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Personenfolgeschäden durch Verkehrsunfall 1969

AnnalenaB

Nutzer
Registriert seit
2 Okt. 2014
Beiträge
2
Hallo,
mein Lebensgefährte erlitt 1969 - da war er 6 Jahre alt - einen Verkehrsunfall, wonach er mehrere Tage bewusstlos war. Der Verursacher wurde auch verurteilt zur Zahlung von Schmerzensgeld.
Dies habe ich alles aus Unterlagen, die alle aufgehoben wurden.
Schon damals wurde von Seiten der Ärzte und Gutachter auf evtl. Folgeschäden hingewiesen. Aus diesem Grund wurde der Fall gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung auch nie geschlossen, d.h. die Abfindungserklärung (20.000 DM) wurde von den Eltern meines Partners nicht unterschrieben.
Er hat allerdings sein ganzes bisheriges Leben unter den Folgen gelitten. Bei dem Unfall wurde das Gehirn gequetscht, sodass er seitdem unter Ausfallerscheinungen sowie verminderter Leistungsfähigkeit leidet. Während der gesamten Schulzeit wurde er deswegen gehänselt - weil er langsamer ist als andere und Gangprobleme hatte.
Es wurde auch gegen die Haftpflichtversicherung vorgegangen bzw. einer Erwerbsminderung. Daraufhin meinte die Versicherung, sie seien ein reiner Kfz. Haftpflichtversicherer, der für sowas nicht zuständig sei. Laut Gutachten von 1989 wurde ihm auch eine Erwerbsminderung von 20% zugesprochen - eine Rente wurde dennoch vom Rentenversicherungsträger abgelehnt.
Der Anwalt sprach damals von 40%, weil er eben auch in seinem Beruf, den er erlernt hat (Elektroinstallateur) nicht bei jeder Firma arbeiten kann , weil in diesem Beruf auch schnelles reagieren Voraussetzung ist. Das kann er nicht. Er verdient weniger als ein anderer Installateur. In dieser Firma ist er nur durch Beziehungen gekommen. Keine andere Firma hätte ihn eingestellt - deswegen war er lange arbeitslos. Es existiert auch ein Arbeitszeugnis ein Elektrofirma, wo er gearbeitet hatte. Er wurde durch seine langsame und umständliche (so steht es geschrieben) Arbeitsweise nicht übernommen.
Trotzdem wurde alles abgelehnt.
Ich habe nun für ihn beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis - ohne Beantragung eines Merkzeichens, da dass nicht möglich ist) - gestellt. Mittlerweile leidet er auch unter Asthma (was aber nicht vom Unfall kommt). Ich hoffe er bekommt ein paar Prozent, damit er z.b. nicht so schnell entlassen werden kann - falls das mal zur Debatte steht...
Dann würde ich gerne noch beim Rentenversicherungsträger einen Erwerbsminderungsantrag stellen - sollte neues Gutachten erstellt werden denke ich.
Kann ich auch etwas von der damaligen Versicherung des Gegners erwarten Die Versicherung ansich existiert so nicht mehr, d.h. es fand 1990 glaube ich, ein Zusammenschluss statt. Die Versicherung läuft nun unter einem anderen Namen.. Gibt es dennoch Möglichkeiten?
Ich bitte um Hilfe...
Viele Grüße
 
Hallo Annalena,
herzlich willkommen im Forum!

Ich kann dir deine Fragen leider (wegen Unkenntnis) nicht beantworten

aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sich im Forum jemand findet, der/die zu dem einen oder anderen Teil deiner Frage(n) etwas zu sagen weiß.
Manchmal sind die Menschen mit diesem Expertenwissen nicht dann im Forum, wenn der eigene Beitrag gerade bei der Startseite sichtbar ist. Dann bleiben die Antworten aus und du "musst" es noch einmal, zweimal, öfter versuchen.

Liebe Grüße und viel Erfolg!
HWS-Schaden
 
Hallo AnnalenaB,

in Unkenntnis von der Aktenlage und der ganzen Geschichte:confused:

Natürlich hätte i. d. R. der Verursacher bzw. Versicherung u. a. für berufliche Nachteile, die Kausal aus dem Unfall resultieren aufkommen müssen und nicht nur für "Schmerzensgeld"
Weitere Fragen stellen sich wie-was-wo steht im Urteil oder und gibt es einen außergerichtlichen Vertrag mit der damaligen Versicherung.
Danach was ist nach dem alten Schuldrecht (< 01.01.02) schon verjährt und welche Folgeschäden sind w. g. kausal dem Unfall zuzuschreiben.

