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pendlerpauschale

pussi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Apr. 2007
Beiträge
1,930
leider weiss ich nicht, wo ich es einsetzen soll.
wenn falsch, bt. verschieben.

"


Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
Nr. 103/2008 vom 9. Dezember 2008


BverG: Pendlerpauschale ist verfassungswidrig

Für die Neuregelung gebe es keine tragfähige Begründung, urteilten die Verfassungsrichter. Der Sparzwang allein reiche nicht aus! Der Gesetzgeber müsse rückwirkend neue Regelungen finden. Bis dahin müsse vorläufig wieder die alte Pauschale gelten. Die Finanzämter müssen für den Arbeitsweg wieder 30 Cent ab dem ersten Kilometer steuerlich anerkennen. Auch rückwirkend können Steuerrückzahlungen beantragt werden, die aber nur vorläufig gelten.

Steinbrück erklärt, er halte die Entscheidung für falsch, werde aber die Entscheidung des BVerG umsetzen!"

mfg
pussi
 
Hallo ..,

bitte nicht zu früh freuen wer weis was ab 2010 kommt bis dahin soll die Pendlerpauschale neu geregelt werden!

Gruss Joachim
 
so wie ich gehört habe,sollen sie sogar ganz abgeschaft werden :/ wäre noch beschissener
 
hallo, joachim,
stellt sich aber doch die frage, wie wir jetz abrechnen können oder dürfen oder sollen.

mfg
pussi
 
Hallo

Habe gerade vorhin in den Nachrichten gehört, dass die Finanzämter Anfang nächstes Jahr an alle die eine Einkommenssteuer gemacht haben auch für das Jahr 2007, dass verlorene Geld zurückzahlen muß. Ich rufe Morgen unsere Steuerberaterin an und frage sie ob sie in unserer Erklärung den 1. Kilometer immer angegeben hat. Ich hoffe das sie so schlau war.

LG
 
Hallo pussi,


Von 2007-2009 kann wie immer vom ersten Kilometer abgerechnet werden (sprich wie 2006 ).
Was 2010 passiert steht noch in den Sternen - das ist nach den Wahlen vielleicht gibt
es dann das böse Erwachen! Wie bei der Mehrwertsteuer!

Gruss Joachim
 
Hallo pussi,

die Kilometerpauschale die unabhängig von der Angabe der Kilometeranzahl
dank BVerfG jetzt doch erstattet werden muss, wird von den Finanzämter
jetzt in Form eines Änderungsbescheides automatisch ausbezahlt, ohne dass dafür eigens ein Antrag gestellt werden muss.

Allerdings kann aufgrund der Vielzahl der Bescheide - bundesweit etwa 20
Millionen - die Auszahlung sich bis in Frühjahr 2009 hinziehen. Bei Abgabe
der Erklärung für das Jahr 2008 wird ab dem 1. Kilometer wieder anerkannt.

Gruss
kbi1989
 
Hellsehen

Hallo kbi1989,

das sehe ich ganz anders, denn nur wer auch seine Kilometer ab dem 1`ten angegeben hat, bekommt nach gezahlt.
Alle Anderen werden wohl jetzt das FA anschreiben müssen und Ihre tatsächliche Km vom Wohnort zur Arbeit nachreichen.
Erst dann kann das FA die Pendlerpauschale neu berechnen.
Hellsehen können die Mitarbeiter des FA nämlich noch nicht.
 
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