Kleine Brötchen backen, war das Motto der „Gründerjahre“! Das Auskommen mit dem Einkommen war immer ein bisserl schwierig. Von daher war es ein Lichtblick, als sich Anfang letzten Jahres eine Liefervereinbarung mit einem Generalunternehmer ergab, die eine monatliche Mindeststückzahl meiner Produkte vorsah.
Nachdem die Zollformalitäten mit Eori-Nr. und anderen, für Kleinunternehmen unvermuteten Schwierigkeiten beseitigt waren, konnte ich im April mit der Lieferung beginnen. Auch der Mai konnte gut abgewickelt werden….und im Juni, brach meine künstliche Hüfte! Damit war auch die Liefervereinbarung unterbrochen, da plötzlich die Fertigung ruhen mußte! Das Los des Klein- und Einzelunternehmers!
Unvorhersehbare Komplikationen ergaben mehr als vier Wochen Krankenhausaufenthalt und vier Wochen Anschlussheilbehandlung (Reha). In der Reha wurde mir geraten einen Schmerzensgeldantrag beim Hersteller zu stellen. Und Verdienstausfall einzufordern. Da das Bundesamt für Materialprüfung bereits beim Hüfthersteller angefragt hatte, kam man auf mich zu, um die genauen Daten der ursprünglich implantierten Hüfte zu erfragen.
Auf Nachfrage wegen Verdienstausfall und eventuellem Schmerzensgeld, wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter des Herstellers der Rat gegeben, einen unbürokratischen Antrag zu stellen! Beim Verdienstausfall habe ich mich auf den monatlichen Nettoverlust der (ausgefallenen Lieferung) bezogen und beim Schmerzensgeld bin ich mit meinem Antrag von 15.000 Euro deutlich unter der Grenze von ca. 25.000 Euro geblieben, die in Vergleichsfällen als Einstiegshöhe genannt wurden. Dadurch das ich vom Krankenbett aus, so manche Anfrage fürs Rutengehen absagen mußte, wurde der finanzielle Verlust nochmals erhöht.
Unerwartet, für mich zumindest, habe ich nicht vom Hersteller, sondern von einer Anwaltskanzlei ein Schreiben erhalten, in dem in rüden Ton, meinen Erwartungen eine Absage erteilt wurde.
Zudem ist eine Unfallversicherung vorhanden. Habe auch da einen Antrag auf Erstattung gestellt! Leider gab es auch da eine Absage, da die Hüfte gebrochen ist und ich dann erst gestürzt bin, war es kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen! Wäre ich gestürzt und wäre dann der Implantatbruch eingetreten, wäre es ein Unfall im Sinne der Bedingungen gewesen. 2 x leer ausgegangen, so bin halt ich der Dumme.....
Nachdem die Zollformalitäten mit Eori-Nr. und anderen, für Kleinunternehmen unvermuteten Schwierigkeiten beseitigt waren, konnte ich im April mit der Lieferung beginnen. Auch der Mai konnte gut abgewickelt werden….und im Juni, brach meine künstliche Hüfte! Damit war auch die Liefervereinbarung unterbrochen, da plötzlich die Fertigung ruhen mußte! Das Los des Klein- und Einzelunternehmers!
Unvorhersehbare Komplikationen ergaben mehr als vier Wochen Krankenhausaufenthalt und vier Wochen Anschlussheilbehandlung (Reha). In der Reha wurde mir geraten einen Schmerzensgeldantrag beim Hersteller zu stellen. Und Verdienstausfall einzufordern. Da das Bundesamt für Materialprüfung bereits beim Hüfthersteller angefragt hatte, kam man auf mich zu, um die genauen Daten der ursprünglich implantierten Hüfte zu erfragen.
Auf Nachfrage wegen Verdienstausfall und eventuellem Schmerzensgeld, wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter des Herstellers der Rat gegeben, einen unbürokratischen Antrag zu stellen! Beim Verdienstausfall habe ich mich auf den monatlichen Nettoverlust der (ausgefallenen Lieferung) bezogen und beim Schmerzensgeld bin ich mit meinem Antrag von 15.000 Euro deutlich unter der Grenze von ca. 25.000 Euro geblieben, die in Vergleichsfällen als Einstiegshöhe genannt wurden. Dadurch das ich vom Krankenbett aus, so manche Anfrage fürs Rutengehen absagen mußte, wurde der finanzielle Verlust nochmals erhöht.
Unerwartet, für mich zumindest, habe ich nicht vom Hersteller, sondern von einer Anwaltskanzlei ein Schreiben erhalten, in dem in rüden Ton, meinen Erwartungen eine Absage erteilt wurde.
Zudem ist eine Unfallversicherung vorhanden. Habe auch da einen Antrag auf Erstattung gestellt! Leider gab es auch da eine Absage, da die Hüfte gebrochen ist und ich dann erst gestürzt bin, war es kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen! Wäre ich gestürzt und wäre dann der Implantatbruch eingetreten, wäre es ein Unfall im Sinne der Bedingungen gewesen. 2 x leer ausgegangen, so bin halt ich der Dumme.....