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Petition für bedingungslose Grundeinkommen .....

Hallo,
das kann dann dazu Führen, das bei Personen die Leistungssteigerung eingeschränkt wird,weil alle das gleiche Grundeinkommen beziehen und das finde ich nicht Ordnung.

**************
 
@ HWS,
Einfacher gesagt , bei welcher Berufsgruppe fängt man und bei welcher hört man auf. Wer viel Arbeitet soll auch mehr bekommen. Und dann sollten z.b die Beamten und Selbstständigen auch in die Renten und Arbeitslosenversicherung einzahlen,das ist für mich Solidarisch für die Gemeinschaft

Gruss **************
 
hallo,

das thema ist ja kontrovers. und es gibt viele pro's und con's. was aber fakt ist, ist die tatsache, dass es ein bGE schon längst gibt, nur muss man es mit offenlegen der persönlichen verhältnisse offenbaren. denn ob ein bGE 500, 1000 oder mehr € beträgt ändert an der tatsache ja nichts.

zu dem einwand

das bei Personen die Leistungssteigerung eingeschränkt wird

liesse sich entgegenhalten, dass eine einschränkung damit verbunden wäre, dass bei einer leistungssteigerung entweder nicht mehr oder gar weniger vergütet würde als das bGE vorsieht. das ist aber ein fiskalisch zu lösendes problem (steuerprogression). im gegenteil würde eine steigerung ja dadurch motiviert, dass über das bGE hinaus einkommen generiert würde. der faule bleibt also faul, der tüchtige hat mehr freiraum zu mehr initiative.
insgesamt ist es aber sehr kompliziert im rahmen von steuerlichen, fiskalischen und volkswirtschaftlichen (und sicher auch psychologischen und philosophischen) fragen.

sollten z.b die Beamten und Selbstständigen auch in die Renten und Arbeitslosenversicherung einzahlen

dem kann ich nur zustimmen, und nicht nur diese, sondern alle. österreich macht es ja erfolgreich vor. dass übrigens beamte auch nachteile haben, die sie oft selbst nicht erkennen, nur mal am rande erwähnt (das ist keine pauschale wiedergabe, sondern eigene erfahrung).

und noch eine anmerkung zu

Wer viel Arbeitet soll auch mehr bekommen.

wer schwer arbeitet sollte mehr bekommen - oder 10, 15 jahre früher die volle rente erhalten.


gruss

Sekundant
 
Hallo @,

Selbstsändige haben kein Anrecht auf staatliche Rente. Warum also bitte sollen dann Selbstständige in die stattliche Rente einzahlen?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
aber Reko, warum so mürrisch?

die antwort ist ganz einfach: weil schon die herausnahme bestimmter gruppen nicht dem zugrunde liegenden prinzip entspricht und eigentlich eine fortsetzung des 3-stände-systems ist.
und weil dann auch ansprüche damit verbunden wären, will ich mal nicht so sein und dir auch ein anrecht auf rente einräumen ;)


gruss

Sekundant
 
@ Rekobär,
weil die Gesetzliche Rente eine Solidarität Gemeinschaft ist. Und wenige Selbstständige freiwillig fürs Alter vorsorgen, wenn dann im Ruhestand das Geld fehlt , muss der Staat helfen, für diesen Personenkreis wo keinen Beitrag dazu geleistet hat.

gruss **************
 
Hallo **************,

die Gelder für das Aufstocken kommen aber nicht aus der Rentenversicherung. Die kommen aus dem Steueraufkommen. Und die bekommen auch Harz IV Empfänger, die ebenfalls nicht in die gesetzliche Rente einzahlen.

Der Vergleich hinkt also ganz gewaltig.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
@ Rekobär,
und wo kommen Steueraufkommen her? bestimmt nicht von denen die keinen Beitrag in welcher Form dazu leisten , die Ausrede lass ich auch nicht gelten,das Selbstständige Gewerbesteuern zahlen,dafür brauchen sie für Alter nicht vorsorgen.

**************
 
Hallo **************,

noch einmal zum Verständnis. Selbsständige zahlen zwar nicht in die staatliche Rentenversicherung ein, haben dafür aber auch keinen Anspruch aus der staatlichen Rentenversicherung Rente zu bekommen. Zweitens, Selbstsändige zahlen nur Gewerbesteuer, wenn sie denn Gewerbetreibende sind. Sie zahlen aber auf jeden Fall Einkommenststeuer. Und tragen damit auch Harz IV-Empfänger mit.

Jeder Selbstsändige muss sich selbst um seine Altersversorgung kümmern. Bei einigen Gruppen von Selbstständigen gibt es dafür Versorgungswerke, in die diese Selbstständige Beiträge einzuzahlen haben, wie bei Rechtsanwälten, Ärzten, Apothekern. Andere Gruppen von Selbstständigen müssen sich um andere Möglichkeiten kümmern. Tun sie es nicht, fallen sie letztendlich in den Hazr IV Bereich, was aber auch nicht erstrebenswert ist.

Herzliche Grüße vom RekoBär
 
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