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Plötzliche Beschwerden / D-Arzt sagt zuerst keine BG-Folge / Jetzt ist er unsicher / Freie Arztwahl als BG Fall?

Hallo zusammen,

also ich lasse mir eine Überweisung mit dem Namen
des betreffenden Arztes/ Klinik zu dem ich möchte ausstellen,
die ich als BG-Patient eigentlich gar nicht brauche.
Ich reiche dann die Überweisung bei der BG ein,
und frage, ob die BG mit meiner Arztwahl zwecks Kostenübernahme einverstanden ist?
Oder ich gehe mit der Überweisung zum betreffenden Arzt/ Klinik,
die eine dementsprechende Zulassung haben muss(das weiss ich aber schon im Vorfeld).
Und hinterher überprüft die BG, daß der Name des Arztes so überhaupt nicht zur BG passt,
und drückt sich vor der Kostenübernahme, weil ich die Überweisung vorher nicht eingereicht habe.

Alles klar.


Bezüglich der Fahrtkosten,
soweit die Entfernung groß ist, kann die BG Probleme bereiten.
Habe ich auch schon erlebt (liegt an den Sachbearbeitern)
und die Fahrtkosten zur ersten Untersuchung in der entfernt gelegenen Spezialklinik selbst getragen,
Von der Klinik ging eine dementsprechende Behandlungsbegründung an die BG....
Die Fahrtkosten wurden dann bei den weiteren Terminen erstattet, Speziallisten gibt es ja nicht an jeder Ecke.

Gruß
nightwalker
 
Hallo Nightwalker,

jetzt bin ich aber ganz ehrlich sehr sprachlos.

Du bist seit 12 Jahren hier angemeldet, liest hier immer mit und stellst folgende Frage:

Ich reiche dann die Überweisung bei der BG ein,
und frage, ob die BG mit meiner Arztwahl zwecks Kostenübernahme einverstanden ist?

NEIN!!!!!!!!!!!!!!! DU MUSST DIR KEIN OK HOLEN!

Viele Grüße von einer nun mit Herzrasen zuhause sitzenden Kasandra!
 
Hallo Kasandra,

jetzt erschrecke ich aber mal,
wegen mir musst Du bestimmt kein Herzklabaster bekommen,
Das möchte ich bestimmt nicht.

Ich habe mal so die Ausführungen eines Users interpretiert.

Viele Grüße
nightwalker
 
Ich habe eine Pause gemacht, um nicht zu platzen.
Was hier wahrlich für absolut erklärt wird, grenzt schon an Wirklichkeits-Ignorierung.
Ob es 12 Jahre sind oder egal; es geht um die Wirklichkeit draussen --> im Leben.

Wenn ich als Patient in einem BG-Heilverfahren bin oder behaupte,
es müsse nach Jahren wieder eröffnet werden, so ist erstmal ein D-Arzt zuständig.

Wenn ich einen anderen Arzt als Mithilfe haben möchte oder ein anderes KH, so muß die BG ja zustimmen
WARUM ?
Weil jeder Arzt oder KH nicht verpflichtet ist einen Patienten zu behandeln,
wenn es sich nicht um einen Notfall handelt.
auch muss die Kostenübernahme geklärt werden, da es sich um unterschiedliche Pauschalen handelt.

Und dann wird geschrieben, ohne auch nur einen klizzekleinen Nachweis;
z.B ich habe es so gemacht, hier ist ein Schriftstück meiner BG, dass ich das nicht machen muß, etc.

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Und der Oberhammer;
das ein D-Arzt auch ohne Termin behandeln muss ist mein WE-Bonbon !

Es gibt keinen D-Arzt, es gibt einen Unfallchirurgen, der eine Zusatzausbildung zum D-Arzt hat;
und wenn es kein Notfall ist, so ist er Unfallchirurg.
Gleichzeitig wird die BG pauschal als kriminelle Bande dargestellt;
da freut sich der Admin immer, wenn dann Abmahnungen (per Einschreiben) kommen.
Es ist auch möglich dem Forum zu schaden, in dem solche Behauptungen aufgestellt werden!
Auch glaube ich nicht, dass Fender sich glücklich schätzen wird, als Krimineller hier dargestellt zu werden.

VG-D
 
Hallo Dani,

wer hat denn Fender als Kriminellen dargestellt?

Auch glaube ich nicht, dass Fender sich glücklich schätzen wird, als Krimineller hier dargestellt zu werden.

Hä? Wie kommst Du darauf:

da freut sich der Admin immer, wenn dann Abmahnungen (per Einschreiben) kommen.

M. E. lehnst Du Dich in sehr vielen Sachständen sehr weit aus dem Fenster und machst das Thema kaputt und verwirrst den User Nightwalker noch mehr.

