Thimonreiten
Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,
heute morgen im Newsletter Ärztezeitung entdeckt:
Ärzte Zeitung, 03.12.2012 05:00
www.aerztezeitung.de/extras/druckansicht/?sid=827879&pid=836180
Gesetzgeber droht mit Härte
Patientenakte muss stimmen
Das Patientenrechtegesetz ist auf der Zielgeraden. Niedergelassene Ärzte sollten sich damit beschäftigen.
Von Anno Fricke
Thimonreiten
heute morgen im Newsletter Ärztezeitung entdeckt:
Ärzte Zeitung, 03.12.2012 05:00
www.aerztezeitung.de/extras/druckansicht/?sid=827879&pid=836180
Gesetzgeber droht mit Härte
Patientenakte muss stimmen
Das Patientenrechtegesetz ist auf der Zielgeraden. Niedergelassene Ärzte sollten sich damit beschäftigen.
Von Anno Fricke
Recht auf vollständige Akteneinsicht
(...)
Unvollständigkeiten in der Dokumentation können zur Beweislastumkehr führen - eine Rechtsfolge, die sonst nur auf grobe Behandlungsfehler beschränkt ist. Auf eine generelle Umkehr der Beweislast hat die Koalition verzichtet.
Aber: Fehlen in einer Akte wesentliche Angaben zu einer Behandlung, muss das Gericht künftig von einem Behandlungsfehler ausgehen. Der Arzt muss dann das Gegenteil beweisen.
Teil der Akte sollte künftig auf jeden Fall auch die Dokumentation der Aufklärung sein. Ärzte müssen im Streitfall beweisen, dass sie ausreichend aufgeklärt haben, nicht die Patienten.
Thimonreiten
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: