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Pet

Ariel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 März 2007
Beiträge
2,697
Aus ärztliche Praxis:

"PET klassifiziert Demenzen genau
Im PET lassen sich verschiedene Demenz-Formen offenbar genauer differenzieren als mit den «klassischen» Diagnosemöglichkeiten. Für eine aktuelle Studie zogen Forscher die zerebrale metabolische Rate für Glukose heran."


Nicht übersehen:
Demenz ist auch eine Folge von Durchlutungsstörung, wie sie auch im Schock auftreten können, und dann diffuse Hirnleistingsstörung zur Folge hat.

Gruß Ariel
 
Nuklearmediziner Prof. Dr. Otte: "Das Halswirbelsäulen-Schleudertrauma"

Hallo HWS-Geschädigte,

Prof. Dr. Andreas Otte, Nuklearmediziner und Forscher:

"Das Halswirbelsäulen-Schleudertrauma", Springer Verlag

S. 38, Punkt 2.3:

" .... (PET) eine hochleistungsfähige Bildgebungsmöglichkeit. Diese Messverfahren beruhen auf der Verabreichung radioaktiver Stoffe über eine Armbeugenvene, dei dann den Weg ins Gehirn finden und dort je nach verabreichter Substanz die Durchblutung oder den Energiestoffwechsel anzeigen.

Dabei kann es sein, dass das Gehirn in der SPECT oder PET deutliche funktionelle Veränderungen aufweist, jedoch in den konventionellen radiologischen Verfahren wie Computertomographie oder Magnetresonanztomographie, die nur Strukturveränderungen darzustellen vermögen, keine Auffälligkeiten zu erkennen sind.

Gerade beim Halswirbelsäulen-Schleudertrauma mit oft nur feinen funktionellen Veränderungen sind die SPECT oder PET derzeit die einzigen Methoden, diese Veränderungen nachzuweisen."

Das ist ein Original-Zitat aus dem Buch von Otte, also kann es genauso übernommen werden für die Argumente, welche die aktuelle medizinischen Erkenntnisse betrifft und allgemein anerkannt sind.

Wenn pseudomedizinische psychiatrische Gutachter/Sachverständige diese PET als Bildgebungsnachweis ablehnen, weil sie selbst diese nicht auswerten können, so ist dagegen zu klagen.
GRUND: Nur weil ein pseudomedizinischer psychiatrischer Sachverständiger auf seiner eigenen veralteten Beurteilungsmethoden von Beschwerden krankhaft haften bleiben wolle, unter strategischen Vorgaben der Versicherungsmedizin, so handelt dieser gegen den Probanden schädigend, weil er unterlässt, dem Probanden in gleichem Maße die Beurteilungsmöglichkeit verweigert, welche andere Probanden oder Patienten haben. Es muss eine neutrale Beurteilung der Beschwerden des Probanden erfolgen, und das darf nicht unter der Prämisse manipuliert werden, das nur diese Beurteilungsmöglichkeiten angewandt werden dürfen, welche der Schadenshaftpflichtversicherung am besten nütze. Das darf ein Arzt nicht, der dem Patienten nicht schaden darf.

Hier ist mit aller Vehemenz gegen den Neutralitätsmangel/-schwund der psychiatrischen Gutachter zu argumentieren, die die Gerichte mit veralteten oder gar verfälschen medizinischen Erkenntnisse beeinflussen, immer in der Gewissheit, nicht entdeckt zu werden, auf Grund des Mangels an Sachverstandes der meisten Richter/innen.

Es kommt nicht darauf an, ob irgend ein Gericht die nuklearmedizinische Bildgebung anerkannt hat, es ist ALLEIN ENTSCHEIDEND, dass bei Notwendigkeit die vorhandenen PET als Argumentationshilfe und Nachweis eingesetzt werden, die Widersprüchlichkeiten der pseudomedizinischen psychiatrischen Sachverständigen zu entlarven.

