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Petition - Teilnahme an R- + W-Sitzungen

Soll eine gesetzliche Änderung durch Petition erwirkt werden


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oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo Zusammen,

nach dem die Rechte des UO bzw Bk bei Sitzungen der BG`en durch die Verwaltung nicht zugelassen wird,
stellt sich die Frage in wie weit hier eine Gesetzesänderung angestrebt werden soll.
Eingaben beim zuständigen Ministerium haben mir bisher nicht geholfen.
Ich würde gerne eine Umfrage starten und Eure Meinung dazu hören.
R = Rentenausschusssitzung
W = Widerspruchausschusssitzung

Danke im voraus
 
Hallo Oerni,
Da Bedarf es keiner Gesetzesänderung, es ist geltendes Recht. Nur einige Herren und Damen sind der Meinung, das Recht beugen zu können, wie es ihnen beliebt. Die Meinung von KBI ist nicht nur seine, sondern gesetzlich verankert. Die Durchsetzung dieser Rechte ist die Schwierigkeit. Wenn alle 2 Jahre mal einer kommt und den Wunsch äußert, an der ihn betreffenden Sitzung teilzunehmen, dann haben die Herren und Damen ein leichtes Spiel. Sie sitzen es aus oder teilen den Termin nicht mit. Es stört ihren Ablauf.
Ja, die Sitzungen des jeweiligen Aussschusses werden viel länger,
Ja, die Sitzungen müssen anders vorbereitet werden,
Ja, es könnte passieren, dass auch mal nicht das von der Verwaltung vorgeschlagende Ergebnis heraus kommt.

Aber ob uns bei der Durchsetzung unserer Rechte eine Petition hilft?
Wir müssen unserer Rechte wahrnehmen und entsprechend einfordern.
Deshalb tue ich mich schwer, da eine Petition mit anzuschieben.

Gruß von der Seenixe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo seenixe,

ich hatte meine Teilnahme in schriftlicher Form dem GF, stellvertr. GF dem SB mitgeteilt, immer heißt es: Der Ausschuss stimmt dem nicht zu.
Wenn zu Teilnahme eine gesetzliche Vorschrift gibt, dann stellt doch bitte das hier ein.
Ich kann natürlich vorher einen Antrag bei Gericht erwirken, aber hilft das wirklich?
 
Hallo Oerni,

hier geht es um Verfahrensvorschriften im Verwaltungsverfahren. Dazu sollte es entsprechende Regelungen in der Satzung und der Geschäftsordnung geben. Liegen Dir diese vor?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

ja die Satzung (BGETE )liegt vor, die Geschäftsordnung nicht.

Aber selbst ein Hinweis darauf hat nur Negierung meines Anliegens geführt.
 
Hallo Oerni,

Du kannst ja auch lesen, wie mit Mogglerfreund umgegangen wurde. Die Begehren ähneln sich ja sehr stark. Vielleicht sollten wir die Sachen verbinden.
Wenn ich es schaffe, dann werde ich mal ein wenig zum Thema Verwaltungsverfahren zusammentragen. Im FAQ-Bereich sollten sich aber schon einige Sachen dazu befinden.

Gruß von der Seenixe
 
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