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PlusMinus am 22.04. im ARD und Marktcheck am 28.04. SWR

Hallo,

na, geht doch!
Danke Reko:)

Leider macht der Bericht sehr wenig Hoffnung: 24 Jahre Kampf? 45% der Gutachen "geschönt" !

Wer von den Nichtbetroffenen wird das glauben:confused:

Wenn wir es nicht selbst erleben würden...

Traurige Grüße
Aramis
 
Moin moin!

Aramis, um die Glaubwürdigkeit dazu zu erhöhen, genau deswegen gibt es auch dieses Forum.

Deswegen ist es mir persönlich zum Beispiel wichtig, daß sich jeder mit auch nur dem Verdacht eines Verstoßes der BG gg. entsprechende §§ an die Datenschutzbeauftragten wendet.

Weil damit nicht eine Dunklenziffer, die geschönt werden kann sondern Fakten erscheinen. Und auch Fakten, mit welchen rechtwidrigen Mittel dieses geschieht.

Deswegen ist es wichtig, daß die UO begreifen, wie juristische Wege funktionieren und auch korrekt anwenden. Und zwar verdammt gut. Und damit das UO lernt, sauber zu arbeiten und seinem Anwalt auch auf die Finger zu schauen. Damit die Zuarbeit gut funktioneriert.

Was viele immer wieder vergessen, ist das auch der Mandant einen Haufen Pflichten hat und nicht der Anwalt:

Die Ermittlung des Sachverhalts ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Anwalts.

Allerdings besteht eine Informationsbeschaffungspflicht des Anwalts. Er muss daher mittels geeigneter Fragestellung den Sachverhalt für die Prüfung der Rechtslage aufbereiten. Wenn sich Widersprüche in der Darstellung des Sachverhalts oder im Vergleich zu schriftlichen Unterlagen etc. ergeben, muss der Anwalt versuchen, den Sachverhalt weiter aufzuklären.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anwaltshaftung

Mit anderen Worten, die Wunschvorstellung, der Anwalt kümmerst sich schon darum, das Beweise vorliegen, daß erkannt wirde on und wann der Gutachter etwas falsches schriebt etc. ist genau dies ... eine Wunschvorstellung. Das UO muß dem Anwalt sagen, wo Beweise sind, was falsch ist, ggf. wo medizinische Widersprüche sind wenn sie sich aus der fachlich falschen Argumentation und nicht aus dem Inhalt ergeben, etc.

5. Mitverschulden des Mandanten
Der Schaden des Mandanten kann wegen seines Mitverschuldens ganz oder teilweisenach § 254 BGB entfallen. Trägt der Anwalt den ihm mitgeteilten Sachverhalt unvollständig vor, muß der Mandant diesen auf den Fehlerhinweisen, ansonsten kann er wegen Verstoßes gegen seine Mitwirkungspflichten seinen möglichen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise verlieren (OLG Köln, 21 U 5/05 mit AnmerkungJungk in BRAK-Mitt.2004, S.219).
http://www.schadensausgleich.de/files/document_ah1_1.pdf

Das bedeutet, daß UO muß sich selber um Inhalte kümmern. Und auch selber den Nachweis der Korrektheit beibringen.
Und es bedeutet auch, daß das UO sachlich korrekt und inhaltlich sauber diese Nachweise erbringen muß.

Damit sich der Leumund von "die UO, immer behaupten sie etwas. Nur, wenn sie es beweisen sollen, dann können sie es nicht" in "Klare Beweise. Und die Gegenseite konnte diese nicht aushebeln" ändert.

Und ja, ich weiß wie schwierig das ist. Ich habe das Spiel jetzt selber seit fast 10 Jahren an der Backe. Und weiß immer noch nicht, ob die Gegenseite oder ich Recht bekommen wird.

Aber nur so kann sich das Blatt wenden, es immer mehr Urteile geben, bei denen ein Befangenheitantrag etc erfolgreich ist.

