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Patientenverfügung, Unterbindung bestimmter Behandlungen

oohpss

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Juli 2007
Beiträge
1,237
Ort
Hamburg
Hallo,

in der deutschen klinischen Psychiatrie habe ich ein paar Behandlungen mitbekommen, die ich niemals irgend jemandem wünsche.

Meine konkreten (Mit-)Erlebnisse aus den letzten Jahren:

1. Fall: Freiheitsentzug, Zwangsmedikation, Körperverletzung
Ein Patient bittet aufgrund aktuellen depressiven Beschwerden um ein Gespräch beim Notdienst einer psychiatrischen Einrichtung am Wochenende. Üblicherweise helfen solche Gespräche (Zeitbedarf ca. 1 Stunde) dem Patienten sehr gut. Der Patient ist zu diesem Zeitpunkt mit einer langjährigen medikamentösen Behandlung von anderen Ärzten eingestellt.
Die Behandlung in der Psychiatrie: Gegen den Willen des Patienten wird er in der Klinik festgehalten und darf diese nicht mehr verlassen. Über den Grund des Freiheitsentzugs erfährt der Patient nur, dass die Ärzte es nicht verantworten könnten, den Patienten frei zu lassen.
Die bisherige Medikation wird sofort beendet und es erfolgt eine intravenöse Medikation gegen den Willen des Patienten. Trotz Nachfrage erfährt der Patient nicht um welche Medikamente es sich handelt und wozu diese zwangsweise verabreicht werden.
Erst nachdem die bisherige Psychologin nach dem Wochenende massiv interveniert und damit droht, dass sie die Ärztekammer einschalten wird, wird der Patient wieder freigelassen.

2. Fall: falsche Dokumentation, falsche Befunde, Stigmatisierung
Innerhalb einer Konsiluntersuchung an einer HNO wird ein Patient untersucht. Es soll festgestellt werden ob eine organischen Erkrankung psychische Ursachen haben könnte. Innerhalb der Untersuchung wird der Patient gefragt, ob er schon einmal Kontakt zu Drogen hatte. Wahrheitsgemäß beantwortet er die Frage mit ja und berichtet von seinem Drogenkontakt in der frühen Jugend wo er etwas geraucht hatte. Auf die Frage nach Suizidversuchen in der Vergangenheit antwortet er, dass er sich damals, zur etwa gleichen Zeit, am Handgelenk geritzt hatte.
Der Psychiater dokumentiert "Z.n. Heroinabusus" und "Z.n. Suidiversuch" - ohne zeitlichen Bezug, mit Überbewertung. Schlussendlich empfiehlt er nachdrücklich die Behandlung in der eigenen Psychiatrie.
Wie sich später herausstellte hatte die Erkrankung tatsächlich eine organische Ursache.

3. Fall: Freiheitsentzug, Diagnose aufgrund unqualifizierter Meinungsbildung
Eine Patientin stürzt von einem Balkon und es besteht die Vermutung, dass es sich um einen Suizidversuch gehandelt haben könnte. Ein Psychiater untersucht die Patientin. Die berichtet von einem unbeabsichtigten Sturz und beschreibt, wie es dazu kam.
Der Psychiater kann sich aber, nachdem er sich die Unfallstelle angeschaut hat, den Aufschlagpunkt nicht erklären. Psychisch kann er nichts feststellen, was seine Suizidvermutung bestätigt, aber da er sich als Hobbyunfallbegutachter betätigt, ist seine Schlussfolgerung: Es war ein Suizidversuch.
Da er offensichtlich noch Patientenmaterial benötigt, diagnostiziert er auch noch einen "Verdacht auf Boderline-Störung", also ein Erkrankung die laut Fachliteratur zu den am schwierigsten zu diagnostizierenden Behandlungen gehört.
Bevor die Patientin dem Zugriff des Psychiaters entzogen werden konnte, führt dieser eine Abschlussuntersuchung durch. In seinem Bericht hält er fest, dass die Patientin seinen Ausführungen folgen können und dass er im Gegensatz dazu den Ausführungen der Patientin nicht folgen könne.
Da fragt man sich, wer gehört hier eigentlich in Behandlung?

4. Fall: Psychiatrische Untersuchung während Analogsedierung
Eine Patientin soll psychiatrisch untersucht werden um ihren Gemütszustand festzustellen. Der Psychiater stellt fest, dass die Patientin Denkprobleme hat, zeitlich nicht richtig orientiert ist und verwaschen spricht. Er diagnostiziert den Verdacht auf einige psychiatrische Störungen.
Übrigens erfolgt diese qualifizierte 25 minütige Untersuchung unmittelbar nach dem erwachen der Patientin aus einem mehrtägigen Koma während der Analogsedierung, also einer sehr starken medikamentösen Behandlung um Patienten mit multiplen Verletzungen kontrolliert wieder "zurück" zu holen.

