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Petition - bitte Mitzeichnen

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,248
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo @,


Bitte doch Mitzuzeichnen. Danke.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php

.. bei allen ärztlichen Untersuchungen, bei Gutachten und Reha-Maßnahmen der ICD10 zur Verschlüsselung von Diagnosen angewendet wird.

Begründung

Ab dem 01.01.2010 ist zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung die ICD-10-GM Version 2010 anzuwenden.
Für die Todesursachenverschlüsselung gilt weiterhin die ICD-10-WHO Version 2006.
Diese Verordnung gilt bisher nicht für berufsgenossenschaftliche Untersuchungen und Gutachten.
Das BGS fordert eine möglichst genaue und klare Erfassung der bestehenden Gesundheitsstörungen,
um die Ursachen beurteilen zu können und um bessere medizinische Versorgung zu erzielen



 
Hallo oerni,
meintest Du BSG (BGS?)
So sollen BK's und Unfälle nach ICD-10-GM Version 2010 verschlüsselt werden, ok!
Nur, was ändert sich, wenn das Kind einen Namen hat?
Vielleicht bin ich doof, aber ich begreife das Problem nicht.
Dein doofer
Paro
 
Hallo oerni,

auch mir ist unklar um was es Dir geht.

Ich habe mich mit den Kodierungen intensiv beschäftigt, die Kodierrichtlinien gelesen, den Sinn und Zweck studiert und einige Kodierungen genauer "untersucht".

Die ICD Kodierungen sind Hilfsmittel zur einfacheren Verwaltung und Auswertung.
Sie ersetzen keine schriftlichen Diagnosen oder Befunde.
ICD-Kodierungen sind nicht geeignet einen bestimmten Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt individuelle zu beschreiben.

Das Gegenteil ist der Fall: Durch die Zusammenfassung unterschiedlicher Befunde, Diagnosen, Untersuchungen, Therapien und medizinisch relevanter Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Behandlung eines Patienten sollen entsprechend der Zieldefinition einfachere Datenverarbeitungen möglich werden.

ICD-Kodierungen erlauben noch nicht einmal eine Unterscheidung zwischen Anamnese, eigene Befunderhebung, Befunderhebungsmethoden, Verdachtsdiagnose und befundeter Diagnose sowie Therapie.

Beispiel wie ein Patient zu einer Erkrankung die nicht aufgetreten ist, die Kodierung der Erkrankung erhält (ebenso wie der Patient, der die Erkrankung hatte):

Ein Patient wird mit sich anbahnender Gangrän des Beins aufgenommen, die während des Krankenhausaufenthalts aufgrund sofortiger Behandlung nicht auftritt.
Einen Eintrag „Gangrän, sich anbahnend oder drohend” gibt es in den ICD-10-Verzeichnissen nicht, und folglich ist dieser Fall anhand der zugrunde liegenden Krankheit zu kodieren, z.B. als Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ulzeration.
I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration[/QUOTE]

Nachzulesen in den Kodierrichtlinien ICD Version 2010

Sinn macht Deine Petition also dann, wenn Du erreichen möchtest, dass die erwähnten Institutionen irgendetwas leicher verwalten oder auswerten können.

Das aber sind deren interne Angelegenheit und die sind mir ehrlich gesagt piepschnurzegal und da sollen die selber ihre Petition unterzeichnen.

Oder ich liege völlig daneben und Du meinst etwas völlig anders.

Grüße
oohpss

PS.: Und dann habe ich mir die verfügbaren Dokumente/Studien zur Qualität der Kodierungen angeschaut. Wenn die Fehlerquote der Kodierungen bei 20 % lag, dann war das schon ein gutes Ergebnis. Im übrigen plädieren fast alle Studienverfasser für die ausschließliche Kodierung durch entsprechend qualifizierte medizinische Dokumentatoren (weil dies es noch am ehesten können, denn die arbeiten von Morgens bis Abends nur mit diesem System). Schaust Du dann einmal wie viele Ausbildungsplätze in Deutschland verfügbar sind, dann wunderst Du Dich über gar nichts mehr.
 
Hallo...,7 (medikament)

ich schätze es geht oerni um eine eine Vereinheitlichung der ärztlichen Mitteilungen!
Nun sollten wir aber bedenken das es nicht nur solche Spitzenkräfte gibt wie Euch Paro , Oerni, Oohpss!
Es braucht da nur noch ein Zahlendreher bzw. Buchstabendreher dazu kommen und der Normalsterbliche versteht nix mehr!
Dann bekommt man irgendwann ein Schriftstück und versteht gar nichts mehr!
Es ist also schon wichtig das die Verständlichkeit nicht auf der Strecke bleibt und gerade einmal der AG , die Kostenträger wissen um was es geht!
Denn man wird auch bald die minimalen Erklärungen weglassen! Ja und dann liest eine Oma 70 J. ich habe LRX 73 und bekomme NHRT 97 (Medikament)!