Weil dann nicht das Argument im Raum steht "Seht an den vielen abglehnten Anträgen, die UO meinen nur immer ihnen wird Unrecht getan" sondern das Argument "90% der Anträge muß stattgegeben werden" - meine Güte arbeiten die BG´en/Versicherungen/Gutachter schlampig und rechtswidrig.

Weil dann, wenn Gerichte mit Verfahrensfehlern entscheiden, das Urteil zurückverwiesen wird. s. dazu mal wieder rajos Antrag an des LSG.
Und es dann heißt "die Gerichte arbeiten schlampig" und nicht "Die UO wollen etwas was ihnen nicht zusteht".

Was sich meiner Meinung nach ändern muß ist der Leumund des UO.

Damit dieser Leumund letztendlich dafür sorgt, daß sich die Bevölkerung um ihre Versicherung Sorgen macht. Und sie darüber durch entweder Nicht-Abschluß oder aber nur bei bestimmten, gesicherten Vertragsbedingung und nicht Wischi-Waschi-Policen einen Vertrag abschließt.

Damit die Politik sich gezwungen sieht - ich darf doch hoffen - verünftigere Gesetzesänderungen zu machen.

Und so leid es mir tut, dazu muß sich erst einmal bei uns etwas ändern.

Ein wunderschönes Beispiel zur Fehlargumentation und der sich daraus ergebenden negativen Konsequenzen für den Leumund der UO allgemein ist folgende Behauptung:

"bis zum Stromunfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern."

- bei dem nachweisbarem Umstand, daß nur nachgewiesen ist, daß 6 Wochen vorher nichts vorlag. Aber in keinster Weise, daß am Ereignistag nichts vorlag.
- mit dem Umstand, daß auch die seitens des UO beigebrachte Literatur nachweist, daß der Verlauf einen Zusammenhang unwahrscheinlich macht
- sowie eines vorliegenden Risikofaktors für die Entstehung eines Vorhofflimmern

Und die Konsequenz des UO ist es dann, daß behauptet wird die Gegenseite lügt/Beweise unterschlägt/ein Prozeßdelikt vorliegt/wer auch immer krininell oder dumm ist oder was auch immer.

Diese Argumentation wäre nur dann richtig und anwendbar, wenn es vom Ereignistag ein EKG ohne Vorhofflimmern gäbe.
Wenn dazu noch kommt, daß eine Vorerkrankung vorliegt die ein Risikofaktor für genau diese Erkrankung ist muß noch sauberer und differenzierter argumentiert werden.

Das ist vergleichbar der Behauptung, nach 7 Monaten meldet man der Versicherung einen massiven Vollkasso-Autoschaden zum Ereignistag beispielhaft Frontscheibe kaputt.
Und als Nachweis, daß der Schaden an diesem Tag entstanden sein muß legt man einen Werkstattbericht von 6 Wochen vorher vor, bei dem dieser Schaden nicht dokumentiert ist. Dafür aber ein kleiner Glasschaden in der Frontscheibe.

Daß derartiges nicht förderlich ist für die Glaubwürdigkeit ...


Deswegen hacke ich immer so darauf herum, daß die Argumentation sachlich, emotionlos und beweisbar sein muß.
Alles andere macht den eigenen Fall nicht besser und die allgemeinen Probleme nur schlechter.


gruß



 
Hallo buchfreundin,

es ist ja gut und schön und sicherlich auch richtig:

"Das bedeutet, daß UO muß sich selber um Inhalte kümmern. Und auch selber den Nachweis der Korrektheit beibringen.
Und es bedeutet auch, daß das UO sachlich korrekt und inhaltlich sauber diese Nachweise erbringen muss."

Leider sind viele UO nicht in der Lage, Nachweise zu erbringen oder wissen oft ganz einfach nicht, wie es geht!

