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Partnerin gleich Begleitperson auf Reisen oder Messe?

roll

Mitglied
Registriert seit
15 Sep. 2010
Beiträge
46
Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage, ob es hier vielleicht schon Urteile oder ähnliches gibt.

Vorab: Ich hatte einen unverschuldeten VU und bin seither Querschnittsgelähmt. 100 % schwerbehindert, Merkzeichen G, aG, H und auch das B. Ich muss so gestellt werden, als hätte ich den Unfall nicht gehabt.

Derzeit bin ich mit meinem Anwalt in Klärung, wobei es um einen Messebesuch einer Reha-Messe geht, die ich ja auch nur besuche weil ich schwerbehindert bin. Und das mit meiner Begleitperson (die meine Freundin ist - nicht verheiratet).

Grundsätzlich besteht zum einen die Frage (der Versicherung), ob der Messebesuch überhaupt notwendig sei (ohne Unfall wäre ich ja auch zu Messen gegangen) und mir bezahlt werden muss. An- und Abreise, Hotel etc.

Und zum zweiten die Frage, ob meine Freundin meine Begleitperson sein darf! Darf ich meine Hilfsperson nicht selbst bestimmen? Gerade auch vor dem Hintergrund das es ein Unfall ohne Verschulden. Mein Anwalt meint das die Versicherung dann vermutlich sagen wird, dass es ja keine RICHTIGE Begleitperson ist, sondern meine Partnerin - die dann auch Pflichten hätte. Weil wir auch zusammen wohnen. Ich bin der Meinung, dass ich für mich immer selbst bestimmen kann, wer meine Begleitperson und Hilfsperson ist. Des weiteren ist die Argumentation der Versicherung: Sie - also meine Freundin - hätte ohne Unfall auch Urlaub gemacht. Sie würden nicht den Urlaub der Freundin finanzieren - obwohl es ja meine Begleitperson ist.

Könnt ihr hier vielleicht was schlaues beitragen?

Ein zwei Sachen habe ich online gefunden, aber es passt ja meist nicht genau auf den gleichen Fall.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/m...ebernahme-fuer-begleitperson-bei-urlaubsreise
https://www.akademische.de/presse/p...erung-urlaub-mit-unterstuetzung-vom-finanzamt

Hier ist etwas über die Steuer absetzbar...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/b...urlaubsreise-steuerlich-absetzbar_112964.html
https://www.haufe.de/finance/haufe-...e-belastung-sein_idesk_PI20354_HI1940436.html

Und hier hatte @Isländer einen Beitrag auch mit Urteil geschrieben, nur finde ich das Urteil nicht um mal nachzulesen. Aber hier muss es ja auch was gewesen sein mit Begleitperson:

https://www.unfallopfer.de/threads/bgh-urlaubs-mehraufwand-erstattungspflichtig.39886/#post-341262


Danke schonmal vorab
 
Hallo,

Wirklich wissen tu ich nichts - aber du kannst die Versicherung ja gerne mal fragen, ob sie einer "offiziellen" Begleitperson Anreise, Hotel UND Stundenlohn bezahlt als deiner Freundin Anreise und Hotel. Sie wird ja wahrscheinlich die Stunden, die für deine Betreuung anfallen, nicht bezahlt bekommen. Und das Wort "Betreuung" macht ja schon deutlich, dass es sich eben um keinen Urlaub handelt.

Vielleicht wäre das ein Anknüpfungspunkt?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Danke @Rudinchen, ich werde es mal anbringen und dann weiter sehen. Und danke @seenixe. Wie suchst du da? Wie komme ich auch zu dem erwähnten BGH VersR 98/366?
 
Ein Anwalt sollte in der Lage sein, die Fragen zu klären - dafür wird er bezahlt und schließlich ist das sein Job!

Und wen der Betreffende mit den Merkzeichen aG und B als seine Begleitperson mitnimmt, ist seine ureigene Entscheidung.
Mein Schwiegervater besitzt wegen seiner Krebserkrankung dieselben Merkzeichen bei einem GdB 100 und nimmt immer seine Ehefrau als kostenlose Begleitperson mit.
 
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