Nun werden viele sagen cool in derr stadt hat fast jeder Internet Flatrate...

Auf dem Land sieht die Sache etwas anders aus! Da gibt es zum teil keine Flatrate sowie UMTS ! Also ist man auf ein Modem angewissen ! Auf meiner Dezember Rechnung stand 350 € es gibt Provider die ihre Einwahlnummern sehr schnell ändern..! Bei mir hatte man sich nur verrechnet!
Wie auch immer es kann nicht unbedingt jeder mal schnell ins Internet gehen und Nachsehen was LRX 73 bedeutet !

Viele Grüße
Joachim
 
ICD Code

Hallo @,

oerni = nicht gleich der Petitant!

Ja natürlich gibt es auch verschiedene Meinungen zu der Sache, nur würde z.b. der GA eine richtige Diagnose mit Kennzahlen schreiben müssen, hätte er schon ein kleines Problem.

Wieso muss denn nur bei GKV oder PKV die Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung die ICD-10-GM Version 2010 angewandt werden?

Selbstverständlich können nicht alle Menschen den Code im Internet lesen, genauso wenige können hier im Forum mitlesen, denn sie haben keinen Internetanschluss.
 
Hallo,

ja, es kann von entscheidender Bedeutung sein, wenn der Gutachter konkret die Unfallfolgen benennen muß und die lieben Beratungsärzte nicht immer wieder mal daran rumdeuteln können, was eine Gutachter denn nun gemeint haben dürfte. Ich unterstütze dies.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo..,

haben die dann Pech gehabt > Selbstverständlich können nicht alle Menschen den Code im Internet lesen, genauso wenige können hier im Forum mitlesen, denn sie haben keinen Internetanschluss.
Sollten da nicht alle eingeschlossen sein, auch die ohne Internet usw.? Das alle die Zusammenhänge verstehen vor allem bei einer Krankheit?
Aber wir haben schon genug Klassen , Unterschiede usw. GUV / PUV , Menschen mit Flatrate ; Handy / Menschen auf dem flachen Land mit Internet aus der Steinzeit!

VG Joe
 
... wenn der Gutachter konkret die Unfallfolgen benennen muß ...
Hallo seenixe,

ich bin ja bei Dir, selbstverstädnlich.
Aber gerade dazu ist die ICD-Kodierung nicht vorgesehen.
Und ich habe es selbst gesehen (und durch Zufall erfahren), wie der Verunfallte wahrheitsgemäß Übelkeit nach dem Rauchen von Zigarillos angab, die er rauchte weil ihm Zugaretten zu teuer wurden.
Er erhielt im von den Ärzten die ICD Kodierung F17.2 (ICD Version 2007)

Das ist dann eine "Psychische und Verhaltensstörung durch Tabak, Abhängigkeitssyndrom"

Zudem ist die Absicht der ICD-Kodierungen eben nicht konkret zu sein. Das primäre Ziel der ICD-kodierungen ist die seit langen gewünschte digitale Datenübermittlung zu ermöglichen (ich glaube wg. § 301 SGB V). Primär für Abrechnungszwecke zwischen Versicherungen und Krankenkassen (Niedergelassene Ärzte rechnen über ihre KV ab, deshalb ist das bei denen kein Thema).
Deshalb sind die Ersteller auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH).

Etwas Hintergundinfos:
Im Rahmen des GKV Gesundheitsreformgesetzes 2000 vom 22.12.1999 wurde die Einführung eines durchgängig leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems für die Vergütung von Krankenhausleistungen im § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) geregelt. Am 27.06.2000 haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) – als zuständige Vertragspartner für die Einführung und Pflege des neuen Entgeltsystems – vereinbart, die australischen AR-DRGs (Australian Refined Diagnosis Related Groups) in der Version 4.1 als Grundlage für die Entwicklung eines deutschen DRG-Systems zu verwenden.
Quelle: Kodierrichtlinien

Und deshalb nimmt die ICD-Kodierung nur sehr bedingt Rücksicht auf die Belange von Patienten und Gutachten.
Beispielsweise gibt es nur eine Hauptdiagnose, ALLES andere sind Nebendiagnosen.

