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Patient an BK verstorben, und jetzt?

Hallo Hefti,

woran lag es, dass der GA die Fragen der BG nicht beantworten konnte?

Falscher Gutachter?

Hat er nicht die gesamte (sondern eine "gefilterte" Dokumentation) der Krankengeschichte erhalten?

In diesem Sinne - was hat die Akteneinsicht gebracht?

Fragen über Fragen.....

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra.

Es wird Widerspruch eingelegt und komplette Akteneinsicht verlangt.
Mein Gutachter war weder Pathologe, noch Radiologe, aber bereit ein Zusammenhangsgutachten zu erstellen.
Daran war die BG aber scheinbar nicht interessiert. Wir haben über den Verlauf mit dem Gutachter auch erst beim Bescheid der Ablehnung Kenntnis erhalten.

Gruß
Hefti
 
Hallo Hefti,

dann erstmal fristgerecht Widerspruch einlegen und "Begründung" erfolgt nach Akteneinsicht :cool:.

Melde Dich wenn die Akte vorliegt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Muss man den Betroffenen nicht die Möglichkeit geben, einen anderen Gutachter zu benennen, falls der genannte die Aufgabenstellung der BG nicht lösen kann?
Von Fairness und Anstand rede ich mal nicht, aber gibt es da nicht eine Hinweispflicht?

Gruß
Hefti
 
Welche Fachdisziplin hatte der Arzt denn? So wie Sie es schildern ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar. Von daher Widerspruch einlegen.
 
Wer hat denn die Faserjahre überprüft? Die Prävention der BG? Und die Brückenbefunde sollten in einem Gutachten geprüft werden. Ein Gewerbearzt ist da nicht der Richtige.
 
Ich denke das ist ein harter Kampf nach dem Tod eine BK anerkennen zu lassen. Versuchen sollte man es trotzdem- viel Erfolg !
 
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