BEISPIEL: Wenn ein psychiatrischer Sachverständiger meint, das Gangbild des Probanden sei nach seiner Beurteilung unauffällig, so ist es am Probanden den Nachweis zu erbringen, dass ihm ein Bein fehle oder Knie versteift ist, WS-Kanalstenose, o.ä., und er damit kaum ein unauffälliges Gangbild leisten könne. Richter müssen über die nachweislichen Tatsachen aufgeklärt werden, die die pseudomedizinischen psychiatrischen Sachverständigen zu verschweigen suchen.

Gruß Ariel
 
Verbesserung:

GRUND: Nur weil ein pseudomedizinischer psychiatrischer Sachverständiger auf seiner eigenen veralteten Beurteilungsmethoden von Beschwerden krankhaft haften bleiben wolle, unter strategischen Vorgaben der Versicherungsmedizin, so handelt dieser gegen den Probanden schädigend, weil er unterlässt, dem Probanden in gleichem Maße die Beurteilungsmöglichkeit verweigert, welche andere Probanden oder Patienten haben.

Dieser Satz braucht dringend eine Überholung/Reparatur:

Nur weil ein pseudomedizinischer psychiatrischer Sachverständiger auf seiner eigenen veralteten Beurteilungsmethoden von Beschwerden krankhaft haften bleiben wolle, unter strategischen Vorgaben der Versicherungsmedizin, so handelt dieser gegen den Probanden schädigend, wenn er es unterlässt, dem Probanden dieselbe wissenschaftlich aktuelle Befunderhebungsmöglichkeit zukommen zu lassen, wie es vergleichbare andere Patienten auch ermöglicht bekommen. Mit einem falschen Gutachtenergebnis, das zustande kommt, weil nur ausschließlich veraltete Befunderhebungen eingesetzt werden, die für eine korrekte Befunderhebung bei den Verletzungsfolgen der Schleudertraumatisierten untauglich sind, wird ein Schaden aus dem GA-Ergebnis für den Probanden grob fahrlässig hingenommen. §839a ZPO !

Gruß Ariel
 
neue Erkenntnisse?

Da ich nächste Woche meine Verhandlung am LSG habe und ich gerade durch mein letztes Gutachten gehe, wo steht: "Nach den Empfehlungen der
Arbeitsgemeinschaft für Neurologische Begutachtung der Deutschen
Gesellschaft für Neurologie sind diese Untersuchungsverfahren im
gutachterlichen Sinne nicht verwertbar. Sie entsprechen nicht dem aktuellen
wissenschaftlichen Standard und sind in keinem Fall geeignet, die aktuelle
Beschwerdesymptomatik der Probandin durch vermeindlich organische
Befunde zubelegen (Tegenthoff. ryt3r. und Delank, 2000; Marx, 2005).

Leider geht es mir derzeit überhaupt nicht gut und bin überfordert, neuere Recherchen anzustellen. Hatte allerdings auf einer Seite was gesehen, nur mein PC hat ne Macke und ich kann mit Google schlecht arbeiten.

Hat jemand einen neuen Ansatz gefunden? Otte ist natürlich mit seinem Preis schon ein Argument - aber bisher haben sich alle Gutachter und Ärzte dagegen gestellt....
 
Hallo wurzlpurzl,

es tur mir sehr leid zu lesen, dass es Dir nicht gut geht. Ich wünsche Dir, dass sich Dein Zustand bald bessern möge. Und für die Verhandlung drücke ich natürlich die Daumen.

Habe mal im Netz gesucht und nachfolgende Dokumente gefunden - neuere und auch ältere. Vielleicht helfen sie Dir ein wenig weiter. Du solltest sie Deinem Anwalt zur Kenntnis geben, damit er seine Argumentation entsprechend aufbauen und damit ggf. untermauern kann.

