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Patientenakte muss stimmen !

Thimonreiten

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 März 2008
Beiträge
441
Ort
NRW
Hallo zusammen,

heute morgen im Newsletter Ärztezeitung entdeckt:


Ärzte Zeitung, 03.12.2012 05:00
www.aerztezeitung.de/extras/druckansicht/?sid=827879&pid=836180

Gesetzgeber droht mit Härte

Patientenakte muss stimmen

Das Patientenrechtegesetz ist auf der Zielgeraden. Niedergelassene Ärzte sollten sich damit beschäftigen.

Von Anno Fricke


Recht auf vollständige Akteneinsicht

(...)

Unvollständigkeiten in der Dokumentation können zur Beweislastumkehr führen - eine Rechtsfolge, die sonst nur auf grobe Behandlungsfehler beschränkt ist. Auf eine generelle Umkehr der Beweislast hat die Koalition verzichtet.

Aber: Fehlen in einer Akte wesentliche Angaben zu einer Behandlung, muss das Gericht künftig von einem Behandlungsfehler ausgehen. Der Arzt muss dann das Gegenteil beweisen.

Teil der Akte sollte künftig auf jeden Fall auch die Dokumentation der Aufklärung sein. Ärzte müssen im Streitfall beweisen, dass sie ausreichend aufgeklärt haben, nicht die Patienten.



Thimonreiten
 
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