Viele Grüße

Kasandra
 
Das ist ein Beispiel für eine undifferenzierte (üble) Unterstellung
Ich fasse kurz zusammen: Dani 0815 arbeitet für eine Berufsgenossenschaft und platzt gleich vor Wut, dass wir das spätestens jetzt alle wissen....:cool:

Schönen Sonntag
Gruß Prowler
 
ich bin ja auch nicht mit jedem beitrag einer meinung oder halte teile davon für unzutreffend. aber wie wäre es, sich mit konkreten punkten auseinanderzusetzen, statt andere anzugehen? einige feststellungen sind ganz schön ins polemische abgerutscht.
es ist keine stellungnahme für oder gegen jemand, nur für die sache und gegen spekulation oder gar denunzion ohne hintergrund.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
ich denunziere niemanden ohne Hintergrund.
Gruß Prowler
 
Es kann sein, das der Arzt ablehnt wegen der BG-Abrechnung (war bei mir mehrmals)
aber die BG wird Dir da nicht im Weg stehen.
Die Fahrtkosten werden übernommen.

Meine Erfahrung war bisher genau das Gegenteil :p Die BG schrieb mir bisher stets, dass ich die freie Arztwahl hätte (natürlich BG zugelassen) und die Kosten natürlich übernommen werden. Aber für Fahrten über eine gewisse Entfernung, die nicht unbedingt nötig sei, müsse ich selbst aufkommen.

Ich verstand es so, dass es den UO "Schmeichel" um einen stationären Klinikaufenhalt geht
und nicht um eine Zweitmeinung bei einem anderem D-Arzt.

Es geht mir darum, dass der D-Arzt nun in Rente gegangen ist, ratlos war und mich zum Urologen überwiesen hat. Zu dem kann ich gerne gehen, aber ich habe das Gefühl, dass der Arm ebenfalls in einer sehr guten Klinik (Heidelberg z.b.) untersucht werden soll, da ich einerseits wie jeder das Beste für meine Gesundheit will und andererseits ein klares Ergebnis hinsichtlich möglicher neuer Unfallfolgen geklärt haben möchte.


Ich werde der BG heute noch den Sachverhalt erläutern inkl. Richtigstellung und Ankündigung der Vorstellung in einer Klinik zur weiteren Untersuchung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die BG verpflichtet sich, Dir die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen.
Sollte so sein, ist aber zumindest bei mir nicht immer so gewesen, ich muss selbst Behandlungen die notwendig sind, per Sozialgericht einklagen. Behandlungsformen die z.b. Prof. Dr. Hesse per Rezept vorgeschlagen hat.
Bezüglich der Fahrtkosten, soweit die Entfernung groß ist, kann die BG Probleme bereiten.
Die BG ETEM hat mir Fahrtkosten zu einem Spezialarzt nicht erstattet, sondern so getan, als ob der Arzt nicht in Friedrichshafen, sondern in Augsburg sitzt, die Behandlungskosten wurden übernommen :)).
Das Sozialgericht Augsburg hat der Vorgehensweise der Beklagten zugestimmt und die Klage abgelehnt.
Wie jede(r) weis, steht auch oft geschrieben, Erfolgsaussicht beim SG A für mich bei ca. 3 % - da kann ich nur pfuiteufel schreiben.

Also bitte Vorsicht vor etwas längeren Reisewegen, besser vorher die zuständige BG informieren.
 
@prowler,

mein (im tippen verunglückter, wie ich sehe) hinweis ist zwar nicht explizit an ein mitglied, aber dazu wären dann doch erklärende ergänzungen wünschenswert:

Ich fasse kurz zusammen: Dani 0815 arbeitet für eine Berufsgenossenschaft

nicht, dass es per se verwerflich wäre für eine BG tätig zu sein, aber es schwingt hier ja doch immer der grundsätzlich negative touch mit. deswegen halte ich wo es möglich ist konkrete fakten für angemessener als lediglich fragwürdige mutmassungen. eine richtigstellung reicht doch völlig aus - oder die wirklich klärende direkte frage.
es ist auch im allgemeinen sinn denke ich, wenn nicht gegenseitig vorhaltungen gemacht werden, die zur sache nichts bringen und den pegel an glückshormonen der wirklichen gegner steigen zu lassen


gruss

Sekundant
 
Die BG verpflichtet sich, Dir die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen.

Da kann ich oerni nur zustimmen.
Diese excellente Behandlung wurde mir ebenfalls nicht zu teil. Ich klage vor dem Sozialgericht auf Anerkennung der Unfallfolgen. Wer im System verhindert hat das ich behandelt wurde ist noch nicht ganz klar. Aber es teieln sich zwei diese Aufgabe: Die BG und eine BGU.

Gruß
Chris1966
 
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