Grundsätzlich werden Untersuchungen wie PET/SPECT nach wie vor kontrovers diskutiert. Interessant finde ich aber nachfolgende Ausführungen:
"Die Betrachtung eines Patienten als möglicher Kostgänger für Versicherungen sollte primär unterbleiben, wobei naturgemäß immer auch der Missbrauch berücksichtigt werden muss. Dieser sollte allerdings nie primär unterstellt werden. Auch wenn der Mechanismus der Störung der intrakraniellen Perfusion und des Metabolismus nachweisbar in SPECT und PET noch nicht vollständig geklärt ist, kann hier eine Hypothese herangezogen werden. Schließlich ist ein nicht erforschter medizinischer Bereich nicht zu Ungunsten einer Patientengruppe zu verwerten. Die Hypothese, die im Zusammenhang mit dem Schleudertrauma und persistierenden Beschwerden diskutiert wird, ist in einer Reaktion der Nozizeptoren im Bereich der oberen HWS zu suchen, die eine reaktive Veränderung der intrakraniellen Perfusion über vegetative Bahnen verursacht (1, 2). Jedem ist der posttraumatische M. Sudeck bekannt, bei dem Gefäßprozesse ablaufen, die im Einzelnen noch völlig unklar sind."
(Quelle: http://data.aerzteblatt.org/pdf/97/8/a461-4.pdf)


Diskussionspapier von Andreas Otte (2009):
https://www.akad.de/fileadmin/akad....ssionspapiere/WHL_Diskussionspapier_Nr_22.pdf


Hier ein älterer Beitrag aus dem Ärzteblatt:
http://data.aerzteblatt.org/pdf/97/8/a461-4.pdf


Ein sehr interessanter Beitrag aus dem Deutschen Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/21...lswirbelsaeule-Wenig-Hilfe-fuer-den-Patienten


Ansonsten findet man dazu auch sehr gute Informationen im Buch "Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule: HWS-Schleudertrauma":
Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule: HWS-Schleudertrauma


Alles Gute für Dich.
Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo wurzelpurzel,

Dein Anwalt kann Ärzte anschreiben, die PET als Befundbeitrag für eine Diagnose heranziehen. Er kann nachfragen, warum dieses Befunderstellungsmittel herangezogen wird, da ja immerhin nicht gerade billig.
Die Begründungen sollten reichen, um auch diese Methode der PET als Befunddokument bei Schleudertraumapatienten gelten zu lassen.

Die Behauptung, es könne nicht bewiesen werden, dass diese sichtbaren Befunde durchein Schleudertrauma verursacht wurden ist schwachsinnig, denn jeder Befund, egal welcher beweist nicht, dass bei positivem Befund dieser durch das Schleudertrauma verursacht wurde.

Es ist also immer die Gesamtheit der individuellen Situation zu beachten, denn wenn vor dem Unfall (Schleudertrauma) keine Beschwerden geklagt wurden, die einer Störung entsprechen, wie sie durch PET sichtbar gemacht werden können, dann ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Ursache solch massiver Störung durch die Schädigung Schleudertrauma verursacht.

Ein 100%iger ist in medizinischem Bereich nicht erforderlich, es reicht die logische Begründung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit und Zweifel dürfen ausdrücklich bestehen. Das steht im Gegensatz zu den Forderungen der Versicherungsmediziner fest.

Es sind allein die Versicherungsmediziner, die behaupten, PET sei wissenschaftlich nicht anerkannt. Denn nur solche Ärzte, die wenig medizinisches Gesamtwissen haben, und den Rest ihrer Kenntnisse zum Vorteil für die Versicherungen zu schneidern, fehlen die Voraussetzungen, eine PET analysieren zu können. Auch von daher rührt die Ablehnung, man will sich ja nicht (noch mehr) blamieren.