Wer nun meint, dass seien alles Horrogeschichten die möglicherweise ins 1000jährige Reich gehörten, aber nicht in die heutige Gegenwart ärztlicher Kunst, der lasse sich versichert sein, dass dies alles in Patientenakten dokumentiert ist.
Bis auf den ersten Fall. Da ist die Akte verschwunden.

Aus anderen Boards weiß ich, dass dass was ich da mitbekommen habe, keine Einzelfälle sind.
Und deshalb habe ich mich umgeschaut wie ich dafür sorgen kann, dass ich nie in eine solche Situation kommen könne.
Nun gibt es die Gesetzgebung zur Patientenverfügung und diese eröffnet tatsächlich die Möglichkeit zu verbieten, dass ein Psychiater Zugriff auf einen Patienten bekommt.

Die Links dazu:
http://www.patverfue.de/
http://www.standard-patientenverfuegung.de/patientenverfuegung.php

Ich habe eine auf meine Erfahrungen abgestimmte Patientenverfügung nun immer bei mir und meine Vorsorgebevollmächtigten benannt.
Denn Material für überambitionierte Psychiater ist sicherlich keine Variante, die ich mir für mich wünsche.

Ich wünsche mir, dass keiner von Euch jemals mit solchen Ärzten zu tun haben muss!

Grüße
oohpss
 
Hallo oophss,

das Thema was Du da anschneidest ist ein ziemlich heikles Thema! Denn es bestätigt schlicht das Deine persönliche Freiheit ganz schnell in einer Klinik enden kann wo es für Dich nur einen Eingang aber fast keinen Ausgang gibt! Dann bekommt man ein paar schöne bunte Pillen und fühlt sich PRIMA! Dann ist man versorgt und ruhig gestellt bis zum Lebensende!
Da wir immer mehr in einer Singlegesellschaft leben wird das auch kaum jemand auffallen, wenn Nachbar X in Hamburg plötzlich weg ist! Ja und die Polizei schlicht die Auskunft gibt er /sie ist im Krankenhaus..!
Nun auch einmal ein Beispiel von mir > also eine ältere Frau um die 70 J. wohnt in einer Gemeinde in einem Eigenheim! Die Frau ist nicht gerade die Ordnung selbst aber sie kommt zurecht!
Kurzum sie bekommt eine Betreuerin wie man dies so im Amtsdeutsch sagt!
Ja und dann fangen die Probleme an! Auf anraten der Betreuerin landet die Frau Schlussendlich in einer Klinik! Weil sie die Zusammenhänge nicht verstanden hat und sauer geworden ist! Nun hat sich die Gemeindeärztin ein wenig um sie gekümmert, nachdem sie erfahren hat, dass da etwas nicht koscher ist…! Also die Betreuerin hatte in Abwesenheit der Frau das Eigenheim völlig leer geräumt, angeblich aus Gründen der Hygiene!
Das Ende vom Lied das Eigenheim sollte versteigert werden Grund Kosten der Säuberung des Eigenheimes usw.. Wie auch immer durch die Ärztin wurde dies gerade noch so verhindert!
Als die Frau nach Hause kam war das Haus leer und die Möbel auf dem Sperrmüll!
Sie hat dann ein paar Möbel geschenkt bekommen (..sehr kleine Rente), eine Entschuldigung zumindest kam nie von der Betreuerin! Soviel zum Thema Rechtsstaat…!
Man könnte aber auch noch „fünf Kilometer“ weiter fahren, mitten in die EU! Meinetwegen nach Ostrava in Tschechien! Eine Frau geht zum Sozialamt der Beamte sagt der Mutter mit zwei Kindern nach einem dritten Kind gäbe es keine Sozialhilfe mehr, wenn sie sich sterilisieren lassen würde dann ja! Sie wurde Zwangssterilisiert ohne ihr Wissen!
In all den von Dir genannten Fällen hätte eine Patientenverfügung wenig gebracht! Die ist eher für Menschen gedacht die sterbenskrank sind und nicht mehr zwangsernährt werden möchten bzw. das dritte Mal operiert werden wollen….!
Für die Politik ist dies eher ein Thema der Kostenvermeidung, mehr nicht!

