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Parkerleichterung wird nicht verlängert

Zum Thema Parkerleichterung:

Es muss kein Fehler beim ausstellenden SB gewesen sein. Es gab in den letzten Jahren verschiedene Voraussetzungen und Kriterien, auch nach Bundesländer.

Seit Anfang d.J. gelten soweit ich weiss, die neuen EU-Bestimmungen.

Wer mal im Internet sucht, findet so manche Seite darüber, wie

www.trisomie21.de/parkausweis.html
www.schmerzliga.de/dsl/hilfen_tipps/parkerleichterung_fuer_schmerzpatienten.htm
www.duesseldorf.de/buergerinfo/66/05/003b.shtml

u.a.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

nun wenn Yannick sonst keine weiteren Behinderungen als die der Hand hat, dann war es ein Fehler. Ich denke das hier der SB seine eigene Unfähigkeit vertuschen wollte mit dieser Aussage.


Mein Mann hat 80% mit Merkzeichen G auf beide untere Extremitäten sowie der LWS mit Einfluß auf die Gehfähigkeit. Aber er bekommt den Ausweis nicht mehr, er hatte ihn nur für die Zeit als er fast gar nicht laufen konnte(da bekam er ihn allerdings sofort ohne Probleme), und nach Ablauf der 2. Halbjahresfrist mußte er ihn zurück geben.
Wiederspruch abgelehnt.

Ich denke das hier auch die Bundesländer sehr verschieden auslegen was "Gehbehindert" ist und was nicht.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Karina,

so mancher SB. bei den VA. glaubt noch, dass es sich bei der Erteilung eines SB.- Ausweises um eine Auszeichnung handelt und nicht um eine Notwendigkeit.
Ich habe mich so manchmal schon gefragt, ob diese Entscheidungen ausgewürfelt werden. In meiner Straße wohnt z.B. eine Bürgerin, die einen personengebundenen Behindertenparkplatz vor dem Haus hat, die jedoch Fahrrad fährt, gut laufen kann und nicht Blind ist. Welche Kriterien hier zu Bewilligung eines personengebundenen Behindertenparkplatz herangezogen wurden, entschließt sich meinem Verständnis!
Mir ist schon bewusst, dass nicht jede Behinderung gleich zu erkennen sein muss, wenn ich jedoch solche Beispiele wie in Deinem Fall lese, dann muss ich doch einiges in Frage stellen! Sollte Dein Widerspruch erneut abgelehnt werden, sofort Klage beim SG. gegen diesen Bescheid einreichen.

MfG.
Pit
 
Auf die Aussage des Ordnungsamtes würde ich mich nicht verlassen (dass das schon in Ordnung gehe, wenn der GdB nur hoch genug sei)

Immerhin könnte ich da ja auch irgendeinen alten Ausweis "von Omma" hineinlegen. die Gültigkeit steht nur auf der Vorderseite. Der/die Inhaber/in auch.

Also:
Parken auf Behinderten-Parkplätzen nur mit offiziellem blauen Parkausweis mit Foto. Alle Ausweisinhaber werden es danken.
 
Also:
Parken auf Behinderten-Parkplätzen nur mit offiziellem blauen Parkausweis mit Foto. Alle Ausweisinhaber werden es danken.
Parken ohne diesen blauen Ausweis MIT FOTO( gibt es seid Jan.2011) sowieso nur noch. Die alten Ausweise zählen nicht mehr und ein Schwerbehinderten Ausweis geht da auch nicht zu benutzen auch nicht mit einen hohnen GDB.Mit aG steht der jedem zu.Ich bin Oberschenkelamputiert und leide an Phantomschmerzen. Wenn es mir gut geht fahre ich auch Fahrrad. Ich habe auch so ein Parkplatz. Schmerzen sieht man nicht. Denn ich kann dann wenn ich diese Schmerzen habe nicht dier Prothese tragen. Für mich bedeutet Fahrrad fahren ein bischen Bewegung und vorallem Lebensqualität.Und ich kann besser Fahrrad fahren wie laufen.

Vielleicht geht es der Frau so ähnlich. Und musss wenn sie einkaufen geht das Auto benutzen oder wenn sie Arztbesuche tätigt usw.Und wenn man dann abends erst 1 km laufen muss zum Parkplatz zu kommen. Schleppt mal den Einkauf 1 km oder humpel mal ohne Prothese 1km zum Auto. Man muss nicht immer gleich was sehen.



Grüße
drischi1981
 
Da bin ich doch etwas erleichtert

Hier habe ich schon einmal dazu geschrieben:
http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=155807&postcount=14

Ich freue mich, wenn die Behörden restriktiver mit der "Verteilung" dieser Ausweise umgehen.

Es ist manchmal schon ziemlich unverschämt was sich da so mancher "Mitbürger" zum Nachteil der wirklich Anspruchsberechtigten erschleicht.
Das Beispiel von "jannik" der tatsächlich glaubt mit dem Argument

"Ich habe einen Grad der Behinderung von 80% und das Merkzeichen "G" im Ausweis. Beantragt hatte ich damals den Ausweis mit folgender Begründung. "Da ich mit der linken Hand nicht richtig greifen kann, habe ich Probleme beim öffnen und festhalten der Fahrertür. Ich kann diese beim ein- und aussteigen nicht richtig festhalten und brauche dadurch einen Parkplatz wo genügend Freiraum ist. Da ich sonst eventuell andere Fahrzeuge beschädige."

eine Parkerleichterung zu begründen ist schon ein ziemlicher Horror!

Ich kann nur die Unverschämtheit dieser Argumentation auch noch kund zu tun "bewundern" !
 
Hallo JSch,

du bist ja gut drauf. Ich habe damals den Ausweis beantrag. Mit der genannten Begründung.

Das mir das gute Stück erst ab "aG" oder "B" offiziell zu steht war mir zwar klar. Mir hatte man aber gesagt, dass die Gemeinden und Städte ein gewissen Teil der Ausweise auch ohne "aG" ausstellen dürfen. Was ist daran falsch

Wer nicht fragt, der bekommt auch nix. So einfach ist das.

Es gibt sogar ein Urteil, in dem steht das die Gemeinden auch das Recht haben selber zu entscheiden. Ich suche das mal und hänge es dann dran.

Jetzt beruhig dich erstmal und komm wieder runter.

Jannik
 
Lauschäpper...

nennt man Leute wie Dich hier bei uns im Sauerland...

Deine "Begründungen" zur Erschleichung eines unberechtigten Vorteiles zum Nachteil anderer, sagen doch alles zu Deiner Einstellung!

Und dann fragst Du noch, was daran falsch ist. Dann denk mal nach

Also mit Ruhm bewirfst Du dich damit nicht.

Ansonsten bin ich immer "gut drauf" muss also nicht herunter kommen, diese Diskussion ist jetzt für mich beendet.
 
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