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Please Help: Mitwirkungsanteil gültig oder nicht?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas JulianH
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

JulianH

Mitglied
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich hatte einen Unfall bei dem ich mir den Fuß verletzt habe. Ich habe tatsächlich einen Totalschaden und kann kaum noch laufen.
Nun war ich beim Gutachter, welcher mir 35% Invalidität bescheinigt hat. (der Fuß entspricht in meiner Gliedertaxe 100%)

Vor ca 10 Jahren hatte ich bereits Probleme mit dem Fuß, allerdings habe ich nie eine Invalidität dafür erhalten. Es wurde mir etwas für den Knorpelaufbau im Fuß gespritzt. Dafür hat nun der Gutachter eine Vorinvalidität von 25% bestimmt.

Somit bleiben nur noch 10%.

Allerdings habe ich in meinem Tarif eine Klausel, dass der Mitwirkunganteil nicht berechnet wird. Siehe Anhang.

Ich bekomme von den Maklern nun verschiedene Aussagen. Einige sagen das es so korrekt abgerechnet wurde, andere sagen das mir 35% zustehen aufgrund der Mitwirkungsklausel.

Ich bin mir total unsicher ob ich nun eine. Anwalt einschalten sollte und würde mich total freuen wenn ihr mir helfen könnt.

Viele Grüße
Julian
 

Anhänge

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Hallo,

ich würde in jedem Fall einen Fachanwalt hinzuziehen. Es ist doch wichtig dort eine konkrete Antwort zu bekommen. Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

vielen Dank für deine Antwort.

Kannst du mir sagen ob es bereits Empfehlungen für Anwälte in dem Bereich gibt?
Kenne mich leider nicht aus.

Danke
 
Hallo JulianH,
ich würde in Deinem Bundesland die Anwaltskammer befragen. Mir wäre es wichtig, dass der Kontakt auf persönlicher Ebene erfolgt also nicht per Telefon ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Julian

hast du mal "mitwirkungsklausel unfallversicherung bgh urteil" bei GOOGLE eingegeben und dir die Urteile durchgelesen.

MFG
 
Danke euch.
Der Gutachter schreibt er hätte eine Vorinvalidität. Dann hat es anscheinend Nix mit dem Mitwirkungsanteil zu tun.

Ich werd mir wohl einen Anwalt suchen müssen
 
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