Viele Grüße
Joachim

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8304
http://www.gew.de/service/Verbindliche_Orientierung_Das_Recht_auf_Bildung_im_Voelkerrecht.html
 
Hallo Joachim,
das Thema ist nur dann heikel, wenn Menschen ihre eigenen Rechte gegen die Vorstellungen oder Interessen von Psychiatern durchsetzen wollen.
Wenn Du meinst
... In all den von Dir genannten Fällen hätte eine Patientenverfügung wenig gebracht! ...
,
dann irrst Du.

Ich habe diese Beispiel mit den passenden Links hier hineingestellt, weil es eben so ist, wie ich sagte.
Mit einer Patientenverfügung kann man unterbinden, dass einen ein Psychiater gegen den eigenen Willen befundet oder behandelt. Denn genau darum geht es bei der Patientenverfügung: die Erklärung des eigenen Willens über Behandlungen, die man nicht will !

Und die Verfügung darf auch nicht ignoriert werden. Auch darf bei so einer Verfügung auch nicht mehr ein staatlicher "Betreuer" eingesetzt werden.

Immer zu beachten: Wille vor Wohl, bzw. das Wohl wird durch den subjektiven Willen des Betroffenen bestimmt und ist insofern mit diesem identisch. So hat es der Gesetzgeber am 18.6.2009 entschieden.
Damit kann man dem Staat eine ganze Anzahl bisheriger Möglichkeiten, die mit dem Deckmäntelchen psychiatrischer Notwendigkeit begründet wurden, entziehen.

Hier sind die Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater.

Es gibt auf der zweiten Website Anwälte die sich auf die Durchsetzung des Rechts eine bestimmte Behandlung zu verweigern, spezialisiert haben.
Dort sind rechtlichen/gesetzlichen Hintergründe erläutert.

Ich glaube den Leuten dort was sie beschrieben haben, denn die Psychiatriegeschädigten haben sich sicher intensiv mit der Materie auseinandergesetzt.

Grüße
oohpss

PS: Ein Zitat von besagter Seite mit den Hinweisen zur Patientenverfügung dem ich mich vollständig anschließe:
Da die Geschichte der Psychiatrie die Geschichte grausamer Gewaltausübung und brutalster Menschenrechtsverletzungen ist, kann nur in einem langandauernden und unumkehrbaren Prozess absoluter Gewaltfreiheit überhaupt noch Vertrauen gegenüber psychiatrischen Fachärzten entstehen. Die Alternative ist der völlige Untergang dieser Disziplin.
 
Hallo,

ich hätte da auch noch viele ähnliche Schicksalsgeschichten zu. Leider bekommt man in Krankenhäusern oft Abläufe erzählt die man für die Story eines schlechten Films hält.
Leider sind sie wahr.........

1. Patient bekommt Nachts Notfallmäßig ein Medikament gespritzt und müsste eigentlich überwacht werden. Wird aber auf 's Zimmer zurückverlegt. Mitpatienten versuchen das Pflegepersonal auf den schlechten Zustand des Patienten aufmerksam zu machen - nichts geschieht. Dann rufen die Mitpatienten die Lebensgefährtin des Patienten an. Diese schlägt im KH Alarm - droht wegen des schlechten Zustand des Patienten mit Klage! Daraufhin wird der Patient auf die ITS verbracht!
Als dieser nach 2 Tagen wieder aufwacht wird ihm mitgeteilt das er versucht habe sich das Leben zu nehmen - und er solle 'Zwangseingewiesen ' werden - außer er ginge 'Freiwillig'! Es wird ihm unterstellt Medikamente eingenommen zu haben die er nicht mal kennt.
Als die Lebensgefährtin die Unterlagen auf der ITS einsieht stellt sie fest das die Blutuntersuchungen negativ sind!
Auf ihren Hinweis dazu wird ihr nur mitgeteilt - "Man brauche diesen 'Blutbeweis' nicht - sie WÜSSTEN das er das eingenommen habe. !.
Der Patient wurde dann - Gott sei Dank - von einem Arzt aus der Ambulanz - der den Patienten auch aufgenommen hatte - hinter dem Rücken der anderen Ärzte entlassen.

Später stellte sich heraus das genau diese 'Verfahrensweise' bei vielen Anderen Patienten auch angewand wurde.........:(

Sowas jagt mir Schauer über den Rücken

Ich denke das du mehr als Recht hast OOhpps.!.!

Danke nocheinmal für die Links - die werde ich mir in jedem Fall abspeichern!

Auf dieses Thema gehört mehr Augenmerk.!

Gruß

Gertrud :(
 
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