Hallo zusammen.
Hat jemand eine Idee, wie es sich verhält, wenn derjenige, der die Schweigepflichtsentbindung nur teilweise genehmigt hat (Weitergabe von Daten/Befunden an dritte nur mit Rücksprache) verstorben ist? Wird dann die Entbindung so ausgelegt, wie die BG es gerne hätte, da die betroffene Person ja keine Freigabe mehr erteilen kann?
Schöne Grüße
Hefti
Hat jemand eine Idee, wie es sich verhält, wenn derjenige, der die Schweigepflichtsentbindung nur teilweise genehmigt hat (Weitergabe von Daten/Befunden an dritte nur mit Rücksprache) verstorben ist? Wird dann die Entbindung so ausgelegt, wie die BG es gerne hätte, da die betroffene Person ja keine Freigabe mehr erteilen kann?
Schöne Grüße
Hefti