Hallo,
in der deutschen klinischen Psychiatrie habe ich ein paar Behandlungen mitbekommen, die ich niemals irgend jemandem wünsche.
Meine konkreten (Mit-)Erlebnisse aus den letzten Jahren:
1. Fall: Freiheitsentzug, Zwangsmedikation, Körperverletzung
Ein Patient bittet aufgrund aktuellen depressiven Beschwerden um ein Gespräch beim Notdienst einer psychiatrischen Einrichtung am Wochenende. Üblicherweise helfen solche Gespräche (Zeitbedarf ca. 1 Stunde) dem Patienten sehr gut. Der Patient ist zu diesem Zeitpunkt mit einer langjährigen medikamentösen Behandlung von anderen Ärzten eingestellt.
Die Behandlung in der Psychiatrie: Gegen den Willen des Patienten wird er in der Klinik festgehalten und darf diese nicht mehr verlassen. Über den Grund des Freiheitsentzugs erfährt der Patient nur, dass die Ärzte es nicht verantworten könnten, den Patienten frei zu lassen.
Die bisherige Medikation wird sofort beendet und es erfolgt eine intravenöse Medikation gegen den Willen des Patienten. Trotz Nachfrage erfährt der Patient nicht um welche Medikamente es sich handelt und wozu diese zwangsweise verabreicht werden.
Erst nachdem die bisherige Psychologin nach dem Wochenende massiv interveniert und damit droht, dass sie die Ärztekammer einschalten wird, wird der Patient wieder freigelassen.
2. Fall: falsche Dokumentation, falsche Befunde, Stigmatisierung
Innerhalb einer Konsiluntersuchung an einer HNO wird ein Patient untersucht. Es soll festgestellt werden ob eine organischen Erkrankung psychische Ursachen haben könnte. Innerhalb der Untersuchung wird der Patient gefragt, ob er schon einmal Kontakt zu Drogen hatte. Wahrheitsgemäß beantwortet er die Frage mit ja und berichtet von seinem Drogenkontakt in der frühen Jugend wo er etwas geraucht hatte. Auf die Frage nach Suizidversuchen in der Vergangenheit antwortet er, dass er sich damals, zur etwa gleichen Zeit, am Handgelenk geritzt hatte.
Der Psychiater dokumentiert "Z.n. Heroinabusus" und "Z.n. Suidiversuch" - ohne zeitlichen Bezug, mit Überbewertung. Schlussendlich empfiehlt er nachdrücklich die Behandlung in der eigenen Psychiatrie.
Wie sich später herausstellte hatte die Erkrankung tatsächlich eine organische Ursache.
3. Fall: Freiheitsentzug, Diagnose aufgrund unqualifizierter Meinungsbildung
Eine Patientin stürzt von einem Balkon und es besteht die Vermutung, dass es sich um einen Suizidversuch gehandelt haben könnte. Ein Psychiater untersucht die Patientin. Die berichtet von einem unbeabsichtigten Sturz und beschreibt, wie es dazu kam.
Der Psychiater kann sich aber, nachdem er sich die Unfallstelle angeschaut hat, den Aufschlagpunkt nicht erklären. Psychisch kann er nichts feststellen, was seine Suizidvermutung bestätigt, aber da er sich als Hobbyunfallbegutachter betätigt, ist seine Schlussfolgerung: Es war ein Suizidversuch.
Da er offensichtlich noch Patientenmaterial benötigt, diagnostiziert er auch noch einen "Verdacht auf Boderline-Störung", also ein Erkrankung die laut Fachliteratur zu den am schwierigsten zu diagnostizierenden Behandlungen gehört.
Bevor die Patientin dem Zugriff des Psychiaters entzogen werden konnte, führt dieser eine Abschlussuntersuchung durch. In seinem Bericht hält er fest, dass die Patientin seinen Ausführungen folgen können und dass er im Gegensatz dazu den Ausführungen der Patientin nicht folgen könne.
Da fragt man sich, wer gehört hier eigentlich in Behandlung?
