hallo Christiane,
eine berechtigte frage, wenn man von der stets "24-stündigen" betreuung und rund-um-die-uhr-verfügbarkeit ausgeht.
vor einigen jahren hatte ich mir dazu auch gedanken machen müssen - arbeitszeit(-ordnung), pausenregelung, wochenarbeitszeit und wochenend- oder andere freizeit. jedem leuchtet ein, dass die rund-um-die-uhr-betreuung - sry für den ausdruck - schlicht hirnrissig ist. je nach krankheit und zustand der pflegeperson gibt es ruhezeiten, je nach verfügbarkeit von angehörigen muss es auch ersatz- und ablösungsmöglichkeiten geben müssen. die von mir gewählte regelung sah so aus, dass jedes 2. wochenende frei, dazwischen wochentags freie tage waren.
ich hatte dazu eine tabellenkalkulationsvorlage angepasst, die dafür gut geeignet war. was dann noch umzusetzen ist: einhalten der eigenen vorgaben.
übrigens ist dabei auch zu bedenken, dass die angegebenen kosten nicht 1:1 an die pflegeperson gehen. regelmässig sind diese über vermittlungsbüros gebucht und müssen ihre abrechnungen auch noch über ein büro abwickeln. also ist schon der angebotene "preis" nicht einfach auf stunden oder tage umzurechnen. da blieben dann vll noch 2,50 € für die pflegekraft. daran sollte auch gedacht werden, wenn man verantwortung für den einsatz übernimmt.
gruss
Sekundant