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Petition : Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Hallo,

der VdK hat folgendes veröffentlicht:


Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde von VdK und SoVD gegen Ungleichbehandlung bei EM-Renten zurück​


  • Rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner bleiben durch Stichtagsregelung benachteiligt
  • Gesetzgeber hatte auf Druck von VdK und SoVD bei EM-Bestandsrenten mit Zuschlägen nachgebessert

Das Bundesverfassungsgericht hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Aktenzeichen: 1 BvR 847/23). Die Sozialverbände waren nach Karlsruhe gezogen, um die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern zu stoppen. Denn Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, erhalten weniger Rente als Neurentner, die seit 2019 ihre EM-Rente beziehen.


Das liegt daran, dass unterschiedliche Zurechnungszeiten gelten. Wer ab dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente erhält, den behandelt die Rentenversicherung so, als hätte sie oder er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Das Problem: Von dieser Erhöhung profitieren jene Personen nicht, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente beantragen mussten. Mehr als 1,8 Millionen Menschen haben deshalb nichts von dieser Verbesserung.


Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass diese Stichtagsregelung rechtens ist. In seiner Begründung heißt es, dass der Gesetzgeber „zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte“ Stichtage einführen kann. Dabei räumt das Gericht ein, dass jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt.


Auf öffentlichen Druck von VdK und SoVD hatte der Gesetzgeber bei den sogenannten Bestandsrentnerinnen und -rentnern, deren EM-Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, in der Zwischenzeit Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent. Nach Ansicht von VdK und SoVD sind diese jedoch zu niedrig und stellen keine Gleichbehandlung mit Neurentnern her. Die Zuschläge werden außerdem erst zum Juli 2024 eingeführt und damit nach Ansicht von VdK und SoVD viel zu spät.


VdK-Präsidentin Verena Bentele ist enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Für alle Menschen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ist das eine ganz bittere Entscheidung. Auch wenn auf unseren politischen und juristischen Druck überhaupt erst Zuschläge für Bestandsrenten beschlossen wurden, hätten wir uns natürlich mehr gewünscht.“


Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, erklärt dazu: „Leider haben sich unsere Erwartungen nicht erfüllt und die Ungleichbehandlung besteht fort. Dennoch hat es sich gelohnt, gemeinsam mit dem VdK seit 2020 dieses Musterstreitverfahren durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu führen. Die Nachbesserungen für Bestandsrentner sind ein Teilerfolg.“


Freundliche Grüße

Anja
 
Hallo Anja,

Danke Dir für`s einstellen.
Hier gab es mit ziemlicher Sicherheit "politischen" Druck an das angeblich neutrale Gericht.
 
Hallo,

in der Sache gibt es eine Wendung. Scheinbar gibt es Bestrebungen, den EMGR einzuschalten. Es könnte zur nächsten "Klatsche" für die Bundesrepublik werden.
Diese Nachricht bekamen die Unterstützung bereits gestern:
Liebe Unterstützende,
die Ungleichbehandlung der Bestandsrenter in der Erwerbsminderungsrente kann fortgeführt werden.
08.08.2023
Mit Genehmigung des Verfassers wird folgende Mail an die Bundesrechtsabteilung VdK veröffentlicht.
Guten Tag Herr L.
mit Bestürzung habe ich Ihre menschenrechtswidrige Ausführung zur Kenntnis genommen und teile Ihnen mit, dass der EGMR entgegen Ihrer Einlassung alle nationalen Entscheidungen anhand der EMRK überprüfen kann, falls die Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. Art. 35 EMRK erfüllt sind, so dass Ihre ablehnende Haltung zu Lasten der Bestandsrenter betr. grundlegender Menschenrechte offenkundig den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs gem. Art. 17 EMRK, erfüllt.

Da das Recht der Vereinten Nationen zum vorliegenden Fall diverse Analognormen aufweist, ergeht eine Mitteilung insbesondere an meinen u.a. Ansprechpartner in Genf, der eine ausführliche Erläuterung zur Diskriminierung (Art. 26 ICCPR) der Bestandsrenter nun auch durch den VdK, folgt.

Abschließend bitte ich Sie mein heutiges Schreiben der Präsidentin des VdK Frau Bentele vorzulegen, damit sie ggf. über Ihr menschenrechtswidriges Ansinnen zu Gunsten der Bestandsrentner fristgerecht entscheiden kann.

Mit freundlichen Grüßen
S.J.H.
Menschenrechtsverteidiger gem. UN Res. 53/144

Wer im VdK Mitglied ist, kann eine Beschwerde über folgende Mailadresse einreichen:
Mailadresse: bundesrechtsabteilung@vdk.de

Wir bitten um zahlreiche Beteiligung.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-

Wir haben in den letzten Tagen sehr viele Mails erhalten. Leider ist es uns nicht möglich alle zu beantworten.
Wir bitten um Verständnis.


Der Initiator/die Initiatorin

Gruß von der Seenixe
 
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