PET ist nur für Schwangere umstritten, ansonsten ist PET ein Diagnostikmittel, das hervorragende Aussagefähigkeit besitzt. Röntgenbilderstellung war seinerzeit ebenfalls von medizinisch Halbgebildeten umstritten, weil sie nicht die mentalen Voraussetzungen hatten, sich auf kompliziertes Neues einzustellen! Noch größer war aber ihre Angst vor Verlust ihrer Kompetenz und Einkommensverlust.:D

Gruß Ariel
 
Hallo sachsblau,

zu deinem Link:
Aus http://www.apotheken-umschau.de/diagnose/pet
„Wann ist eine PET nicht geeignet?
Die Positronen-Emissions-Tomografie ist ein erprobtes Verfahren, um Stoffwechselprozesse im Inneren des Körpers sicher und schmerzfrei nachzuweisen. Da die Methode jedoch mit einer Strahlenexposition einhergeht, sollte sie nur nach kritischer Bewertung aller Befunde und des individuellen Nutzen und Risikos eingesetzt werden. Für schwangere Frauen ist eine PET meistens nicht geeignet, da das Ungeborene besonders empfindlich auf radioaktive Strahlung reagiert.“
Unser Experte: Dr. Martin Reiss-Zimmermann arbeitet an der Klinik und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie der Universität Leipzig
(Hervorhebung von mir)

"Erprobtes Mittel um Stoffwechselprozesse ...nachzuweisen"

Ein erprobtes Mittel, das wissenschaftlich angeblich nicht anerkannt sei? Die Betonung für mich liegt bei "wissenschaftlich".

Es ist nämlich bereits seit über 10 Jahren die Wissenschaftlichkeit der PET-Stoffwechselstörungsnachweis bestätigt.

Was will ein Schleudertrauma-Patient nachweisen?
Genau das, dass in ganz bestimmten Regionen seines Hirns Stoffwechselprozessstörung vorliegt, diese Regionen mit bestimmten Beschwerdenfolgen im direktem physiologischen Funktionszusammenhang stehen.

Der St-Patient will also nachweisen, dass der Psycho-Gutachter also völlig falsche Beurteilung mit seinen Befunden erstellt, wenn er behauptet, der ST-Patient zeige keine positiven Befunde. Die positiven PET Befunde jedoch genau das Gegenteil nachweisen - es also nicht sein könne, dass der Patient Beschwerden vorträgt, deren Verursachung ein PET bestätigt, aber der Gutachter Ursachen für diese Beschwerden völlig ausschließt. Einer von beiden lügt dann, entweder das PET oder der Gutachter (Pseudomediziner).


Der "individuelle Nutzen" für Patienten, denen unterstellt wird, sie würden ihre Beschwerden vortäuschen, dafür ist das PET eine gute Nachweismethode, dass sie ihre Beschwerden korrekt angeben.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel, Sachsblau,
danke erst mal für die Antwort. Muss mich noch durchlesen, weiss nicht, ob ich das noch packe. Ist gerade sehr viel bei mir - Todesfall in der Familie, Ärger mit dem Vermieter, Ärger mit dem "Noch-Arbeitgeber", überall Anwalt involviert. Bin total erschöpft....

Das Gutachten ist schon ein paar Jahre alt - 2006 - und ich hatte schon in der Berufungsbegründung Argumente für das PET. Dr. Hörr gab schickte mir mal vor Jahren einiges. Aber das wie die anderen Dinge hat keinen interessiert.

Der neurologische Gutachter schrieb diesen Satz für beides:pET und Neurootologie. Gegen die Sache mit der Neurotologie habe ich das BSG-Urteil, dagegen kommt keiner an. Der Gutachter hat auch nur ein paar Seiten Literatur angefügt, da weiss man schon woher der Wind weht. Und er behauptet, das wäre die Empfehlung der DGN für Gutachten! Klar, in den Leitlinien steht immer: "Empfehlung......aber auch ökonomische Aspekte". Somit kann man sagen, weil es teuer ist, kann die DGN das nicht empfehlen.