4. Fall: Psychiatrische Untersuchung während Analogsedierung
Eine Patientin soll psychiatrisch untersucht werden um ihren Gemütszustand festzustellen. Der Psychiater stellt fest, dass die Patientin Denkprobleme hat, zeitlich nicht richtig orientiert ist und verwaschen spricht. Er diagnostiziert den Verdacht auf einige psychiatrische Störungen.
Übrigens erfolgt diese qualifizierte 25 minütige Untersuchung unmittelbar nach dem erwachen der Patientin aus einem mehrtägigen Koma während der Analogsedierung, also einer sehr starken medikamentösen Behandlung um Patienten mit multiplen Verletzungen kontrolliert wieder "zurück" zu holen.
Wer nun meint, dass seien alles Horrogeschichten die möglicherweise ins 1000jährige Reich gehörten, aber nicht in die heutige Gegenwart ärztlicher Kunst, der lasse sich versichert sein, dass dies alles in Patientenakten dokumentiert ist.
Bis auf den ersten Fall. Da ist die Akte verschwunden.
Aus anderen Boards weiß ich, dass dass was ich da mitbekommen habe, keine Einzelfälle sind.
Und deshalb habe ich mich umgeschaut wie ich dafür sorgen kann, dass ich nie in eine solche Situation kommen könne.
Nun gibt es die Gesetzgebung zur Patientenverfügung und diese eröffnet tatsächlich die Möglichkeit zu verbieten, dass ein Psychiater Zugriff auf einen Patienten bekommt.
Die Links dazu:
http://www.patverfue.de/
http://www.standard-patientenverfuegung.de/patientenverfuegung.php
Ich habe eine auf meine Erfahrungen abgestimmte Patientenverfügung nun immer bei mir und meine Vorsorgebevollmächtigten benannt.
Denn Material für überambitionierte Psychiater ist sicherlich keine Variante, die ich mir für mich wünsche.
Ich wünsche mir, dass keiner von Euch jemals mit solchen Ärzten zu tun haben muss!
Grüße
oohpss
in der deutschen klinischen Psychiatrie habe ich ein paar Behandlungen mitbekommen, die ich niemals irgend jemandem wünsche.
Meine konkreten (Mit-)Erlebnisse aus den letzten Jahren:
1. Fall: Freiheitsentzug, Zwangsmedikation, Körperverletzung
Ein Patient bittet aufgrund aktuellen depressiven Beschwerden um ein Gespräch beim Notdienst einer psychiatrischen Einrichtung am Wochenende. Üblicherweise helfen solche Gespräche (Zeitbedarf ca. 1 Stunde) dem Patienten sehr gut. Der Patient ist zu diesem Zeitpunkt mit einer langjährigen medikamentösen Behandlung von anderen Ärzten eingestellt.
Die Behandlung in der Psychiatrie: Gegen den Willen des Patienten wird er in der Klinik festgehalten und darf diese nicht mehr verlassen. Über den Grund des Freiheitsentzugs erfährt der Patient nur, dass die Ärzte es nicht verantworten könnten, den Patienten frei zu lassen.
Die bisherige Medikation wird sofort beendet und es erfolgt eine intravenöse Medikation gegen den Willen des Patienten. Trotz Nachfrage erfährt der Patient nicht um welche Medikamente es sich handelt und wozu diese zwangsweise verabreicht werden.
Erst nachdem die bisherige Psychologin nach dem Wochenende massiv interveniert und damit droht, dass sie die Ärztekammer einschalten wird, wird der Patient wieder freigelassen.
2. Fall: falsche Dokumentation, falsche Befunde, Stigmatisierung
Innerhalb einer Konsiluntersuchung an einer HNO wird ein Patient untersucht. Es soll festgestellt werden ob eine organischen Erkrankung psychische Ursachen haben könnte. Innerhalb der Untersuchung wird der Patient gefragt, ob er schon einmal Kontakt zu Drogen hatte. Wahrheitsgemäß beantwortet er die Frage mit ja und berichtet von seinem Drogenkontakt in der frühen Jugend wo er etwas geraucht hatte. Auf die Frage nach Suizidversuchen in der Vergangenheit antwortet er, dass er sich damals, zur etwa gleichen Zeit, am Handgelenk geritzt hatte.
