Hallo,
mein Lebensgefährte erlitt 1969 - da war er 6 Jahre alt - einen Verkehrsunfall, wonach er mehrere Tage bewusstlos war. Der Verursacher wurde auch verurteilt zur Zahlung von Schmerzensgeld.
Dies habe ich alles aus Unterlagen, die alle aufgehoben wurden.
Schon damals wurde von Seiten der Ärzte und Gutachter auf evtl. Folgeschäden hingewiesen. Aus diesem Grund wurde der Fall gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung auch nie geschlossen, d.h. die Abfindungserklärung (20.000 DM) wurde von den Eltern meines Partners nicht unterschrieben.
Er hat allerdings sein ganzes bisheriges Leben unter den Folgen gelitten. Bei dem Unfall wurde das Gehirn gequetscht, sodass er seitdem unter Ausfallerscheinungen sowie verminderter Leistungsfähigkeit leidet. Während der gesamten Schulzeit wurde er deswegen gehänselt - weil er langsamer ist als andere und Gangprobleme hatte.
Es wurde auch gegen die Haftpflichtversicherung vorgegangen bzw. einer Erwerbsminderung. Daraufhin meinte die Versicherung, sie seien ein reiner Kfz. Haftpflichtversicherer, der für sowas nicht zuständig sei. Laut Gutachten von 1989 wurde ihm auch eine Erwerbsminderung von 20% zugesprochen - eine Rente wurde dennoch vom Rentenversicherungsträger abgelehnt.
Der Anwalt sprach damals von 40%, weil er eben auch in seinem Beruf, den er erlernt hat (Elektroinstallateur) nicht bei jeder Firma arbeiten kann , weil in diesem Beruf auch schnelles reagieren Voraussetzung ist. Das kann er nicht. Er verdient weniger als ein anderer Installateur. In dieser Firma ist er nur durch Beziehungen gekommen. Keine andere Firma hätte ihn eingestellt - deswegen war er lange arbeitslos. Es existiert auch ein Arbeitszeugnis ein Elektrofirma, wo er gearbeitet hatte. Er wurde durch seine langsame und umständliche (so steht es geschrieben) Arbeitsweise nicht übernommen.
Trotzdem wurde alles abgelehnt.
Ich habe nun für ihn beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis - ohne Beantragung eines Merkzeichens, da dass nicht möglich ist) - gestellt. Mittlerweile leidet er auch unter Asthma (was aber nicht vom Unfall kommt). Ich hoffe er bekommt ein paar Prozent, damit er z.b. nicht so schnell entlassen werden kann - falls das mal zur Debatte steht...
Dann würde ich gerne noch beim Rentenversicherungsträger einen Erwerbsminderungsantrag stellen - sollte neues Gutachten erstellt werden denke ich.
Kann ich auch etwas von der damaligen Versicherung des Gegners erwarten Die Versicherung ansich existiert so nicht mehr, d.h. es fand 1990 glaube ich, ein Zusammenschluss statt. Die Versicherung läuft nun unter einem anderen Namen.. Gibt es dennoch Möglichkeiten?
Ich bitte um Hilfe...
Viele Grüße
mein Lebensgefährte erlitt 1969 - da war er 6 Jahre alt - einen Verkehrsunfall, wonach er mehrere Tage bewusstlos war. Der Verursacher wurde auch verurteilt zur Zahlung von Schmerzensgeld.
Dies habe ich alles aus Unterlagen, die alle aufgehoben wurden.
Schon damals wurde von Seiten der Ärzte und Gutachter auf evtl. Folgeschäden hingewiesen. Aus diesem Grund wurde der Fall gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung auch nie geschlossen, d.h. die Abfindungserklärung (20.000 DM) wurde von den Eltern meines Partners nicht unterschrieben.
Er hat allerdings sein ganzes bisheriges Leben unter den Folgen gelitten. Bei dem Unfall wurde das Gehirn gequetscht, sodass er seitdem unter Ausfallerscheinungen sowie verminderter Leistungsfähigkeit leidet. Während der gesamten Schulzeit wurde er deswegen gehänselt - weil er langsamer ist als andere und Gangprobleme hatte.
Es wurde auch gegen die Haftpflichtversicherung vorgegangen bzw. einer Erwerbsminderung. Daraufhin meinte die Versicherung, sie seien ein reiner Kfz. Haftpflichtversicherer, der für sowas nicht zuständig sei. Laut Gutachten von 1989 wurde ihm auch eine Erwerbsminderung von 20% zugesprochen - eine Rente wurde dennoch vom Rentenversicherungsträger abgelehnt.
Der Anwalt sprach damals von 40%, weil er eben auch in seinem Beruf, den er erlernt hat (Elektroinstallateur) nicht bei jeder Firma arbeiten kann , weil in diesem Beruf auch schnelles reagieren Voraussetzung ist. Das kann er nicht. Er verdient weniger als ein anderer Installateur. In dieser Firma ist er nur durch Beziehungen gekommen. Keine andere Firma hätte ihn eingestellt - deswegen war er lange arbeitslos. Es existiert auch ein Arbeitszeugnis ein Elektrofirma, wo er gearbeitet hatte. Er wurde durch seine langsame und umständliche (so steht es geschrieben) Arbeitsweise nicht übernommen.
Trotzdem wurde alles abgelehnt.
Ich habe nun für ihn beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis - ohne Beantragung eines Merkzeichens, da dass nicht möglich ist) - gestellt. Mittlerweile leidet er auch unter Asthma (was aber nicht vom Unfall kommt). Ich hoffe er bekommt ein paar Prozent, damit er z.b. nicht so schnell entlassen werden kann - falls das mal zur Debatte steht...
Dann würde ich gerne noch beim Rentenversicherungsträger einen Erwerbsminderungsantrag stellen - sollte neues Gutachten erstellt werden denke ich.
Kann ich auch etwas von der damaligen Versicherung des Gegners erwarten Die Versicherung ansich existiert so nicht mehr, d.h. es fand 1990 glaube ich, ein Zusammenschluss statt. Die Versicherung läuft nun unter einem anderen Namen.. Gibt es dennoch Möglichkeiten?
Ich bitte um Hilfe...
Viele Grüße