Hallo **********,
hast Du die Beurteilung des MDK vorliegen?
Wenn nein, anfordern. Denn nur damit kannst Du gezielt, Punkt für Punkt Deinen Widerspruch begründen.
Wenn ja, gehe Punkt für Punkt durch und schreibe auf, bei welchen Punkten Du Dich nicht korrekt eingeschätzt fühlst und warum.
Wie detailiert hast Du Dich mit der Berechnung der Punkte bereits auseinandergesetzt?
Im Gegensatz zu früher geht es nicht mehr um die Zeit, die Du Unterstützung brauchst sondern um die "Intensität". Hier geht es um selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig und unselbständig.
Als selbständig giltst Du auch z.B. im Bereich Mobilität, wenn Du mit Hilfsmitteln alleine gehen kannst.
Auch wenn Du etwas unter Anstrengung, mit viel Zeitaufwand, mit viel Schmerz hinterher selber machen kannst, läuft es unter selbständig und ergibt null Punkte.
Ob Du zum Einkaufen kommst oder auf irgendwelche Veranstaltungen, interessiert in der Pflegegradeinschätzung nicht. Es gibt zwar den Teil "Hauswirtschaft" (Einkaufen, Putzen, Kochen etc.), dieser wird aber nicht mit Punkten berechnet sondern dient lediglich der Beratungsfunktion.
Seit dem neuen Pflegestärkungsgesetz 2017 wurde auf Personen mit kognitiven Einschränkungen besser Rücksicht genommen. Leider hat dies den Nachteil, dass Personen mit "nur" körperliche Einschränkungen dagegen eher Schwierigkeiten haben, einen gerechtfertigten Pflegegrad zu erhalten.
Ich wurde mit Beginn des Pflegestärkungsgesetzes 2017 von Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 2 übergeleitet. Da dieser befristet war, wurde ich neu begutachtet und in den Pflegegrad 1 zurückgestuft.
Ich habe das Gutachten auseinandergepflückt und zu jedem einzelnen Punkt detailiert begründet, warum die Einschätzung nicht zutrifft und Beispiele gebracht. Es waren fast sieben Seiten und tagelange Arbeit. Zeitgleich war ich gerade in einer Klinik, dessen Pflegemitarbeiter mein Schreiben noch untermauert haben.
Nach einer erneuten Begutachtung erhielt ich dann wieder Pflegegrad 2. Laut Punktezahl war ich sogar Richtung Pflegegrad 3. Was für ein Unterschied.
Mir hat diese Homepage zur Pflegegradberechnung sehr geholfen, da Erklärungen direkt dabei sind:
Kostenloser Pflegegradrechner
Und hier kannst Du die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes herunterladen. Das hat mir sehr geholfen, die Systematik, die hinter dem ganzen steckt, zu verstehen. Die PDF hat 247 Seiten, ich habe mir nur das wichtige herausgepickt.
Pflegebegutachtung - Rechtliche Grundlagen
Viel Erfolg!
Viele Grüße
Emma