Hallo Wurzelpurzel,
Ich kann mich gut reinfühlen, wie Du Dich gerade fühlst, alles verschwimmt vor den Augen, man sieht nichts mehr klar und das macht hilflos. Du Siehst nur noch den Berg und kannst die einzelnen Schritte nicht mehr finden um den Berg zu erklimmen.
Versuche Dich abzulenken, indem Du alle Stichpunkte, die mit der Sache zusammenhängen aufzulisten. Dann bringst Du diese in eine zeitliche Reihenfolge. Dann versuchst Du zu jedem Stichwort die dazugehörige Datei aus Deinem Speicher zuzuordnen. Auch wenn DU das alles schon mal oder mehrfach gemacht hast, es ist trotzdem ein probates Mittel sich von allem Ärger abzulenken. Keinmal denkst Du dabei an den Termin der Verhandlung.
Die Punkte, von denen Du meinst, dass die noch nicht richtig geklärt sind, notierst Du Dir für eine Besprechung mit dem Anwalt.
Z.B. müsste Dich interessieren, warum der Anwalt nicht vehement dagegen vorgeht, dass niemand die PET und Neurootologischen Befundnachweise interessiert.
- und ich hatte schon in der Berufungsbegründung Argumente für das PET....Aber das wie die anderen Dinge hat keinen interessiert.
Es betrifft hier Dein rechtliches Gehör, Befundnachweise über Deine Unfallbeschwerdenfolgen vorzutragen,
mit einem Beweisantrag für ein entsprechendes Sachverständigen Gutachten.
BSG: "Das LSG ist einem vom Kläger im Berufungsverfahren gestellten und bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zu Unrecht nicht gefolgt."
Genau dieses Unrecht begehen die meisten SG und LSG Gerichte. Meist werden von den Klägeranwälten schon kein Beweisantrag gestellt,
mit der feigen Spekulation, das Gericht würde dies ja sowieso ablehnen bzw. die Neurootologie sei wissenschaftlcih nicht anerkannt -> Anwälte die so meinen, sind alles Versicherungsabhängige und versenken die Klagen ihrer Mandanten. Solch ein Verhalten des Anwaltes ist jedoch eine Verletzung der Pflicht, die Sache des Mandanten im Auge zu behalten, sprich, alle Rechtsmittel aufzurufen, richtig substanziiert zu begründen, die der Sache des Mandante ein positives Urteil bescherte.
Gegen die Sache mit der Neurootologie habe ich das BSG-Urteil, dagegen kommt keiner an.
BSG: "Das Gericht muss von allen Ermittlungsmöglichkeiten, die vernünftigerweise zur Verfügung stehen, Gebrauch machen"
Wenn Der Unfall und die Unfallverletzung nachgewiesen ist nach § 286, dann musst Du für die Beschwerdenfolgen dieser Unfallverletzung nur nach § 287 darlegen, also sachgerecht vortragen bzw. von einem Sachverständigen vortragen lassen. Der Versuch, Deine Beweise abzuwerten, mit der Behauptung, das sei wissenschaftlich nicht erwiesen, ist kein Argument gegen einen Beweis, sondern das ist eine plumpe Ablenkung.
BSG: Von einer Beweisaufnahme darf es nur dann absehen bzw einen Beweisantrag nur dann ablehnen, .... , wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, ..."
Neurootologie ist weder ungeeignet noch unerreichbar.
So muss man sich an das BSG-Urteil halten, das besagt, dass diese Befunderhebungsmethoden der speziellen Fachrichtung Neurootologie geeignet sind:
BSG: ...sondern weist auch auf die Möglichkeit der Objektivierung der behaupteten Gesundheitsstörungen von Seiten eines spezielleren, nämlich des neurootologischen Fachgebiets hin. Das vom Kläger beantragte neurootologische Gutachten kann somit zur endgültigen Klärung des Krankheitsbildes beitragen und zusammen mit den bereits eingeholten Gutachten eine besser geeignete Grundlage für eine zuverlässige Einschätzung des Leistungsvermögens abgeben.
Das Gutachten ist durch und durch fehler- und stümperhaft. Da merkt man sofort, der hat keine Ahnung. War schockiert darüber, dass er sagt, es sei nicht wissenschaftlich und gibt 3 Literaturstellen an,...
Wenn der Anwalt richtig funktioniert und
Deine Sache im Auge behält, dann muss er Gegendarstellungen parat haben. Mich schockiert mehr, dass Dein Anwalt (ich kenne ihn ja) nicht mit so einem Gutachten ("Das Gutachten ist durch und durch fehler- und stümperhaft") fertig wird und es für die Entscheidung unbrauchbar machen kann.
Alle 10 Jahre ist der aktuelle Wissenschaftliche Standard überholt, so ein Wissenschaftler gestern in einer Doku-TV-Sendung. Ist jedoch allgemein bekannt. Nur die Versicherungsmedizin ignoriert das, weil es sich bei ihr um eine Ideologie handelt und weniger um eine ordentliche Medizin. Sie reitet weiterhin auf Pauschal-Diagnosen von Erdmann rum, welche aus 1968 -1975 stammen und nur immer wieder in die Neue Literatur unkontrolliert übernommen werden und so als aktueller wissenschaftlicher Standard eigennützig verkauft wird.
Der Gutachter hat auch nur ein paar Seiten Literatur angefügt,.... Und er behauptet, das wäre die Empfehlung der DGN für Gutachten!
Zu den Empfehlungen der DGN gibt es immer den Hinweis, dass es sich um
Empfehlungen handelt und
keine Pflicht besteht, sich danach zu richten. Gutachten-Empfehlungen sind dazu da, um jede neue Erkenntnis in der Medizin für eine positive Weiterentwicklung im Keim zu ersticken, wenn sie die Strategie der Schadensersatzpflichtentsorgung nicht stützen.
Es zermürbt ganz schön, 14 Jahre gegen Windmühlen, Lügen, Misverständnisse und Beleidigungen zu kämpfen....Es kommt gerade alles wieder hoch. Und gerade jetzt wo alles zusammen kommt.
Der Zweck dieser Taktiken sind genau deshalb:
Am liebsten würde ich alles hinschmeissen....
Mir sind diese Drohungen und Erpressungen der Versicherung sehr gut bekannt. Und so kommen sie immer wieder damit durch, weil die Anwälte nicht die Sache für ihre Mandanten im Auge behalten und meinen, man müsse erst mal die Vorstellungen der Geschädigten für Schadensersatz in die richtigen Gleise bringen. Du kennst meine Meinung über Deinen Anwalt. Es ist ein großer Unterscheid, ob man einen Arzt verteidigt oder für einen Unfallgeschädigten seinen Schadensersatz erkämpft.
Gruß Ariel