Dann ist es gut, wenn sie in ein Forum kommen, wo es Tipps gibt - viele kommen aber mit dem Web nicht zurecht, haben keine Kenntnisse, leiden unter schlimmen Unfallfolgen - und so sind sie ein leichtes zusätzliches Opfer für Versicherungen, Gutachter, Ärzte und Behörden. Und umso abhängiger von einem guten Anwalt, der ihnen das Ganze irgendwie auch noch "beibiegen" muss. Manchmal muss der RA auch noch die Rolle des Psychologen usw. übernehmen. Kein leichter Job für den RA - umso wichtiger, dass er ihn gewissenhaft ausführt!

Denn ein UO ohne Kenntnisse ist hilflos - das hat nichts mit schlechtem Leumund erzeugen zu tun. Sondern das UO versteht einfach die Welt nicht mehr und es ist keiner da, der sie ihm erklärt. Und bis das UO die Vorgänge halbwegs verstanden hat und adäquat reagieren könnte, ist der Prozess wahrscheinlich schon (fast) vorüber!

Hier ist UNBEDINGT von Anfang an eine Aufklärung der UO zu verlangen - und zwar durch den RA, der dem UO auch sagen muss, welche Unterlagen er wie und wozu benötigt. Dann kann das UO auch agieren und die richtigen Dokumente/Beweise beibringen!

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo @,

vor kurzem hat ein User folgendes geschrieben, in etwa!
Wir als UO kommen das erste mal in diese Situation (Unfall), wir wissen nicht was auf uns zukommt!
Wir wissen nicht worauf man achten muss, usw.
Der Gegner, meistens zu 99% sind Versicherungen jeglicher Art, die
den ganzen Tag nichts anderes machen und jetzt kommt es
von Tag zu Tag schlauer und ausgeschlafener werden!
Gegen solch einen Gegner anzutreten ist schon erschreckend,
aber dann noch durchzuhalten,
kann man nur,
wenn man diese Forum findet!

Danke schön an alle die hier mitmachen!
 
Neue Entwicklung

Hallo @,

die Rechtsanwältin vom Hamburger Gerichtsgutachter hat nunmehr Klage am Landgericht Hamburg Pressekammer gegen den SWR eingereicht.

Ausserdem bekam ich von ihr eine Abmahnung, in der sie wollte, dass ich eine strafbewerte Unterlassungserklärung unterschreibe, aus der hervor geht, dass ich meinen Ausspruch innerhalb der Sendung revidire. Spätestens an dieser Stelle musste sich die Anwältin die Frage von mir gefallen lassen, ob sie mich zu einer Falschaussage nötigen will.

Ich bin gespannt, wie weit sie noch gehen wird. Letztendlich schadet sie damit ihrem Mandanten mehr, als sie ihm nützen könnte.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Moin moin!

Rekobär, nur als Nachfrage für so dumme Menschen wie mich, die irgendwie etwas nicht verstanden haben -

Dein "Ausspruch", nach meinen Verständnis zusammengefaßt der betroffene Sachverständige hätte nachweislich die Autos bei seiner Beurteilung vertauscht
- nachweislich beispielhaft im Sinne von statt Auto A ist von links gekommen und Auto B von rechts und dieses auch durch Photos vom Unfallort belegbar hat der betroffene Sachverständige formuliert Auto A ist von rechts gekommen und Auto B von links -
ist laut Beurteilung der Rechtsanwältin eine strafbare Falschaussage?

Wirr guck, wo bitte ist dieser dein Ausspruch denn dann eine Falschaussage? Bzw. mit welcher Begründung?
Hat sie ggf. Photos, die das Gegenteil beweisen?
Oder wie ich eine Kristallkugel, die dann auch nicht in Reparatur ist?

gruß
 
Hallo Rekobär,

na da haben sich ja zwei T..... gefunden 1. die Rechtsanwältin mit ihrem 2. Mandanten Herrn Gutachter, der Schuss geht aber sowas von nach hinten los.
Du wirst uns ja weiterhin berichten man kommt ja aus dem schmunzeln nicht mehr raus.

