• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Pflegereform - Kernstück = neue Begutachtung?

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,875
Ort
Berlin
Hallo,

heute habe ich von einem neuen Vorhaben zur Verbesserung der Pflege gelesen. Das möchte ich Euch nicht vorenthalten:
Abschied von der Pflege im Minutentakt
REFORM - Die Pflegeversicherung soll umorganisiert werden, damit auch Demente Hilfe erhalten können. Mehr Menschen bekommen Unterstützung, sagt die Ministerin. Aber nicht vor der Bundestagswahl.
Ist ein alter Mensch zu gebrechlich, um einzukaufen, sich selbst zu waschen, zu essen und seine Medikamente einzunehmen, ist er ein Pflegefall. Vielleicht. Denn wie viel Pflege er von der Pflegekasse mitfinanziert bekommt, richtet sich danach, was er alleine noch schafft. Was er nicht mehr alleine zu Stande bringt, nennt sich Hilfebedarf. Und jede dieser Tätigkeiten wird minutengenau vom Medizinischen Dienst festgelegt. Am Ende wird die Zeit zusammengezählt. Kommt als Bedarf mindestens 45 Minuten tägliche Hilfe etwa für Körperpflege und Essen heraus, hat der Senior die Pflegestufe I erreicht. Ganz einfach.
Zu einfach, finden Gesundheitsexperten, Verbände und die Betroffenen seit langem. Nur die körperliche Gebrechlichkeit als Maßstab der Hilfsbedürftigkeit zu betrachten, schließt nämlich all jene aus, die aufgrund geistiger oder seelischer Defizite Unterstützung benötigen. Die wachsende Zahl Demenzkranker, aber auch viele Depressive und Menschen, die unter Wahnvorstellungen leiden, können ohne Hilfe ihren Alltag nicht oder nur unter unwürdigen Bedingungen meistern. Nach der bisherigen Regelung haben sie aber meist keinen Anspruch auf Pflegeleistungen. Auch Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ist der Auffassung: "Körper- und minutenbezogene Pflege wird einer alternden Gesellschaft nicht mehr gerecht." Sie begrüßte deshalb den Bericht, den der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ihr gestern überreichte.
Der von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkreis mit Vertretern aus Politik, Gesundheitsverbänden, Krankenkassen, Ärzten und Gewerkschaften arbeitet seit dem Jahr 2006 daran, die Pflegebedürftigkeit neu zu definieren. In dem einstimmig verabschiedeten Bericht fordern die Mitglieder nun ein umfassendes Umdenken beim Thema Pflege. Dieser "Paradigmenwechsel", so der Beiratsvorsitzende Jürgen Gohde, soll sich bereits in einem neuen Begriff zeigen. Statt von Pflegestufen zu sprechen, empfiehlt der Beirat die Einteilung in Bedarfsgrade. Künftig soll es nicht mehr drei, sondern fünf Kategorien geben.
Neues Begutachtungsverfahren
Herzstück der Reform ist ein neues Begutachtungsverfahren. Nach acht Kriterien soll in Zukunft die Bedürftigkeit gemessen werden. Nicht mehr allein das körperliche Defizit ist Berechnungsgrundlage, sondern das vorhandene geistige, seelische und körperliche Vermögen insgesamt. Pflege darf nicht länger nur Fürsorge sein, sie muss auch "Selbstständigkeit erhalten und Teilhabe ermöglichen", erläutert Gohde das Konzept.
Anders als Hilfe bei der Körperpflege lässt sich Lebenshilfe für geistig verwirrte Menschen nicht nach der Uhr bemessen, so die Gutachter. Gefragt wird nach den Möglichkeiten des Patienten, sich zu bewegen und zu versorgen ebenso wie nach seinen kommunikativen Fähigkeiten und seinen sozialen Kontakten. Entsprechend individuell soll dann die Art der Versorgung sein.
Was die Reform für die Belastung der Pflegekassen bedeuten wird, wollten weder Gohde noch Schmidt konkret sagen. Es sei unmöglich, die alten Pflegestufen mit den neuen Bedarfsgraden gleichzusetzen und daraus Schlüsse zu ziehen, sagte die Ministerin. Sicher sei nur: "Es wird Mehrbedarf geben. Kostenneutralität ist nicht möglich." Das liege vor allem an der Zahl jener, die mit dem Bedarfsgrad 1 erstmalig Hilfe bewilligt bekämen.
Nach den Berechnungen von Experten würden sich rund ein Viertel der Menschen, die Anträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen, als gering beeinträchtigt in dieser Gruppe wiederfinden. Viele von ihnen haben derzeit keine Chance die bisherige Pflegestufe I zu erreichen. 55 Prozent fielen unter den Bedarfsgrad zwei und drei, 15 Prozent als schwerst Beeinträchtigte unter Grad 4. Der Anteil der Härtefälle - Stufe 5 - läge bei drei Prozent. Aus der neuen Beurteilungspraxis ergeben sich auch Einsparmöglichkeiten. Da die Gutachten viel stärker als bisher auf Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitierung ausgerichtet seien, erhöhe sich die Chance, dass Patienten Selbstständigkeit zurückerlangen, während sich das Risiko einer Verschlechterung vermindern lasse, heißt es in dem Bericht.
Die genauen finanziellen Auswirkungen wie auch Vorschläge zur Umsetzung der Reform erarbeitet der Beirat in den kommenden Monaten. Im Mai wollen die Experten ihr Konzept dem Bundestag vorlegen. Einen Gesetzentwurf wird es in dieser Legislaturperiode allerdings nicht mehr geben, dafür ist die Zeit bis zur Wahl zu knapp. Schmidt hofft jedoch auf eine "offene Diskussion" und eine anschließende parteiübergreifende Einigung über das Konzept des Beirats. So könne man das drängende Vorhaben nach der Wahl zügig umsetzen: "Ich möchte nicht, dass das Thema versandet und wir im September wieder von vorne anfangen."

Alle Gutachtengeschädigten werden jetzt gleich laut aufschreien....
Endlich bekommt eine "Gutachten-Mafia" einen neuen Arbeitsbereich.
Tja, ich kann die Schreier jetzt schon verstehen.

Gruß von der Seenixe
 
Top