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Pflegezulage nach §35 BVG/OEG

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

erhält hier jemand aufgr. seiner Schädigungen eine Pflegezulage nach § 35 BVG?

So lange Beschädigte infolge der Schädigung hilflos sind, wird eine Pflegezulage von 305 Euro (Stufe I) monatlich gezahlt.

Hilflos im Sinne des Satzes 1 sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen.

Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung zu den in Satz 2 genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

Ist die Gesundheitsstörung so schwer, dass sie dauerndes Krankenlager oder dauernd außergewöhnliche Pflege erfordert, so ist die Pflegezulage je nach Lage des Falles unter Berücksichtigung des Umfangs der notwendigen Pflege auf 521, 741, 951, 1.235 oder 1.519 Euro (Stufen II, III, IV, V und VI) zu erhöhen.

Für etwaige Informationen wäre ich sehr dankbar, gerne auch via PN.

Grüße
Marcela
 
hallo Marcela,

die frage nehm ich noch auf.
ich gehe mal davon aus, dass du dies beantragt hast, sie aber abgelehnt wurde.

den text der bestimmung zu "Pflegezulage nach §35 BVG/OEG" hab ich mir jetzt nicht angesehen und kann es auch nicht. aber es lehnt sich wohl an den allgem. pflegerichtlinien an. jetzt wäre die frage woran und mit welcher begründung es scheitert; was sind die ablehnungsgründe.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

ich habe es beantragt, bekam einen Fragenkatalog zum ausfüllen, incl. Hinweis auf mangelnde Mitwirkung, wenn ich keine Generalschweigepfl.entbindung erteile, siehe unten. Es wurde also nicht abgelehnt, ich befinde mich noch in der Antragstellung. Um da keinen Fehler zu machen, bitte ich um Hilfe, Dankeschön.

1. Kommt ein Gutachter v. Vers.amt zu mir ins Haus?

2. Das Amt verlangt eine Generalschweigepfl.entbindung u. Unterlagen (aller Ärzte, Therapeuten, Krankenkassen, Gesundheitsamt, Kliniken, der letzten 10 Jahre)

3. vom Pfleger wollen sie alle persönl. Daten, incl. Sozialvers.daten, Rente-u. Krankenkasse

Ich wollte nur Einzelschweigepfl.entbind. erteilen, das Amt lehnt das mit der Begründung mangelnde Mitwirkung ab, sie sendeten mir folg. Hinweis:

Als "Mitwirkungspflicht" wird in einem Verwaltungsverfahren die Pflicht des Beteiligten bezeichnet, sich an der Klärung eines Sachverhalts beteiligen zu müssen. Ihre gesetzliche Grundlage erhält sie aus dem § 26 Abs. 2 VwVfG: "Die Beteiligten sollen bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. Sie sollen insbesondere ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben. Eine weitergehende Pflicht, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken, insbesondere eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen oder zur Aussage, besteht nur, soweit sie durch Rechtsvorschrift besonders vorgesehen ist."

Grundsätzlich ist es jedoch so, dass die Sachverhaltsklärung den Verwaltungsbehörden obliegt, was sich auch durch eine Mitwirkung des Beteiligten nicht ändert.

Grüße
Marcela
 
Liebe Marcela!
Das klingt tatsächlich etwas zu umfänglich. Ich google schon, ob ich was finde.
Wie war es denn beim Verfahren zum GdS? Musste dort ebenfalls derart umfangreich Auskunft gegeben werden?
Lg
 
Hallo Hella,

ja, leider.

Das SG schickte mir damals auch einen Fragenkatalog, mit ganz vielen Fragen. Dort waren verschied. Schweigepfl.entbind. dabei, die ich unterschreiben mußte.

Meine Sachbearb. beantwortet mir grundsätzl. keine Fragen, weder telef. noch schriftl. Datenschutz, sagt sie dann immer - ich muß immer alles alleine eroieren, ohne dieses Forum wäre ich mehr wie hilflos.

Grüße
Marcela
 
Hilft dir vielleicht SGB7 Paragraf 188?

Was ich noch gemacht habe, ist folgendes, aber das gibt wenig Begeisterung auf der anderen Seite.
Ich habe meine Daten für besonders schutzwürdig erklärt, da ich Opfer einer Straftat wurde und aufgrund von Regressforderungen auch gesundheitliche Daten an denTäter gehen. Daher sollen die Auskünfte nur auf das nötige Minimum beschränkt werden (Verweis dabei zusätzlich auf obigen Paragrafen) und die Anforderungen direkt über meinen Tisch laufen. Dann werde ich mich umgehend kümmern.
Dann eine vielen Dank fürs Verständnis....

Für mich ganz gut, mein Kontrollzwang nach der Tat ist Teil der Erkrankung und bereits aktenkundig. Das ist auch definitiv so. Ich will nicht jedem alles offen legen.

Hoffe, dass es dir etwas hilft
 
Hallo Hella,

ganz herzlichen Dank, ja das hilft mir sehr. Mit meinen Daten wurde ja in der Vergangenheit schlimmster Mi*brauch v. Täter u. seinen Gehilfen betrieben.

Ich habe diesbezügl. den Datenschutzbeauftr. angeschrieben.

Habe heute erfahren, dass man die Pflegez*lage/Pfleg*geld keinesfalls beim VA beantragen soll, sondern immer über die (Kankenkasse) Pflegeversicherung.

Ab 2017 gibt es die sogen. Pflegegrade, wo wesentlich mehr auf psych. Erkrankungen/Behinderungen eingegangen wird.

Näheres gerne per PN.

Grüße
Marcela
 
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