oerni
Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,
nach dem die Rechte des UO bzw Bk bei Sitzungen der BG`en durch die Verwaltung nicht zugelassen wird,
stellt sich die Frage in wie weit hier eine Gesetzesänderung angestrebt werden soll.
Eingaben beim zuständigen Ministerium haben mir bisher nicht geholfen.
Ich würde gerne eine Umfrage starten und Eure Meinung dazu hören.
R = Rentenausschusssitzung
W = Widerspruchausschusssitzung
Danke im voraus
nach dem die Rechte des UO bzw Bk bei Sitzungen der BG`en durch die Verwaltung nicht zugelassen wird,
stellt sich die Frage in wie weit hier eine Gesetzesänderung angestrebt werden soll.
Eingaben beim zuständigen Ministerium haben mir bisher nicht geholfen.
Ich würde gerne eine Umfrage starten und Eure Meinung dazu hören.
R = Rentenausschusssitzung
W = Widerspruchausschusssitzung
Danke im voraus