Das Gutachten ist durch und durch fehler- und stümperhaft. Da merkt man sofort, der hat keine Ahnung. War schockiert darüber, dass er sagt, es sei nicht wissenschaftlich und gibt 3 Literaturstellen an, wenige Seiten und ein Vortrag Teil 3. Aber es war das Beste bisher, denn immerhin stellt er einen Primärschaden fest und für das erste Jahr 20% MdE. Das war aber noch für die erste Instanz. Seitdem sind 7 Jahre vergangen! Denke, es ist sowieso hinfällig, da das eingeholte radiologische Gutachten für ein CT und das biomechanische Gutachten den knöchernen Schaden testieren, den alle bisher negierten, auch er - auch wenn er diese noch evtl.vorschlug. Er widerspricht sich dadurch....

Es zermürbt ganz schön, 14 Jahre gegen Windmühlen, Lügen, Misverständnisse und Beleidigungen zu kämpfen....Es kommt gerade alles wieder hoch. Und gerade jetzt wo alles zusammen kommt. Am liebsten würde ich alles hinschmeissen....
 
@Ariel, Nachtrag
Der Anwalt hat Dr. Hörr mal vertreten, ebenso Dr. Binz. Beide haben mit PET zu tun. Dr. Binz schreibt in seinen Berichten mehrmals, dass das PET ein Indiz für ein Trauma ist. Prof. Huber erwähnt es auch in seinem Bericht (für das CFS). Aber diese Berichte lagen damals nicht vor. Zwischenzeitlich habe ich ja die Rente bekommen, und was da ausschlaggebend war, weiss ich nicht - da waren die Binz Berichte mit dabei...
PETs sind anerkannt bei anderen Erkrankungen.
Aber jetzt noch Ärzte anschreiben bringt nichts, wenn die Verhandlung in einigen Tagen ist....
 
Leider kann ich pdf Links nicht mehr lesen, seit kurzem. Nur noch wenn man die Dateien abspeichern kann. Dreh total durch....
Danke trotzdem
 
Hallo Wurzelpurzel,

Ich kann mich gut reinfühlen, wie Du Dich gerade fühlst, alles verschwimmt vor den Augen, man sieht nichts mehr klar und das macht hilflos. Du Siehst nur noch den Berg und kannst die einzelnen Schritte nicht mehr finden um den Berg zu erklimmen.

Versuche Dich abzulenken, indem Du alle Stichpunkte, die mit der Sache zusammenhängen aufzulisten. Dann bringst Du diese in eine zeitliche Reihenfolge. Dann versuchst Du zu jedem Stichwort die dazugehörige Datei aus Deinem Speicher zuzuordnen. Auch wenn DU das alles schon mal oder mehrfach gemacht hast, es ist trotzdem ein probates Mittel sich von allem Ärger abzulenken. Keinmal denkst Du dabei an den Termin der Verhandlung.
Die Punkte, von denen Du meinst, dass die noch nicht richtig geklärt sind, notierst Du Dir für eine Besprechung mit dem Anwalt.

Z.B. müsste Dich interessieren, warum der Anwalt nicht vehement dagegen vorgeht, dass niemand die PET und Neurootologischen Befundnachweise interessiert.

- und ich hatte schon in der Berufungsbegründung Argumente für das PET....Aber das wie die anderen Dinge hat keinen interessiert.
Es betrifft hier Dein rechtliches Gehör, Befundnachweise über Deine Unfallbeschwerdenfolgen vorzutragen, mit einem Beweisantrag für ein entsprechendes Sachverständigen Gutachten.
BSG: "Das LSG ist einem vom Kläger im Berufungsverfahren gestellten und bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zu Unrecht nicht gefolgt."
Genau dieses Unrecht begehen die meisten SG und LSG Gerichte. Meist werden von den Klägeranwälten schon kein Beweisantrag gestellt, mit der feigen Spekulation, das Gericht würde dies ja sowieso ablehnen bzw. die Neurootologie sei wissenschaftlcih nicht anerkannt -> Anwälte die so meinen, sind alles Versicherungsabhängige und versenken die Klagen ihrer Mandanten. Solch ein Verhalten des Anwaltes ist jedoch eine Verletzung der Pflicht, die Sache des Mandanten im Auge zu behalten, sprich, alle Rechtsmittel aufzurufen, richtig substanziiert zu begründen, die der Sache des Mandante ein positives Urteil bescherte.

