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positives GA - und nun?

Santafee

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Okt. 2007
Beiträge
1,591
Hallo,

in einer Arzthaftungssache kommt bei mir nun ebenfalls Bewegung und das GA ist insofern positiv, dass es die Möglichkeit eines Fehlers einräumt. Leider ist die Anamnese und körperliche Untersuchung, sowie ein mir vorher zugeschickter Fragebogen z.T. aus dem Zusammenhang gerissen oder sogar fehlerhaft wiedergegeben worden. Ich werde auch hier eine Richtigstellung meinem Anwalt senden müssen!

Nun zu meiner Frage:

Wie geht es danach weiter? Wie ist Eure Erfahrung? Wird die Gegenseite einen Vergleich anbieten müssen? Auf was msollte ich achten?

VG Santafee
 
Hallo Santafee,

"das GA ist insofern positiv, dass es die Möglichkeit eines Fehlers einräumt."

solange nur die Möglichkeit eines Fehlers eingeräumt wird, ist das Verfahren noch völlig offen und die Gegenseite wird alles unternehmen, dass es nicht heißt "ein nachgewisener Behandlungsfehler liegt vor.
Ich drücke Dir die Daumen!

MfG.
Pit
 
Hallo Pit,

also für mich klingt es schon eher für einen Fehler (+Aufklärungsfehler) als gegen einen:cool:... Ich denke aber nat. auch, dass es noch schwer wird, aber ich habe auch einen aktuellen Befund, der meine Ansicht soger noch unterstreicht;).

Tja, 100%ig nachweisen ist wirklich etwas schwierig, da müsste ich mich nochmal auf den OP-Tisch legen, was ich aber -zumindest im Moment -noch nicht will, früher oder später jedoch eh muss...

VG Santafee
 
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