Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage, ob es hier vielleicht schon Urteile oder ähnliches gibt.
Vorab: Ich hatte einen unverschuldeten VU und bin seither Querschnittsgelähmt. 100 % schwerbehindert, Merkzeichen G, aG, H und auch das B. Ich muss so gestellt werden, als hätte ich den Unfall nicht gehabt.
Derzeit bin ich mit meinem Anwalt in Klärung, wobei es um einen Messebesuch einer Reha-Messe geht, die ich ja auch nur besuche weil ich schwerbehindert bin. Und das mit meiner Begleitperson (die meine Freundin ist - nicht verheiratet).
Grundsätzlich besteht zum einen die Frage (der Versicherung), ob der Messebesuch überhaupt notwendig sei (ohne Unfall wäre ich ja auch zu Messen gegangen) und mir bezahlt werden muss. An- und Abreise, Hotel etc.
Und zum zweiten die Frage, ob meine Freundin meine Begleitperson sein darf! Darf ich meine Hilfsperson nicht selbst bestimmen? Gerade auch vor dem Hintergrund das es ein Unfall ohne Verschulden. Mein Anwalt meint das die Versicherung dann vermutlich sagen wird, dass es ja keine RICHTIGE Begleitperson ist, sondern meine Partnerin - die dann auch Pflichten hätte. Weil wir auch zusammen wohnen. Ich bin der Meinung, dass ich für mich immer selbst bestimmen kann, wer meine Begleitperson und Hilfsperson ist. Des weiteren ist die Argumentation der Versicherung: Sie - also meine Freundin - hätte ohne Unfall auch Urlaub gemacht. Sie würden nicht den Urlaub der Freundin finanzieren - obwohl es ja meine Begleitperson ist.
Könnt ihr hier vielleicht was schlaues beitragen?
Ein zwei Sachen habe ich online gefunden, aber es passt ja meist nicht genau auf den gleichen Fall.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/m...ebernahme-fuer-begleitperson-bei-urlaubsreise
https://www.akademische.de/presse/p...erung-urlaub-mit-unterstuetzung-vom-finanzamt
Hier ist etwas über die Steuer absetzbar...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/b...urlaubsreise-steuerlich-absetzbar_112964.html
https://www.haufe.de/finance/haufe-...e-belastung-sein_idesk_PI20354_HI1940436.html
Und hier hatte @Isländer einen Beitrag auch mit Urteil geschrieben, nur finde ich das Urteil nicht um mal nachzulesen. Aber hier muss es ja auch was gewesen sein mit Begleitperson:
https://www.unfallopfer.de/threads/bgh-urlaubs-mehraufwand-erstattungspflichtig.39886/#post-341262
Danke schonmal vorab
Vorab: Ich hatte einen unverschuldeten VU und bin seither Querschnittsgelähmt. 100 % schwerbehindert, Merkzeichen G, aG, H und auch das B. Ich muss so gestellt werden, als hätte ich den Unfall nicht gehabt.
Derzeit bin ich mit meinem Anwalt in Klärung, wobei es um einen Messebesuch einer Reha-Messe geht, die ich ja auch nur besuche weil ich schwerbehindert bin. Und das mit meiner Begleitperson (die meine Freundin ist - nicht verheiratet).
Grundsätzlich besteht zum einen die Frage (der Versicherung), ob der Messebesuch überhaupt notwendig sei (ohne Unfall wäre ich ja auch zu Messen gegangen) und mir bezahlt werden muss. An- und Abreise, Hotel etc.
Und zum zweiten die Frage, ob meine Freundin meine Begleitperson sein darf! Darf ich meine Hilfsperson nicht selbst bestimmen? Gerade auch vor dem Hintergrund das es ein Unfall ohne Verschulden. Mein Anwalt meint das die Versicherung dann vermutlich sagen wird, dass es ja keine RICHTIGE Begleitperson ist, sondern meine Partnerin - die dann auch Pflichten hätte. Weil wir auch zusammen wohnen. Ich bin der Meinung, dass ich für mich immer selbst bestimmen kann, wer meine Begleitperson und Hilfsperson ist. Des weiteren ist die Argumentation der Versicherung: Sie - also meine Freundin - hätte ohne Unfall auch Urlaub gemacht. Sie würden nicht den Urlaub der Freundin finanzieren - obwohl es ja meine Begleitperson ist.
Könnt ihr hier vielleicht was schlaues beitragen?
Ein zwei Sachen habe ich online gefunden, aber es passt ja meist nicht genau auf den gleichen Fall.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/m...ebernahme-fuer-begleitperson-bei-urlaubsreise
https://www.akademische.de/presse/p...erung-urlaub-mit-unterstuetzung-vom-finanzamt
Hier ist etwas über die Steuer absetzbar...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/b...urlaubsreise-steuerlich-absetzbar_112964.html
https://www.haufe.de/finance/haufe-...e-belastung-sein_idesk_PI20354_HI1940436.html
Und hier hatte @Isländer einen Beitrag auch mit Urteil geschrieben, nur finde ich das Urteil nicht um mal nachzulesen. Aber hier muss es ja auch was gewesen sein mit Begleitperson:
https://www.unfallopfer.de/threads/bgh-urlaubs-mehraufwand-erstattungspflichtig.39886/#post-341262
Danke schonmal vorab