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PKH -Antrag, Stellungnahme der Gegenseite hierzu

astoria

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
4 Mai 2010
Beiträge
143
Ort
OWL
Hallo liebe Foris,

nun geht es auch bei mir an die Klage heran.

Mein Anwalt hat den Entwurf der Klageschrift zusammen mt dem Prozesskostenhilfeantrag eingereicht.
Nun hat hierzu die Gegenseite eine Stellungnahme abgegeben. Natürlich wird von denen alles bestritten, quasi auch, dass es den Unfall überhaupt gegeben hat.
Gut, das war zu erwarten.

Nun meine Frage,:

Ist es normal, dass die Gegnseite schon eine Klageerwiderung schreiben muss nur um zu ermitteln, ob einem PKH zusteht?
Schmälert dies die Aussicht auf PKH?

Wie lief das bei Euch?

Vielen Dank schon mal für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten

Liebe Grüße
astoria
 
Pkh

Hallo astoria,

PKH dient dazu, dass man auch mit niedrigem Einkommen sein Recht wahrnehmen kann, Klage zu führen.

Ob ein PKH-Antrag bewilligt wird oder nicht hängt wesentlich von den Erfolgsaussichten der Klage ab. Die Gegenseite ist also sehr daran interessiert, dass Dein Pkw-Antrag abgelehnt wird, da ohne PKH keine Klage gegen den Gegner in Deinem Fall möglich wäre.

Aus diesem Grunde gibt man der Gegenseite auch dazu Gelegeneheit sich zum Pkw-Antrag zu äußern. Die Gegenseite muss das aber nicht.

Wenn Dir der PKH-Antrag genehmigt ist, geht man zwar davon aus, dass Deine Klage Erfolgsaussichten hat, dass ist aber noch keine Garantie dafür, dass deine Klage auch wirklich Erfolg hat.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Astoria,
denke alles wichtige Hat Rekobär eigentlich schon geschrieben.
Ich schreib es nochmal etwas ausführlicher aus der Sicht eines Betroffenen:
Die Gegenseite muss sich zwar nicht zu dem PKH-Antrag äußern, auch wenn ihr Gelegenheit dazu gegeben wird, aber ich glaube nicht, dass sich irgendeine Versicherung bzw. deren Anwälte die Gelegenheit entgehen lassen wird.
Man wird alles versuchen um zu Begründen, dass die Klage unbegründet oder ohne Aussicht auf Erfolg ist und nimmt dafür deine Klageschrift auseinander so gut es geht.
Eine so gute Gelegenheit eine Klage so einfach und ohne Kosten los zu werden bietet sich der Versicherung nie wieder und in sofern werden die alles versuchen um diese Chance zu nutzen.
Sprich es ist völlig normal, dass die deine Klageschrift als haltlos, unbegründet etc. bezeichen und sollte dich nicht zu sehr beunruhigen!

VG DH
 
Danke Rekobär und DieHard!

Beunruhigen tut mich die Erwiederung nicht, denn sie können gar nichts Gegenteiliges vorbringen und bestreiten alles ohne irgendeinen nur annähernden Beweis bringen zu können.

Dank diese Forums gibt es ja ein ausführliches Beschwerdetagebuch und viele Arztberichte und da vor dem Unfall nichts war und seit einem Jahr die Beschwerden nahezu völlig wieder weg sind ( ausser beim Tragen von schweren Dingen, dann merkt ich für nen Tag wieder die überdehnten Bänder) dürfte hier ein Gegenbeweis auch schwer fallen :p.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

LG
astoria
 
Hallo liebe Foris,

PKH erstmal abgelehnt in Bezug auf Haushaltsführungsscahden.
Begründung : Der allererste Arztbericht hätte ja nach 4 Wochen aufgezeigt, dass bei normalen Heilungsverlauf die AU nicht verlängert werden müsste.
Fakt ist aber, dass es ja zu den Komplikationen dann kam. Dies hat das Gericht komplett unberücksichtigt gelassen.

Da muss ich aber auch nochmal den behandelnden Arzt ansprechen, dass er es jetzt nach Abschluss der Behandlung doch vieleicht nochmal in Punkt Dauer der AU korrigiert.

Habt ihr vielleicht noch Anregungen, was man wegen Geltendmachung des Haushaltsführungsschadens noch alles anführen kann?
Hatte ja durch die Bänderüberdehnung im Rippenwirbelgelenk ne Knochenhautentzündung gekriegt und ständige Blockaden der Rippen gegen den Wirbel, wodurch ich fast 1 Jahr lang die Arme nicht belasten konnte.

