Sabsi1206
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- Registriert seit
- 14 März 2008
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- 1
Hallo,
mein Schatz sitzt seid fast 8 Jahren im Rolli(Querschnitt Th3 komplett). Vor kurzem haben wir irgendwo gelesen,das die gegnerische Versicherung auch verpflichtet ist den Angehörigen die Pflegeleistung und Assistenzleistung zu vergüten ,allerdings wissen wir nicht wie wir das am besten begründen. Braucht man da ein Gutachten,oder nur ein Pflegetagebuch?
Hat jemand vielleicht die gleiche Situation schon gehabt?
Lieber Gruss,
Sabsi
mein Schatz sitzt seid fast 8 Jahren im Rolli(Querschnitt Th3 komplett). Vor kurzem haben wir irgendwo gelesen,das die gegnerische Versicherung auch verpflichtet ist den Angehörigen die Pflegeleistung und Assistenzleistung zu vergüten ,allerdings wissen wir nicht wie wir das am besten begründen. Braucht man da ein Gutachten,oder nur ein Pflegetagebuch?
Hat jemand vielleicht die gleiche Situation schon gehabt?
Lieber Gruss,
Sabsi