Gegen die Sache mit der Neurootologie habe ich das BSG-Urteil, dagegen kommt keiner an.

BSG: "Das Gericht muss von allen Ermittlungsmöglichkeiten, die vernünftigerweise zur Verfügung stehen, Gebrauch machen"

Wenn Der Unfall und die Unfallverletzung nachgewiesen ist nach § 286, dann musst Du für die Beschwerdenfolgen dieser Unfallverletzung nur nach § 287 darlegen, also sachgerecht vortragen bzw. von einem Sachverständigen vortragen lassen. Der Versuch, Deine Beweise abzuwerten, mit der Behauptung, das sei wissenschaftlich nicht erwiesen, ist kein Argument gegen einen Beweis, sondern das ist eine plumpe Ablenkung.
BSG: Von einer Beweisaufnahme darf es nur dann absehen bzw einen Beweisantrag nur dann ablehnen, .... , wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, ..."
Neurootologie ist weder ungeeignet noch unerreichbar.

So muss man sich an das BSG-Urteil halten, das besagt, dass diese Befunderhebungsmethoden der speziellen Fachrichtung Neurootologie geeignet sind:
BSG: ...sondern weist auch auf die Möglichkeit der Objektivierung der behaupteten Gesundheitsstörungen von Seiten eines spezielleren, nämlich des neurootologischen Fachgebiets hin. Das vom Kläger beantragte neurootologische Gutachten kann somit zur endgültigen Klärung des Krankheitsbildes beitragen und zusammen mit den bereits eingeholten Gutachten eine besser geeignete Grundlage für eine zuverlässige Einschätzung des Leistungsvermögens abgeben.


Das Gutachten ist durch und durch fehler- und stümperhaft. Da merkt man sofort, der hat keine Ahnung. War schockiert darüber, dass er sagt, es sei nicht wissenschaftlich und gibt 3 Literaturstellen an,...
Wenn der Anwalt richtig funktioniert und Deine Sache im Auge behält, dann muss er Gegendarstellungen parat haben. Mich schockiert mehr, dass Dein Anwalt (ich kenne ihn ja) nicht mit so einem Gutachten ("Das Gutachten ist durch und durch fehler- und stümperhaft") fertig wird und es für die Entscheidung unbrauchbar machen kann.

Alle 10 Jahre ist der aktuelle Wissenschaftliche Standard überholt, so ein Wissenschaftler gestern in einer Doku-TV-Sendung. Ist jedoch allgemein bekannt. Nur die Versicherungsmedizin ignoriert das, weil es sich bei ihr um eine Ideologie handelt und weniger um eine ordentliche Medizin. Sie reitet weiterhin auf Pauschal-Diagnosen von Erdmann rum, welche aus 1968 -1975 stammen und nur immer wieder in die Neue Literatur unkontrolliert übernommen werden und so als aktueller wissenschaftlicher Standard eigennützig verkauft wird.


Der Gutachter hat auch nur ein paar Seiten Literatur angefügt,.... Und er behauptet, das wäre die Empfehlung der DGN für Gutachten!
Zu den Empfehlungen der DGN gibt es immer den Hinweis, dass es sich um Empfehlungen handelt und keine Pflicht besteht, sich danach zu richten. Gutachten-Empfehlungen sind dazu da, um jede neue Erkenntnis in der Medizin für eine positive Weiterentwicklung im Keim zu ersticken, wenn sie die Strategie der Schadensersatzpflichtentsorgung nicht stützen.



