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Petition Horst Glanzer

Hallo,

Habe mir jetzt den Bericht angesehen, würde die Petition voll unterstützen mit meiner Unterschrift.

Die Frage für mich stellt sich (bin neu hier), wo finde ich diese?, wo kann ich unterschreiben? Wo muß ich es hinschicken?

Vielleicht sollte man da mehr informieren

Ich habe es auch nur durch Zufall entdeckt!

Denke mal dann würden sich auch sehr viele daran beteiligen.
 
Hallo MaestroO 5!

Auch ich habe die Petition von Herrn Glanzer unterzeichnet.

Auf Grund der Aussage des Herr Glanzer;

" Wer meinen Gesetzesentwurf einsehen möchte schreibt mir eine E - Mail, dann versende ich gerne meinen Gesetzesentwurf demjenigen, der ehrliches und wirkliches Interesse hat für die " Gerechtigkeit " ! "


habe ich dann die Petition/Gesetzentwurf bei Herrn Glanzer eingefordert aber bis heute nicht erhalten.

Herr Glanzer hat lediglich mit einer E-Mail meine Telefon Nr. eingefordert. Nur über Telefon lässt sich eine Petition/ Gesetzentwurf schlecht zum Lesen übermitteln.

Gruß ingi
 
Problematisch

Hallo ingi,

auf jeden Fall würde Dich Herr Glanzer zurück rufen und so könntest Du seine Beweggründe erfahren. Ich stehe übrigens öfter mit ihm in Kontakt und er rief erst gestern Abend wieder an und bat mich für die Petition zu werben.

Ich mache Dir einen Vorschlag. Ich bitte Herrn Glanzer mir den Inhalt zu mailen und würde ihn dann an alle Interessierten hier weiterleiten. Er ist ein bisschen (naja, sehr untertrieben ausgedrückt) eingeschränkt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

Hallo MaestroO 5!

Auch ich habe die Petition von Herrn Glanzer unterzeichnet.

Auf Grund der Aussage des Herr Glanzer;

" Wer meinen Gesetzesentwurf einsehen möchte schreibt mir eine E - Mail, dann versende ich gerne meinen Gesetzesentwurf demjenigen, der ehrliches und wirkliches Interesse hat für die " Gerechtigkeit " ! "


habe ich dann die Petition/Gesetzentwurf bei Herrn Glanzer eingefordert aber bis heute nicht erhalten.

Herr Glanzer hat lediglich mit einer E-Mail meine Telefon Nr. eingefordert. Nur über Telefon lässt sich eine Petition/ Gesetzentwurf schlecht zum Lesen übermitteln.

Gruß ingi
 
Pedition Horst Glanzer

Hallo Rekobär!

Danke für diesen Vorschlag man kann in nur begrüßen.

Im übrigen alles Gute für dich im Jahr 2017 und auch einen weiteren Erfolg beim beraten deiner Mandanten.

Deine Beiträge in diesem Forum lese ich immer wieder gerne.

Gruß ingi
 
Vielen Dank

Hallo ingi,

vielen Dank.

Herzlichen Grüße vom RekoBär:)

Hallo Rekobär!

Danke für diesen Vorschlag man kann in nur begrüßen.

Im übrigen alles Gute für dich im Jahr 2017 und auch einen weiteren Erfolg beim beraten deiner Mandanten.

Deine Beiträge in diesem Forum lese ich immer wieder gerne.

Gruß ingi
 
Hallo an alle,

auch ich habe die Petition unterschrieben.

Das muß man unterstützen.

Liebe Grüße

Rosamunde
 
Hallo

Im Anhang die Petition von Horst Glanzer.

Gruß
licht
 

Anhänge

  • Horst Glanzer 03 10 2015.pdf
    2.2 MB · Aufrufe: 34
Ich bin echt entsetzt, fast jeder hier im Forum steckt in einer Klage. Jedem von Euch kann es passieren, dass ihr morgen einen Beschluss erhaltet mit der eure Klage beendet wird.

Ohne das ihr das Recht auf rechtliches Gehört bekommen habt, ohne das ihr die Möglichkeit hattet den Schlechtachter VOR Gericht befragen zu können.
Ich habe diese Möglichkeit nach über 7 Jahren Klage noch nicht bekommen!
(Und schreibt mir jetzt nicht etwas über irgendwelche Anträge/Klagen/Beschwerden oder falscher RA, alles nur zahnlose Papiertiger)
Da setzt sich jemand hin uns schreibt, auch in unserem Sinne eine Petition und kaum einer unterschreibt. Das Signal bedeutet:
Alles ist OK an den Gerichten ..... macht nur weiter so Ihr Richter!

