ein Abgeordneter innerhalb einer einzigen Legislaturperiode bereits Anspruch auf 932 Euro Ruhegeld erwirtschaftet, wie Focus Online berichtet. Das sind fast 20 Euro mehr als die Rente, die ein Geringverdiener für seine gesamte Lebensleistung erhält. Wer 27 Jahre seines Lebens als Bundestagsabgeordneter verbringt, hat einen Anspruch auf 6296 Euro. Erst ab diesem Wert sind die Pensionsansprüche gedeckelt.
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