LG
Wolle
 
Aufklärung

Hallo Buchfreundin,

die Anwältin hatte in ihrer vorgefertigten Unterlassungserklärung, die ich unterschreiben sollte, geschrieben, dass ich den Text (genau, wie Du zitiert hast) widerrufen sollte. Nun ist es aber nachweisbar, dass der Kollege die Fahrzeuge tatsächlich vertauscht hat. Grundlage für den Nachweis ist die Unfallanzeige der Polizei und sein Crashtestvideo, was übrigens die zuständigen Richter im Fall Matuszak ignoriert hatten. (in diesem konkreten Fall ist sogar zu überlegen, ob sich die zuständigen Richter auch strafbar der Rechtsbeugung gemacht haben, aber das sollen mal andere prüfen)

Ich habe ihre Abmahnung natürlich abgewährt und ihr ein Fax zurück geschickt, mit der Bemerkung, ob sie (die Rechtsanwältin) mich zwingen will, eine Falschaussage zu tätigen. Weil, wenn ich die Unterlassungserklärung unterschrieben hätte, wäre die Widerrufung meines Ausspruches letztendlich eine Falschaussage gewesen.

Hallo Wolle,

das sehe ich auch so. Naja, sie wird irgend wann schon merken, dass sie ihrem Mandanten mit dieser Aktion schadet und nicht nur ihrem Mandanten, sondern auch sich selbst. Ich lasse nämlich gerade prüfen, ob das Schreiben der Rechtsanwältin, inklusive der von ihr angestrebten Unterlassungserklärung, den Straftatbestand der Nötigung und Erpressung erfüllt. Sollte sich mein Verdacht bestätigen, ergeht natürlich sofort Strafanzeige.

Und dann bin ich gespannt, wie lange die Rechtsanwältin noch ihre Zulassung behält.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

da bin ich aber mal gespannt, was dabei rauskommt!
Das ist ja schon besser als jeder Krimi!
 
Krimi

Hallo ptpspmb,

das ist tatsächlich besser, als jeder Krimi.

Gestern Abend habe ich noch erfahren, wann die mündliche Verhandlung zum Rechtsstreit des Hamburger Gutachters mit dem SWR ist. Sie findet am 18.09.2015, um 11:00 Uhr, Landgericht hamburg, Saal B335 statt.

In der Klageschrift will der Kläger dem Sender verbieten, meinen Auspruch zu verbreiten. Damit bietet die Rechtsanwältin des Hamburger Kollegen meinem Mandanten, Herrn Matuszak, die einmalige Chance gerichtlich feststellen zu lassen, dass das Gerichtsgutachten doch Fehler beinhaltete und diese durch die zuständigen Richter gedeckt wurden.

Da möchte ich nicht in der Haut des Hamburger Kollegen und auch nicht in der Haut der im Prozess von Matuszak tätigen Richter stecken.

Ich werde auf jeden Fall weiter berichten.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

da hast du aber so was von Recht!
Aber es ist doch so, dass gelogen und betragen wird, bis sich die Balken biegen!
Siehe Edatie, Gutenberg usw.
Sind sich alle keine Schuld bewusst, im Gegenteil, schießen in alle Richtungen, nach dem Motto einer werden wir schon treffen!
 
Hallo,

endlich mal eine Verhandlung auf Augenhöhe:D

Rekobär weiß sich zu helfen, er ist Vollprofi!

Der SWR wird ja wohl auch nicht einknicken, schon wegen der Glaubwürdigkeit.

Herrn Matuszak wünsche ich, dass er sich mal entspannt zurücklehnen kann, während der verdrehte Gutachter um seine Glaubwürdigkeit kämpft:)

Diese Anwältin und ihr Mandant leben entweder im letzten Jahrhundert ( uns passiert), oder reiten auf der Abmahnwelle :confused:

LG
Aramis
 
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