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Pflegegrad ; CRPS

E

ex Mitglied 35059

Guest
Hallo Leute

mich interessiert, ob Ihr einen Pflegegrad habt und wie hoch dieser ist.

Ich habe eine Einstufung in den Pflegegrad I bekommen bei CRPS Fuß mit Schmerzen bis Knie.

Bin gerade damit beschäftigt einen Widerspruch zu begründen.

Wenn Ihr Tipps für mich habt,
gerne!

Liebe Grüße
**********
 
Hallo **********

Interessante überlegung, habe CRPS I an der linken Hand, seit 5 Jahren bin 50% GDB eingestuft, habe laufend Schmerzen bei geringster Belastung sei es körperlich oder seelisch. aber Pflegestufe glaube ich nicht das die bewilligt wird,. könnte mal beim VDK vorstellig werden.

schones we, und liebe grüsse gerd
 
Hallo Gerdibub

Dir auch
50% hatte ich vorher schon unbefristet wegen anderer Probs und Beschwerden.

Nun meint die KK ich solle Merkzeichen beantragen.

LG **********
 
Hallo,

ich habe seit November 17 Pflegegrad 2 mit der Erwartung einer Verschlechterung, so steht es im MDK Gutachten.

Behinderung 50 % unbefristet, habe jetzt einen Verschlechterungsantrag gestellt u.a. das Merkzeichen H zu bekommen.
Läuft alles beim Versorgungsamt.

Schau mer mal wies ausgeht

Gruß
 
Hallo joschcomp

mir fehlen ein paar Punkte bei der Begutachtung.
Da bin ich gerade dabei zu begründen.

Ich bin ja mächtig eingeschränkt. Kann ohne Gehhilfen nicht von der Stelle und zudem aufgrund Schultern- Syndroms beidseitig nur kurze Strecken und außerdem bekomme ich die Arme nur höchstens bis Schulterhöhe.

Da sind permanent Unterstützungen und Handreichungen erforderlich.

Kannst Du schon pn schreiben?
Wäre schön, wenn Du einige Aspekte darstellst.

Ich komme mit dem bewilligten Zeitrahmen nicht aus. Komme nirgends alleine hin, bekomme nichts transportiert, bin total abgeschnitten...

Zb einkaufen gehen, nur mal in den nächsten Ort oder überhaupt raus von zuhause geht alles null.

LG
**********
 
Hallo **********,

hast Du die Beurteilung des MDK vorliegen?
Wenn nein, anfordern. Denn nur damit kannst Du gezielt, Punkt für Punkt Deinen Widerspruch begründen.
Wenn ja, gehe Punkt für Punkt durch und schreibe auf, bei welchen Punkten Du Dich nicht korrekt eingeschätzt fühlst und warum.

Wie detailiert hast Du Dich mit der Berechnung der Punkte bereits auseinandergesetzt?
Im Gegensatz zu früher geht es nicht mehr um die Zeit, die Du Unterstützung brauchst sondern um die "Intensität". Hier geht es um selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig und unselbständig.
Als selbständig giltst Du auch z.B. im Bereich Mobilität, wenn Du mit Hilfsmitteln alleine gehen kannst.
Auch wenn Du etwas unter Anstrengung, mit viel Zeitaufwand, mit viel Schmerz hinterher selber machen kannst, läuft es unter selbständig und ergibt null Punkte.
Ob Du zum Einkaufen kommst oder auf irgendwelche Veranstaltungen, interessiert in der Pflegegradeinschätzung nicht. Es gibt zwar den Teil "Hauswirtschaft" (Einkaufen, Putzen, Kochen etc.), dieser wird aber nicht mit Punkten berechnet sondern dient lediglich der Beratungsfunktion.

Seit dem neuen Pflegestärkungsgesetz 2017 wurde auf Personen mit kognitiven Einschränkungen besser Rücksicht genommen. Leider hat dies den Nachteil, dass Personen mit "nur" körperliche Einschränkungen dagegen eher Schwierigkeiten haben, einen gerechtfertigten Pflegegrad zu erhalten.

Ich wurde mit Beginn des Pflegestärkungsgesetzes 2017 von Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 2 übergeleitet. Da dieser befristet war, wurde ich neu begutachtet und in den Pflegegrad 1 zurückgestuft.
Ich habe das Gutachten auseinandergepflückt und zu jedem einzelnen Punkt detailiert begründet, warum die Einschätzung nicht zutrifft und Beispiele gebracht. Es waren fast sieben Seiten und tagelange Arbeit. Zeitgleich war ich gerade in einer Klinik, dessen Pflegemitarbeiter mein Schreiben noch untermauert haben.
Nach einer erneuten Begutachtung erhielt ich dann wieder Pflegegrad 2. Laut Punktezahl war ich sogar Richtung Pflegegrad 3. Was für ein Unterschied.

Mir hat diese Homepage zur Pflegegradberechnung sehr geholfen, da Erklärungen direkt dabei sind:
Kostenloser Pflegegradrechner

Und hier kannst Du die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes herunterladen. Das hat mir sehr geholfen, die Systematik, die hinter dem ganzen steckt, zu verstehen. Die PDF hat 247 Seiten, ich habe mir nur das wichtige herausgepickt.
Pflegebegutachtung - Rechtliche Grundlagen

Viel Erfolg!

Viele Grüße
Emma
 
Hallo **********,

ich habe mich auch extrem auf den MDK Termin vorbereitet. Bei der Begutachtung mit der Dame vom MDK dachte ich dann,
oh je vielleicht erreiche ich Pflegegrad 1. Als der Bescheid kam, war ich dann aber Punktemassig schon an Pflegegrad 3 dran.
Im MDK Gutachten steht auch, dass damit gerechnet werden kann, dass auf Grund der ständigen Verschlechterung durch meine
Krankheit ein Höherstufungsantrag gestellt wird.

Gruß
 
Hallo gerdibub,

ich lese gerade, dass du CRPS I an der linken Hand hast und einen GdB von 50.
Ich habe auch CRPS I an der linken Hand (ich bin Linkshänder) und diese ist funktionslos, habe aber nur einen GdB von 40 bekommen.
Vielleicht hast du einen Tipp für mich.
Bin jetzt im Berufungsverfahren gegen das Landesamt.

Vielen Dank.
 
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