Tipp:
Anwalt mal über die Angelegenheit schauen lassen;)

Grüße
Siegfried21
 
Hallo,
mein Lebensgefährte erlitt 1969 - da war er 6 Jahre alt - einen Verkehrsunfall, wonach er mehrere Tage bewusstlos war. Der Verursacher wurde auch verurteilt zur Zahlung von Schmerzensgeld.
Dies habe ich alles aus Unterlagen, die alle aufgehoben wurden.
Schon damals wurde von Seiten der Ärzte und Gutachter auf evtl. Folgeschäden hingewiesen. Aus diesem Grund wurde der Fall gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung auch nie geschlossen, d.h. die Abfindungserklärung (20.000 DM) wurde von den Eltern meines Partners nicht unterschrieben.
Er hat allerdings sein ganzes bisheriges Leben unter den Folgen gelitten. Bei dem Unfall wurde das Gehirn gequetscht, sodass er seitdem unter Ausfallerscheinungen sowie verminderter Leistungsfähigkeit leidet. Während der gesamten Schulzeit wurde er deswegen gehänselt - weil er langsamer ist als andere und Gangprobleme hatte.
Es wurde auch gegen die Haftpflichtversicherung vorgegangen bzw. einer Erwerbsminderung. Daraufhin meinte die Versicherung, sie seien ein reiner Kfz. Haftpflichtversicherer, der für sowas nicht zuständig sei. Laut Gutachten von 1989 wurde ihm auch eine Erwerbsminderung von 20% zugesprochen - eine Rente wurde dennoch vom Rentenversicherungsträger abgelehnt.
Der Anwalt sprach damals von 40%, weil er eben auch in seinem Beruf, den er erlernt hat (Elektroinstallateur) nicht bei jeder Firma arbeiten kann , weil in diesem Beruf auch schnelles reagieren Voraussetzung ist. Das kann er nicht. Er verdient weniger als ein anderer Installateur. In dieser Firma ist er nur durch Beziehungen gekommen. Keine andere Firma hätte ihn eingestellt - deswegen war er lange arbeitslos. Es existiert auch ein Arbeitszeugnis ein Elektrofirma, wo er gearbeitet hatte. Er wurde durch seine langsame und umständliche (so steht es geschrieben) Arbeitsweise nicht übernommen.
Trotzdem wurde alles abgelehnt.
Ich habe nun für ihn beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis - ohne Beantragung eines Merkzeichens, da dass nicht möglich ist) - gestellt. Mittlerweile leidet er auch unter Asthma (was aber nicht vom Unfall kommt). Ich hoffe er bekommt ein paar Prozent, damit er z.b. nicht so schnell entlassen werden kann - falls das mal zur Debatte steht...
Dann würde ich gerne noch beim Rentenversicherungsträger einen Erwerbsminderungsantrag stellen - sollte neues Gutachten erstellt werden denke ich.
Kann ich auch etwas von der damaligen Versicherung des Gegners erwarten Die Versicherung ansich existiert so nicht mehr, d.h. es fand 1990 glaube ich, ein Zusammenschluss statt. Die Versicherung läuft nun unter einem anderen Namen.. Gibt es dennoch Möglichkeiten?
Ich bitte um Hilfe...
Viele Grüße
Hallo AnnalenaB,

die entscheidende Frage hier ist, ob nicht bereits Verjährung eingetreten ist. Wenn bereits ein Anwalt involviert war und dieser sich nicht um die Hemmung der Verjährung gekümmert hat, hätte dieser u.U. einen Fehler gemacht. Man könnte sich deswegen möglicherweise auch gegen diesen bzw. dessen Haftpflichtversicherung wenden.

Ohne Studium der Akten kann man wenig Definitives sagen.
 
Hallo Anna,

ich erlitt auch als 6 jähriges Kind ein Verkehrsunfall.

Hmm, wie meine Vorredner schon richtig geschrieben haben, schaue mal wie es mit der Verjährung aussieht, wenn du ein Anwalt hast, sollte er von der Versicherung verlangen, dass Sie ganz auf die Verjährung verzichten.

So war es bei mir.

Es ist ganz wichtig, weil wenn die Verjährung herum ist ist es vorbei.

Deswegen, rede mit deinem Anwalt.
 
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