Hallo HWS-Schaden,
jeder Selbstständiger wo sein eigener Herr sein möchte , muss sich auch mit den Unternehmerischen Risiken auseinandersetzen, dazu gehören auch Finanzielle Einbußen, wo man in seinem Geschäftsbereich ein Kalkulieren muss,dementsprechend sollte man Rücklagen bilden ,dazu sollte jeder bereit sein auch wenn es schwerfällt ,und das gleiche gilt für Arbeitnehmer.
Manche Personen sollten sich mit dem Thema Vergänglichkeit auseinander setzen, und zwar im Privaten und Geschäftlichen Bereich , dann wäre der Finanzielle Schaden für diese Personen nicht so Dramatisch. Das ist eine reine Kopfsache , auch wenn es Positiv läuft immer das Negative im Hinterkopf haben.Ich schreibe aus eigener Erfahrung , ich dachte auch immer, Schicksale oder Probleme betreffen mich nicht.
Ja ich habe keine Finanzielle Probleme und werde auch in Zukunft keine bekommen, weil ich mich mit dem Thema Vergänglichkeit befasst habe.
gruss **************
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nicht immmer schafft es ein Kleinunternehmer, der mit Kapitaleinsatz und Krediten den Weg in die Selbständigkeit wagte, Rücklagen für "schlechte Zeiten" zu bilden, weil er z.B. gerade in den ersten Jahren die Banken mit Kreditrückzahlungen bedienen muß, und der Überschuß so gerade zur Existenzsicherung reichte und ein Ausbau des Gewerbes weitere Investitionen verlangten. Ich denke da an die vielen Unternehmer, die sich erst vor Jahren, angelockt von Überbrückungszahlungen durch das Arbeitsamt, auf eine Selbständigkeit eingelassen haben, um mit kurzzeitiger Förderung durch den Staat den Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit zu gehen. Dass man gerade in den ersten Jahren der Selbständigkeit keine Gewinne erwirtschaften kann und auch keine Rücklagen bilden kann, scheint Dir nicht bewußt zu sein. Bis man den Break-Even-Point erreicht können 5 Jahre und mehr vergehen.
Diese Unternehmer sind auch ein großes Risiko eingegangen und nicht alle, aber m.E. doch viele trifft die Corona-Krise besonders schwer, weil sie z.B. im Dienstleistungssektor jetzt das Geschäft schließen müssen und der dringend benötigte Umsatz ausbleibt. Beispiel: Junge Frisörin hat mit ihrem Erspartem und Krediten ihr eigenes Geschäft eröffnet. Die "Ladeneinrichtung" hat z.B. 70.000 Euro gekostet und sie hat anfänglich mal auf eine Angestellte verzichtet. Durch guten Zulauf von Kunden, hat sie sich dann nach 1 Jahr doch entschlossen, eine Kraft einzustellen, um dem Kundenzuwachs gerecht werden zu können. Bislang war es nicht möglich, Rücklagen zu bilden, da die Anfangsinvestitionen einen zu hohen Mittelabfluß darstellten.
Die Bank ruft nach Darlehensrückzahlung, die laufenden Kosten für das Geschäft (Miete, Versicherungen, Geld für die Angestellte) laufen weiter, doch es gibt keinerlei Einnahmen mehr. Ergebnis: Die Unternehmerin muß ihren Laden schließen, die Angestellte kündigen und wenn sie Glück hat kann sie dann auf Unterstützung durch ihre Familie oder ihre Eltern hoffen.
Folgen der Schließung: Dem Staat entgeht Umsatzsteuer u. evtl. den Kommunen auch Gewerbesteuer, ein Arbeitsloser mehr muß unterstützt werden, die Bank hat sich abgesichert und fordert das geliehene Geld zurück (Hypothek auf eigenes Immobil?) und die Insolvenz läßt grüßen.
Es entsteht nicht nur für den Gewerbetreibenden ein hoher Schaden sondern auch in volkwirtschaftlicher Hinsicht. Bitte das mal bedenken.
Der Staat will mit seinen Maßnahmen in erster Linie nicht den Unternehmer stützen, sondern die Folgen für die Wirtschaft mindern. Vielleicht solltest Du das mal in einem Gesamtzusammenhang betrachten, wobei ich der Meinung bin, dass das Füllhorn nicht ohne Nachprüfung ausgeschüttet werden sollte, sondern eine spätere Nachprüfung der Inanspruchnahme von Geldern unbedingt erfolgen und beurteilt werden muß, was ja auch von unseren Politikern bereits verlautbart wurde, da natürlich auf der anderen Seite jetzt viele sich beim großen RUN auf die Gelder beteiligen, die ihr "Schäfchen längst im Trockenen" haben.
Gruß Bobb
Nachtrag:
Habe das eigentliche Thema: Petition für bedingungsloses Grundeingkommen nicht auf den Punkt getroffen.