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Persönliche Vorstellung vor dem LSG veranlast

andrecampino

Neues Mitglied
Registriert seit
15 März 2007
Beiträge
18
Hallo zusammen.
Nach zahlreichen GA wobei die letzten beiden für mich positiv ausgingen, wurde zum persönlichem Erscheinen vor dem LSG beordert.
Was genau bei mir geschah (Arbeitsunfall Patellatrümmerfraktur rechts ) kann man in meinen letzten Threads nachlesen.

Was kommt denn jetzt da schon wieder auf mich zu ?´
Hat jemand da erfahrungen gemacht ?

lieben Dank schonmal

PS: Ich werde durch die VDK schon seit Jahren vertreten
 
Hallo :),

beim persönlichen Erscheinen will der Vorsitzende Richter sich ein eigenes Bild von dir machen und dir Fragen stellen. Er gib sicher unterschiedliche Betrachtungsweisen von den vielleicht erstellten GA, Stellungnahmen und Aussagen von allen Beteiligten....Hier kannst du bei guter Vorbereitung Punkte für deine Person machen.
Also mal keine Angst:) und gehe gut vorbereitet da hinein mit dem VdK.

Gruß Buffy07
 
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Ich habe mir schon wieder einen Kopf gemacht :confused:

Gruß an Dich :)
 
Hi andrecampino :)

einen ganz großen Kopf solltest Du Dir machen ...

Im März 2009 warst Du noch vor dem SG Düsseldorf und jetzt wirst Du vors LSG (NRW Essen) zitiert ?, am 19.12.2008 konntest Du in der Antwort an Joker nicht genau beschreiben in welcher Instanz Du Dich befindest ... also bitte, mach Dir einen Kopf ...

Ansonsten mein Standardspruch: Fahr zum LSG NRW in Essen und schau Dir die Verhandlungen an. Der VdK hat Möglichkeiten "ähnliche Fälle" wie Deiner rauszusuchen ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
mit der VDK werde ich mich morgen in verbindung setzen ob ich da ohne anwalt hingehen muss oder ob da jemand mitkommt .
und übrigens muss ich nicht nach essen sondern nach düsseldorf zum LSG .

liebe grüße
 
hallo, andre

ich würde es erst mal als gutes zeichen betrachten.
bt.nur meine meinung.
bei mir hiess es: persönliche erscheinen nicht erforderlich.
denke, sie wollen deine meinung hören!
greif zu! jetzt hast du die gelegenheit!
sonst fragt dich doch keiner!
du hast später immer noch die möglickeit einer revison.

du kennst dein vorhaben. setzt es durch - mit oder ohne vdk.

mfg
pussi
 
Hallo andrecampino,
in D'dorf gibt es nur ein Sozialgericht, 1. Instanz.
Das Landessozialgericht für ganz NRW befindet sich in Essen.
Lies Dir Dein Schreiben nochmal durch.
Paro
 
Hallo andrecampino,

die Zivilprozessordnung schreibt vor, dass das Gericht (Sozialgericht) immer auf eine gütliche Einigung hinwirken muss und der streitigen Verhandlung eine Güteverhandlung vorschalten soll. Die Sozialgerichte ordnen daher fast regelmäßig das presönliche Erscheinen beider Parteien an zur Aufklärung des Sachverhaltes (der VdK oder der Rechtsanwalt war ja nicht dabei, als der Sachverhalt (Arbeitsunfall), dessentwegen Du vor Gericht gezogen bist, sich ereignete) und zur Durchführung eines Güteversuchs. Die Erfahrung zeigt, dass die Richter eher zu einer gütlichen Einigung der Parteien kommen, wenn sie selbst den Parteien die vorläufige Auffassung des Gerichts und die bestehenden Prozessaussichten und -risiken schildern können. Ein alleine erschienener Anwalt wird selten in der Verhandlung eine Vereinbarung endgültig abschließen, sondern zumeist sagen, er muss noch die nicht anwesende Partei fragen.

Du siehst, Dein persönliches Erscheinen müssen, ist ein Stinknormaler Vorgang.

mfg
ht5028
 
Ganz ganz lieben Dank für eure Antworten.
Eigentlich sollte es auch eher positiv ausgehen, denn ich habe nichts zu verbergen und werde alles so schildern wie es sich seit dem Arbeitsunfall 2004 zugetragen hat.
Es leider echt traurig das man soooo viele Jahre klagen muss um dann doch evtl. zu seinem Recht zu kommen.

PS: Was wäre denn wenn mir ein Gütevorschlag gemacht werden sollte und ich ihn annehme ?
Sollte ich irgendwann wieder an der Kniescheibe operiert werden ( was wohl kommen wird ), wer würde dafür aufkommen ? Ist dann die BG von allem ab ?

Liebe Grüße an euch :)
 
hallo, ht5028

ich denke, vor dem sg erfolgt eine anhörung, in welcher dann die strategie festgelegt wird.
meistens steht danach, traurigerweise, das urteil fest.

mfg
pussi
 
Hallo pussi,

es ist so wie Du es beschreibst. Meistens erfolgt eine Anhörung zwecks Vermeidung eines Verfahrensfehlers begangen durch das Gericht (Recht auf rechtliches Gehör). Aber nicht grundsätzlich! Überwiegend steht das Urteil bereits vorher fest, die Anhörung selber ist nur noch eine Farce.

Bei der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits handelt es sich in der Regel um einen Vergleich.

Hier ist Vorsicht angesagt. Nichts überstürzen! Auf Bedenkzeit und Widerspruchsrecht bestehen.

mfg.
ht5028
 
Hallo,
beim SG war ich nicht dabei, was nachteilig für mich war, nicht zuletzt weil ich nicht wusste, was da gesprochen wurde. Ich konnte damals aus gesundheitlichen Gründen nicht dabei sein, war aber auch nicht erforderlich. Bei der Anhörung zur Berufungsbegründung beim LSG war meine Anwesenheit verpflichtend. Obwohl mir meine beiden Anwälte sagten, ich solle meinen Mund halten, habe ich ihn doch nicht immer gehalten, auch weil ich Zusammenhänge richtig darstellen wollte. Eine direkte Frage an mich vom Richter gab es jedoch nicht. Im nachhinein war es gut, dass ich da war. Auch weil ich dann weiss, was gesprochen wurde....Der Richter schien neutral zu sein. Der Anwalt von der BG war nicht informiert, was eigentlich eine Frechheit ist.
Also nur Mut, es ist nicht so schlimm wie es aussieht.
 
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