Aufklärung
Hallo Buchfreundin,
die Anwältin hatte in ihrer vorgefertigten Unterlassungserklärung, die ich unterschreiben sollte, geschrieben, dass ich den Text (genau, wie Du zitiert hast) widerrufen sollte. Nun ist es aber nachweisbar, dass der Kollege die Fahrzeuge tatsächlich vertauscht hat. Grundlage für den Nachweis ist die Unfallanzeige der Polizei und sein Crashtestvideo, was übrigens die zuständigen Richter im Fall Matuszak ignoriert hatten. (in diesem konkreten Fall ist sogar zu überlegen, ob sich die zuständigen Richter auch strafbar der Rechtsbeugung gemacht haben, aber das sollen mal andere prüfen)
Ich habe ihre Abmahnung natürlich abgewährt und ihr ein Fax zurück geschickt, mit der Bemerkung, ob sie (die Rechtsanwältin) mich zwingen will, eine Falschaussage zu tätigen. Weil, wenn ich die Unterlassungserklärung unterschrieben hätte, wäre die Widerrufung meines Ausspruches letztendlich eine Falschaussage gewesen.
Hallo Wolle,
das sehe ich auch so. Naja, sie wird irgend wann schon merken, dass sie ihrem Mandanten mit dieser Aktion schadet und nicht nur ihrem Mandanten, sondern auch sich selbst. Ich lasse nämlich gerade prüfen, ob das Schreiben der Rechtsanwältin, inklusive der von ihr angestrebten Unterlassungserklärung, den Straftatbestand der Nötigung und Erpressung erfüllt. Sollte sich mein Verdacht bestätigen, ergeht natürlich sofort Strafanzeige.
Und dann bin ich gespannt, wie lange die Rechtsanwältin noch ihre Zulassung behält.
Herzliche Grüße vom RekoBär