oerni
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Unbürokratische Gewährung des Status der Gleichstellung zur Schwerbehinderung für den Behinderungsgrad unter 50 vom 11.09.2024
Der Bundestag möge beschließen, dass Menschen mit einer Behinderung, die jedoch nicht als schwerbehindert gelten, weil ihr Behinderungsgrad unter 50 (30 oder 40) liegt, den Status der Gleichstellung zur Schwerbehinderung unbürokratisch erhalten. Es würde diesen Menschen Erleichterungen im täglichen Arbeitsalltag verschaffen (Inanspruchnahme Schwerbehindertenvertretung) und erweiterten Schutz in den Unternehmen (Kündigungen genau prüfen, behinderungsbedingte Wettbewerbsnachteile ausgleichen).