Es zermürbt ganz schön, 14 Jahre gegen Windmühlen, Lügen, Misverständnisse und Beleidigungen zu kämpfen....Es kommt gerade alles wieder hoch. Und gerade jetzt wo alles zusammen kommt.
Der Zweck dieser Taktiken sind genau deshalb:
Am liebsten würde ich alles hinschmeissen....
Mir sind diese Drohungen und Erpressungen der Versicherung sehr gut bekannt. Und so kommen sie immer wieder damit durch, weil die Anwälte nicht die Sache für ihre Mandanten im Auge behalten und meinen, man müsse erst mal die Vorstellungen der Geschädigten für Schadensersatz in die richtigen Gleise bringen. Du kennst meine Meinung über Deinen Anwalt. Es ist ein großer Unterscheid, ob man einen Arzt verteidigt oder für einen Unfallgeschädigten seinen Schadensersatz erkämpft.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,
zur Verteidigung des Anwaltes: ihn habe ich ja erst danach genommen, also nach dem Gutachten und nach dem negativen Urteil am SG.Dem ersten Anwalt hatte ich das Mandat entzogen, nachdem er die Frist für Einwände gegen das Gutachten misachtete hat und mir das Gutachten zu spät geschickt hat. Damals ging wie jetzt alles drunter und drüber. Ich erhielt das Gutachten und bekam psychische Probleme, am nächsten Tag erhielt ich die Nachricht über die Krebserkrankung meiner Freundin und am Tag darauf fanden wir meinen Bruder tot auf, nach dem ich mich hätte kümmern müssen. Es ging dann bergab, falsche Medikation...Ich nahm Akteneinsicht und wusste, dass ich dem Anwalt das Mandat entziehen muss. Aber der Termin am SG stand an, also nahm ich dann halt einen, den ich fand. Ich selbst konnte nicht bei der Verhandlung dabei sein, weil es mir sehr schlecht ging. Daher habe ich diesen Anwalt beibehalten. Er schaute sich das Gutachten an, aber die Berufungsbegründung konnte er nicht schreiben, bzw. das Gericht lehnte sie ab. Also habe ich sie gemacht und 2 Tage vorher den dir bekannten Medizinrechtler hinzugezogen. Er kannte das Gutachten nicht. Hat jetzt erst davon erfahren. Aber ihm habe ich es zu verdanken, dass es diese beiden Gutachten gibt, die ja Beweise sind. Jezt ist halt wieder 1 Jahr vergangen seit die letzte Verhandlung kurzfristig abgeblasen wurde, weil das Gericht die Mitteilung des Anwaltes übersehen hat, dass ich zwischenzeitlich berentet bin. Zwischenzeitlich ist der ganze Elan genommen, bei mir und bei ihm. Er hatte aber davor verschiedene Beweise hinzugelegt, hatte auch eine Falschaussage von meinem damaligen Hausarzt zur psychischen Vorerkrankung widerlegen können. Er hat dem Gericht alle wesentlichen Berichte (auch Volle) vorgelegt, hatte mir geraten, vom Betriebsarzt ein Attest ausstellen zu lassen, das auch gut war zumindest5 für die Rente. Habe es leider nur als email, trotzdem hat er es dem Richter vorgelegt bei der Berufungsverhandlung.
Ich habe ihm das Urteil des BSG gegeben [FONT=&quot]: BSG B 5a/5 R 406/06 B v. 27.11.2007. Das meintest du doch auch, oder
Er hat dann gleich die Stelle im Gutachten gesucht. Er hatte mich übrigens anfangs gleich zu Hörr geschickt, damit er sich das CT ansieht und wir einen Grund finden, es einem Gutachter vorzulegen; denn alle Gutachter durch die Reihe hinweg,sagten da sei nichts zu sehen. Sie wissen nicht, wie der Radiologe darauf komme. Und später war das entscheidende Bild dann plötzlich weg, das mit einem Pfeil auf die Stelle vom Radiologen versehen war. Trotzdem hatte dann der radiologische Gutachter noch was gesehen. Nun will ich versuchen, die anderen Bilder auch anschauen zu lassen (Volle und Röntgen Bilder) Beim PET habe ich ja nur die Farbbilder in Papier. Ich weiss nicht, ob es da Gutachter für so was gibt. Man kann den Antrag stellen, Dr. Hörr zu hören, aber das wird nichts bringen. Und Prof. Otto werden sie nicht hören....

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