ich hatte 2008 eine schweren Unfall auf dem Weg zur Arbeit.
Waden- Schienbeinbruch, hinteres Kreuzband, schweres SHT mit Hirnblutung.
Meine BG hat, nach dem Gutachten des Krankenhauses, eine vorläufige MdE von 40% bestätigt. (2009)
Das neurologische Gutachten hat auch mein PUV bekommen und... keine Reaktion. Nach mehrfacher Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass sie noch auf ein chrirugischen Gutachten warten würden. Wieder lange warten. Dann wurde ich zur Begutachtung in mein Krankenhaus gerufen. Chirugisch! (Feb. 2010) Jetzt waren alle Unterlagen bei meiner PUV vorhanden.. habe ich gedacht...
Ein Schreiben von meiner PUV. Hier wurde der Schaden an meinem Bein mit 3/7 bestätigt und der entspr. Versicherungsbetrag überwiesen. Aber kein Wort oder Hinweis auf die Beeinträchtigung durch meine Kopfverletzung.
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es hier ja kein zusammenhängendes Gutachten gegeben hätte. Dieses müsse noch einmal in Auftrag gegeben werden.
Freitag bekomme ich ein Schreiben von der PUV.
Zitat:
"... Im Übrigen ist das offensichtlich für die private Unfallversicherung erstellte fachärztliche Gutachten nicht korrekt, da von einer MdE ausgegangen wird..".."... Die Bemessung einer Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit im Umfang von 30% ... ist aufgrund des zur Verfügung stehenden medizinischen Befundes nicht nachvollziehbar.."

Die haben nicht ein mal mit mir gesprochen

Weiß hier jemand Rat ?

LG
Schnecke996
 
Hallo Schnecke996,

als erstes die Verfahren BG / Versorgungsamt und PUV strickt trennen.

weiterhin mal genau die allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen, kurz AUB's genannt.

In der Regel heißt es, sofern Unfall ordnungsgemäß gemeldet worden ist, dass die versicherung und der VN bis zum Ablauf von drei Jahren eine Begutachtung verlangen können.

Die erste Begutachtung findet meist nach 15 Monaten statt, wobei dann alle Schäden auch gegutachtet werden sollten.

Wer hat die GA der BG überhaupt an die PUV gesandt

Die PUV reguliert nach der Gliedertaxe, die BG nach MdE / das Vesorgungsamt nach GdB.

Wichtig bei der PUV sind nicht nur die Schäden die zum Zeitpunkt der Dreijahresfrist noch bestehen können, sondern auch die in die Zukunft reichen könnten.

Die Angaben der PUV sind hinsichtlich der nach Gliedertaxe benannten Körperteile in was Knochen anbelangt in Bruchteilen anzugeben, alles andere Beeinträchtigungen in Prozenten.

Meine Empfehlung an Dich, lasse Dich bis zum Datum 3. Jahr bezogen auf den Unfalltag begutachten. Wenn die Versicherung nicht mit spielt, hole private Gutachten ein. Wichtig hierbei, die Begutachtungen sollten mit Datum des Unfalltages des dritten Jahres abgeschlossen sein.

Die Versicherungen sind hier erfinderisch, lasse Dich nicht in Bockshorn jagen.

Viel Glück.
 
Hallo Reickja,

vielen Dank für die Tipps !
Das jede(s) Versicherung/Amt ihre eigenen Gutachten benötigen, wusste ich schon.
Das aber jeder nach unterschiedliche Kriterien sein Endresultat festlegt, das habe ich nicht gewusst. Mit diesem Hinweis hast Du mir sehr weitergeholfen!

Ich werde jetzt erst einmal Widerspruch gegen dieses Gutachten einlegen.

Vielen Dank
Schnecke996
 
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