Lindgren
Erfahrenes Mitglied
Hallo liebe Forum-Beteiligte,
ich hatte mich Ende Nov. wegen einer zahlungsunwilligen Versicherung an den Versicherungsombudsmann gewendet. Vorteil: Wenn eine Frist zu verstreichen droht, wird die Verjährung durch den Beginn des Ombudsmannsverfahren gehemmt, läuft also bis zum Ende des Ombudsmannsverfahrens nicht ab.
Sehr schnell kamen von dort eine Eingangsbestätigung und der Hinweis, dass ich zunächst die Versicherung mit meiner Eingabe konfrontieren und eine Frist von 6 Wochen setzen muss. (Wenn man die Versicherung vor der Eingabe an den Ombudsmann anschreibt, kann wohl man auch eine kürzere Frist setzen, aber diese 6-Wochen-Frist gehört zum Verfahren, wenn man die Versicherung eben nicht vorher angeschrieben hat.)
Tatsächlich meldete sich die Versicherung noch am 30.12. (also knapp 2 Wochen vor Ende der Frist) zunächst mündlich und genau am Ende der Frist auch schriftlich und erkannte meinen Anspruch an.
Da ich im Schreiben an die Versicherung nicht mitgeteilt hatte, dass ich ein Verfahren beim Ombudsmann eingeleitet habe, ist die Information wohl vom Ombudsmann an die Versicherung ¨gelangt¨.
Mir scheint danach, das kostenlose Ombudsmannverfahren empfehlenswert zu sein.
Dazu teilt man dem Ombudsmann mit einem Vordruck, der im Internet bereit steht, mit, was man mit seiner Eingabe erreichen möchte (das sollte man sich allerdings gut überlegen und entsprechend formulieren). Viele rechtliche Ausführungen sind dazu nicht erforderlich (die helfen aber vermutlich).
ich hatte mich Ende Nov. wegen einer zahlungsunwilligen Versicherung an den Versicherungsombudsmann gewendet. Vorteil: Wenn eine Frist zu verstreichen droht, wird die Verjährung durch den Beginn des Ombudsmannsverfahren gehemmt, läuft also bis zum Ende des Ombudsmannsverfahrens nicht ab.
Sehr schnell kamen von dort eine Eingangsbestätigung und der Hinweis, dass ich zunächst die Versicherung mit meiner Eingabe konfrontieren und eine Frist von 6 Wochen setzen muss. (Wenn man die Versicherung vor der Eingabe an den Ombudsmann anschreibt, kann wohl man auch eine kürzere Frist setzen, aber diese 6-Wochen-Frist gehört zum Verfahren, wenn man die Versicherung eben nicht vorher angeschrieben hat.)
Tatsächlich meldete sich die Versicherung noch am 30.12. (also knapp 2 Wochen vor Ende der Frist) zunächst mündlich und genau am Ende der Frist auch schriftlich und erkannte meinen Anspruch an.
Da ich im Schreiben an die Versicherung nicht mitgeteilt hatte, dass ich ein Verfahren beim Ombudsmann eingeleitet habe, ist die Information wohl vom Ombudsmann an die Versicherung ¨gelangt¨.
Mir scheint danach, das kostenlose Ombudsmannverfahren empfehlenswert zu sein.
Dazu teilt man dem Ombudsmann mit einem Vordruck, der im Internet bereit steht, mit, was man mit seiner Eingabe erreichen möchte (das sollte man sich allerdings gut überlegen und entsprechend formulieren). Viele rechtliche Ausführungen sind dazu nicht erforderlich (die helfen aber vermutlich).