Ein Vorteil wäre natürlich, dass auch alle Anamenseangaben (also eigene Angaben des Patienten mit kodiert werden, da könnte man also eine Unmenge erzählen).

Seenixe, ich bin für das gleiche Ziel wie Du, aber diesen Weg halte ich für ungeeignet.

Zur Vertiefung empfehle ich die Kodierrichtlinine zu studieren.

Grüße
oohpss
 
Petition

Hallo oohpss,

rummeckern kannst Du:p

Wie wäre es wenn DU eine Petition zur Verbesserung eben mit Deinen Gedanken und mit fachlicher Begründung eingeben würdest.
Damit könntest Du einen guten Beitrag zur Verbesserung leisten.

Hi @,

mir kocht das Blut, wenn ich sehe, dass viele hier nur rumjammern, aber wo es drauf ankommt die Hände in den Schoß legen.
Jeder jammer dass die KV Zusatzbeiträge verlangt, die wenigsten machen den Mund auf!
Da müssten Protestschreiben oder eMails an den BuMi geschickt werden, dass Er vor lauter Arbeit nichts mehr tun kann
oder auf die Straße gegangen werden.
Was sagen unsere Sozialverbände dazu - nichts

In diesem Sinn, einen schönen Tag!
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo oerni,

mich hat das Thema ja nicht ruhen lassen.

Und tatsächlich ist es so, dass zumindest in den AWMF-Leilininen (zum Teil) empfohlen wird auch bei Gutachten die ICD-Kodierung anzuwenden (Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen).

Dort steht:
In der gutachtlichen Situation sind drei Kategorien von Schmerzen zu unterscheiden (Abb. 1); die beklagten Schmerzen sind durch die Begutachtung nach diesen Kategorien zu klassifizieren und durch ICD-Diagnose(n) zu kodieren: ...
Aber das ändert nicht an meiner Meckerei, denn ich will vom Gutachter einen (qualifizierten) Bericht haben. Wenn da nur die Kodierungen drin stehen und nicht ganz genau, was er mit welchem Verfahren gefunden hat und was er ausschließen kann, dann habe ich immer weniger Möglichkeiten das Gutachten anzugreifen. Und da die ICD-Kodierungen auch noch verallgemeinern bzw. verschiedene Krankheitsbilder zusammenfassen, darf man sich dann aussuchen was gemeint sein könnte.

Und aktuell probiere ich ja aus, was dabei raus kommt. Bei der Verlängerung der MdE-Rente habe ich zum Beleg der Plausibilität der Beschwerden die ICD-Kodierungen des erstbehandelnden Krankenhauses, dass die an die Krankenkasse übermittelt haben, beigefügt. Deren medizinische "Sachverständige" haben es jedenfalls nicht innerhalb von 3 Monaten geschafft eine Beurteilung zu formulieren. Zuletzt hatten die nochmals den Schmerztherpeuten angeschrieben gehabt und nochmals 3 Monate verlängert.

Aber wenn ich mir die ICD-Kodes anschaue, die das Krankenhaus abgegebenen hat und dann mit der Patientenakte vergleiche, dann wundert man sich bei einigen Angaben schon sehr.

Da ist mir Klartext schon lieber.

Aber ich habe selbstverständlich überhaupt kein Problem mich einer Entscheidung, die auf den Wegen unserer Republik entstanden ist, zu beugen - wenn es mal so weit sein sollte. ;)

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,

Eindeutige Formulierungen in Gutachten schließt nicht die Codierung aus.

Aber wie schon geschrieben, erstelle selbst eine Petition mit Deinen Vorstellung zur Änderung der Gesetze, dann hast Du auch einen Beitrag innerhalb des Gesundheitswesen geleistet.
 
Jeder jammer dass die KV Zusatzbeiträge verlangt, die wenigsten machen den Mund auf!
Da müssten Protestschreiben oder eMails an den BuMi geschickt werden, dass Er vor lauter Arbeit nichts mehr tun kann
oder auf die Straße gegangen werden.
Was sagen unsere Sozialverbände dazu - nichts

In diesem Sinn, einen schönen Tag!


@alle,

ich finde es auch bedenklich, dass die Menschen hier im Lande seeeeeehhhhhhrr bequem geworden sind, kaum/kein Kampfeswillen mehr zeigen, sich auch nicht mehr verbünden können... Mensch sind wir faul geworden! Es geht uns doch zu gut; jammern wir nicht mehr und lassen es geschehen - die anderen machen es schon:rolleyes: *Vorsicht Ironie!*

VG Santafee
 
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