• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Pflegeversicherung: Mit Gutachten für Pflegestufe nicht einverstanden

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Hallo zusammen,

kürzlich wurde meine Mutter für die Erteilung einer ambulanten Pflegestufe begutachtet. Sie leidet unter dekompensierter Herzinsuffizienz (NYHA-Stadium IV = "Endstadium") und einem schweren chronischen Schmerzsyndrom an den Wirbelkörpern.

Sie bekam zwar die Pflegestufe I zuerkannt, allerdings sind wir mit dem zeitlichen Pflegeaufwand nicht einverstanden. Dieser ist deutlich zu niedrig und völlig realitätsfremd (subjektiv betrachtet). Der tägl. Pflegeaufwand wurde nur knapp über der Mindestgrenze von 90 Minuten festgestellt. Damit zahlt die Pflegekasse noch nicht einmal Beiträge an die Rentenversicherung, da hierfür ein tägl. Pflegeaufwand von mind. 120 Minuten erforderlich ist.

Mich interessieren vor allem folgende Fragen:

- Kann man die Bereitstellung und Zusammenstellung der tägl. Medikamente geltend machen? (Zeitaufwand bei uns: immerhin mindestens 5 - 6 Minuten pro Tag)

- Meine Mutter kann sich physisch (kann die Wohnung nicht verlassen) und auch psychisch um keinerlei Erledigungen mehr kümmern, also ich sage mal, alles was praktisch "Papierkram" ist. Um alles muss ich mich kümmern, ob es das Bezahlen einer Rechnung per Überweisung ist, oder vor allem: jegliche Arztwege. Ich bin ständig mehrmals pro Woche unterwegs, um für meine Mutter Rezepte, Überweisungen, Arzttermine zu organisieren, zu kontrollieren, wann werden wieder welche Medikamente neu benötigt, Wege zur Apotheke und zum Sanitätshaus u.ä. Unsere Hausärztin kann sich da aus zeitlichen Gründen nicht um diese Dinge kümmern. Für das Ausstellen von Rezepten und Überweisungen muss man z.B. persönlich in die Praxis kommen. (Von der Wartezeit dort will ich gar nicht reden...) Dann immer wieder Wege zur Krankenkasse, z.B. für die Genehmigung einer Krankenbeförderung, usw. Das muss man doch irgendwie mit geltend machen können? Normalerweise wären das ja alles Wege, die die zu pflegende Person selber machen müßte oder wo sie mitkommen würde, nur dass das eben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht. Ich habe dafür praktisch eine Art General-Vollmacht von ihr. (Anmerkung: Unter Demenz leidet meine Mutter aber nicht, damit hat das nichts zu tun, dass sie das alles mit dem "Papierkram" nicht mehr versteht... Sie ist damit einfach überfordert in ihrem Alter, steht auch ständig unter starken Betäubungsmitteln = Schmerzmitteln und ist ständig müde und erschöpft wegen der Herzschwäche...)

Es ist ja nicht so, dass ich es nicht gerne machen würde, aber es sollte auch anerkannt werden. Mir nützt es nichts, wenn ich 3 Minuten tägl. für das Entkleiden anerkannt bekomme, aber nicht, wenn ich durchschnittlich pro Woche mindestens 60 Minuten mit sämtlichem Arzt-Verwaltungsaufwand zu tun habe...

Kann man das nicht unter "Mobilität" unterbringen? Bitte helft uns. Vielen Dank.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard,

leider habe ich mich bisher nicht mit der Pflegeversicherung beschäftigt. Aber hier solltest Du vielleicht fündig werden. Auch die anderen Seiten des Unfallreporters sind vielleicht interessant.

Gruß von der Seenixe
 
Top