Hier geht es nicht um eine Petition zur Abschaffung der Winterzeit o.ä..
Sondern um unsere Rechte bei Gericht, die immer noch sehr Ausbaufähig sind (leider).
 
Petition Horst Glanzer!

Hallo Astrid-62!

Deinen Ausführungen kann ich mich nur anschließen. Deswegen würde es uns die UO auch interessieren. Warum hast du von deinem Fragerecht an den Gutachter keinen Gebrauch machen können? Und hat das Gericht dir in seinem Beschluss oder Urteil dazu auch begründet, warum es dir das Fragerecht und rechtliches Gehör nicht gewährt hat?

Mir ist dazu zwar bekannt; Nicht jeder Verstoß gegen Vorschriften des Verfahrensrecht ist zugleich auch eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG. Die Schwelle einer solchen Verfassungsverletzung wird vielmehr erst erreicht, wenn die Gerichte bei der Auslegung oder Anwendung des Verfahrensrechts die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf rechtliches Gehör verkannt haben. ( vgl. BVerfG 60, 305 <310 f.>). Verletzungen einfachrechtlicher Verfahrensvorschriften sind somit im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob unter Berücksichtigung des Wirkungszusammenhangs aller einschlägigen Normen der betroffenen Verfahrensordnung durch sie das unabdingbare Mindestmaß des verfassungsrechtlich gewährleisteten rechtlichen Gehörs verletzt worden ist. ( vgl. BVerfGE 60, 305 <311>).
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger. a) Nach § 402 in Verbindung mit § 397 ZPO sind die Parteien berechtigt, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache für dienlich erachten.
Der Bundesgerichtshof hat daraus in ständiger Rechtsprechung die Pflicht des Gerichts abgeleitet, dem Antrag einer Partei auf ( schriftliche ) mündliche Befragung gerichtlicher Sachverständiger nachzukommen ( vgl. BGHZ 6. 398 <400 f.>; BGH, NJW-BR 1987 , S. 339 <340>; BGH, NJW 1997 , S. <802 f. >). Auf die Frage, ob das Gericht selbst das Sachverständigengutachten für erklärungsbedürftig hält, kommt es nicht an.
Es gehöre zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, dass die Parteien den Sachverständigen Fragen stellen, ihnen Bedenken vortragen und sie um eine nähere Erläuterung von Zweifelspunkten bitten könnten. ( BGH, NJW 1983, S. 340; BGH, NJW-RR 1987 , S. 339 <340>; BGH, NJW 1997, S. 802 <802 f.>).
Diese Rechtsprechung hat auch die Zustimmung der übrigen obersten Bundesgerichte (vgl. BVerwGE 69, 70 <77 f.>; Bundesfinanzhof, Bundessteuerblatt II 1970, S. 460 <461>, Bundessozialgericht. ( usw. usw. )
Auch das Bundessozialgericht hat sich dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof angeschlossen, wenn es in seinem Beschluss vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B die gleiche Auffassung vertritt;
Die Beteiligten haben nach § 116 Satz 2 SGG auch dann das Recht, sachdienliche Fragen an den Sachverständigen richten zu lassen, wenn das Gericht dessen Gutachten nicht für erklärungsbedürftig hält (Anschluss an BVerfG vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/94 = NJW 1998, 2273).
Weitergehende Anforderungen an die Sachdienlichkeit der Fragen sind nicht zu stellen. Unabhängig davon, ob das Gericht ein Gutachten für erklärungsbedürftig hält (vgl nochmals BVerfG NJW 1998, 2273 = Juris RdNr 11) , soll das Fragerecht dem Antragsteller erlauben, im Rahmen des Beweisthemas aus seiner Sicht unverständliche, unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen eines Sachverständigen zu hinterfragen, um auf das Verfahren aktiv Einfluss nehmen zu können. Um die Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung verstehen zu können. Das gilt erst recht, wenn um existenzsichernde Leistungen gestritten wird.
Nur dieses Verständnis trägt der Bedeutung des Fragerechts im Rahmen des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs hinreichend Rechnung, der als Folgerung des Rechtsstaatsgedankens für das gerichtliche Verfahren verhindern soll, dass die Beteiligten nur Objekt des Verfahrens sind (vgl BVerfG NJW 1996, 3202) . „“
Die vorgenannte Feststellung des Bundesverfassungsgericht und des Bundessozialgericht lässt deswegen auch nur den Schluss zu; dass Richter dem ausgeübten und beantragten Fragerecht nach § 116,118 SGG i.V.m § 402, 397 Abs. 2, 411 Abs. 4 ZPO an einen Sachverständigen hätten nachkommen müssen.

Gruß ingi





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es geht in diesem Thema nicht um mich und ich werde darauf auch nicht antworten,

es geht um Unterschriften für die wichtige Petition von Horst Glanzer
 
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