Hoffe auf zahlreiche Anregungen.

vielen Dank
astoria

O
 
PKH genehmigt vom OLG :eek:

Und das beste : De haben das Gutachten der Versicherung auch abserviert, da es nichts zu den tatsächlichen unfallbedingten Erkrankungen aussagt und somit wertlos ist.


lg
astoria
 
Hallo Astoria,

tolle Nachrichten! Und gleich doppelt erfolgreich :D

Viel Erfolg!
LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

Den Erfolg kann man bei den Gerichten immer brauchen. ;)
Danke daher!

LG
astoria
 
Grüß Dich, Astoria,

was Du da hast, das ist ein besonders hübscher Sieg. Denn damit hat das OLG dem LG gleich mal in die richtige Richtung heimgeleuchtet. Das ist, Du wirst es zugeben, besser als andersrum: Dann wäre erst mal im Landgericht ein Urteil entstanden, das Dich hätte (teilweise) verlieren lassen, und dann hätte das OLG Monate gebraucht, das Urteil aufzuheben und wieder zwecks Reparatur ans Landgericht zurückzuverweisen. Der kurze Schreck hat Dir einiges an Porzesslänge gespart.


Weiterhin viel Glück!
ISLÄNDER
 
Danke Isländer !

Ich war echt überrascht, dass ein OLG so deutlich wird :)

Und so ist es echt das Beste was pasieren konnte und erspart viel Zeit und Arbeit beim Landgericht.

Offensichtlich gibt es doch noch Richter, die sich mal mit einer Sache richtig auseinandersetzen und fair entscheiden, auch mal zu Lasten der Versicherung.

Dies macht Mut.



lg
astoria
 
Hallo liebe Foris

am 16.4 steht nun der Gütetermin beim LG an.

Habt ihr noch ein paar Tipps auf was ich achten muss, gerade in Bezug auf den Haushaltsführungsschaden und die Höhe des Schmerzensgeldes?
Ich konnte nach dem unfall schlicht weg meine Arme nicht mehr belasten, da es dann immer sofort zu einer extrem schmerzhaften blockade der Rippenwirbelgelenke kam, was dann wiederum zur knochenhautentzündung führte und einem extrem langen Heilungsverlauf ( über 1 Jahr).

Die Verletzung ist weitest gehend ausgeheilt, allerdings kann ich halt durch die extreme Bänderüberdehnung der Bänder der Rippenwirbelgelenke nicht mehr richtig schwer tragen.

Die gegnerische Versicherung bestreitet weiterhin, dass es ein Unfall oberhalb der Harmlosigkeitsgrenze war ( die es ja sowieso nicht gibt), allerdings dürfte hier wohl die Tatsache als Beweis ausreichen, dass bei Fahrzeuge nach dem Unfall fahruntüchtig waren und abgeschleppt werden mussten.

Freue mich über jeden Denkanstoß, man vergisst ja sonst eh immer irgendwas wichtiges.

LG
astoria
 
am 16.4 steht nun der Gütetermin beim LG an.

Habt ihr noch ein paar Tipps auf was ich achten muss, gerade in Bezug auf den Haushaltsführungsschaden und die Höhe des Schmerzensgeldes?

Die gegnerische Versicherung bestreitet weiterhin, dass es ein Unfall oberhalb der Harmlosigkeitsgrenze war ( die es ja sowieso nicht gibt),

Hallo Astoria,
ich vermute wenn die Versicherung bislang bestreitet, dass es ein Unfall oberhalb der Harmlosigkeitsgrenze war, wird sie jetzt noch nicht mit einem rellen Vergleichangebot kommen, falls sie überhaupt zu einem bereit ist.

Überlege für dich was eine angemessene Entschädigungssumme ist und was du mindestens erwartest. Sind noch Spätschäden möglich oder wahrscheinlich? Sprich mit deinen Ärzten.
Natürlich ist es für die Gesundheit auch ein Vorteil wenn die ganze Angelegenheit endlich abgeschlossen ist und man sich wieder ganz auf die anderen Dinge konzentrieren kann.
Einen gewissen finanziellen Abschlag und ggf. auch den Verzicht auf theoretisch möglich Spätfolgen kann einem das Wert sein, meine Meinung. Denn ob man solche theoretisch möglichen Spätschäden dann später auch noch belegen und durchsetzen kann ist ja fraglich.

Und man kann einen Vergleich auch auf Widerruf abschließen z.B. mit einer Frist von 2 Wochen. Ob das in der Güteverhandlung möglich ist, da bin ich aber nicht ganz sicher.
Einfach mal mit deinem Anwalt reden. Vlt. schreibt auch Isländer noch was dazu.

VG DH
 
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