Der Psychiater dokumentiert "Z.n. Heroinabusus" und "Z.n. Suidiversuch" - ohne zeitlichen Bezug, mit Überbewertung. Schlussendlich empfiehlt er nachdrücklich die Behandlung in der eigenen Psychiatrie.
Wie sich später herausstellte hatte die Erkrankung tatsächlich eine organische Ursache.
3. Fall: Freiheitsentzug, Diagnose aufgrund unqualifizierter Meinungsbildung
Eine Patientin stürzt von einem Balkon und es besteht die Vermutung, dass es sich um einen Suizidversuch gehandelt haben könnte. Ein Psychiater untersucht die Patientin. Die berichtet von einem unbeabsichtigten Sturz und beschreibt, wie es dazu kam.
Der Psychiater kann sich aber, nachdem er sich die Unfallstelle angeschaut hat, den Aufschlagpunkt nicht erklären. Psychisch kann er nichts feststellen, was seine Suizidvermutung bestätigt, aber da er sich als Hobbyunfallbegutachter betätigt, ist seine Schlussfolgerung: Es war ein Suizidversuch.
Da er offensichtlich noch Patientenmaterial benötigt, diagnostiziert er auch noch einen "Verdacht auf Boderline-Störung", also ein Erkrankung die laut Fachliteratur zu den am schwierigsten zu diagnostizierenden Behandlungen gehört.
Bevor die Patientin dem Zugriff des Psychiaters entzogen werden konnte, führt dieser eine Abschlussuntersuchung durch. In seinem Bericht hält er fest, dass die Patientin seinen Ausführungen folgen können und dass er im Gegensatz dazu den Ausführungen der Patientin nicht folgen könne.
Da fragt man sich, wer gehört hier eigentlich in Behandlung?
4. Fall: Psychiatrische Untersuchung während Analogsedierung
Eine Patientin soll psychiatrisch untersucht werden um ihren Gemütszustand festzustellen. Der Psychiater stellt fest, dass die Patientin Denkprobleme hat, zeitlich nicht richtig orientiert ist und verwaschen spricht. Er diagnostiziert den Verdacht auf einige psychiatrische Störungen.
Übrigens erfolgt diese qualifizierte 25 minütige Untersuchung unmittelbar nach dem erwachen der Patientin aus einem mehrtägigen Koma während der Analogsedierung, also einer sehr starken medikamentösen Behandlung um Patienten mit multiplen Verletzungen kontrolliert wieder "zurück" zu holen.
Wer nun meint, dass seien alles Horrogeschichten die möglicherweise ins 1000jährige Reich gehörten, aber nicht in die heutige Gegenwart ärztlicher Kunst, der lasse sich versichert sein, dass dies alles in Patientenakten dokumentiert ist.
Bis auf den ersten Fall. Da ist die Akte verschwunden.
Aus anderen Boards weiß ich, dass dass was ich da mitbekommen habe, keine Einzelfälle sind.
Und deshalb habe ich mich umgeschaut wie ich dafür sorgen kann, dass ich nie in eine solche Situation kommen könne.
Nun gibt es die Gesetzgebung zur Patientenverfügung und diese eröffnet tatsächlich die Möglichkeit zu verbieten, dass ein Psychiater Zugriff auf einen Patienten bekommt.
Die Links dazu:
http://www.patverfue.de/
http://www.standard-patientenverfuegung.de/patientenverfuegung.php
Ich habe eine auf meine Erfahrungen abgestimmte Patientenverfügung nun immer bei mir und meine Vorsorgebevollmächtigten benannt.
Denn Material für überambitionierte Psychiater ist sicherlich keine Variante, die ich mir für mich wünsche.
Ich wünsche mir, dass keiner von Euch jemals mit solchen Ärzten zu tun haben muss!
Grüße
oohpss