Hallo,
ich habe 2007 eine Parkerleichterung beantragt (blauer Ausweis mit Lichtbild) und bewilligt bekommen. Da dieser nach 3 Jahre abläuft, wolte ich die Parkerleichterung Ende 2010 verlängern lassen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nicht mehr in den Personenkreis falle, die eine Parkerleichterung erhalten. Da sich bei mir aber nix geändert hat, verstehe ich das nicht. Mir wurde ein Ablehnungsbescheid geschickt und darauf verwiesen, dass ich Klage beim Verwaltungsgericht erheben kann.
Ich habe einen Grad der Behinderung von 80% und das Merkzeichen "G" im Ausweis. Beantragt hatte ich damals den Ausweis mit folgender Begründung. "Da ich mit der linken Hand nicht richtig greifen kann, habe ich Probleme beim öffnen und festhalten der Fahrertür. Ich kann diese beim ein- und aussteigen nicht richtig festhalten und brauche dadurch einen Parkplatz wo genügend Freiraum ist. Da ich sonst eventuell andere Fahrzeuge beschädige.
Erstens find ich nichts darüber, dass sich etwas geändert hat und zweitens finde ich immer nur den Satz "Ein Merkzeichen aG oder B" muss vorliegen.
Macht es Sinn jetzt eine Klage anzustreben? Kann ich das alleine oder brauche ich hierfür einen Anwalt?
Danke
Jannik
ich habe 2007 eine Parkerleichterung beantragt (blauer Ausweis mit Lichtbild) und bewilligt bekommen. Da dieser nach 3 Jahre abläuft, wolte ich die Parkerleichterung Ende 2010 verlängern lassen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nicht mehr in den Personenkreis falle, die eine Parkerleichterung erhalten. Da sich bei mir aber nix geändert hat, verstehe ich das nicht. Mir wurde ein Ablehnungsbescheid geschickt und darauf verwiesen, dass ich Klage beim Verwaltungsgericht erheben kann.
Ich habe einen Grad der Behinderung von 80% und das Merkzeichen "G" im Ausweis. Beantragt hatte ich damals den Ausweis mit folgender Begründung. "Da ich mit der linken Hand nicht richtig greifen kann, habe ich Probleme beim öffnen und festhalten der Fahrertür. Ich kann diese beim ein- und aussteigen nicht richtig festhalten und brauche dadurch einen Parkplatz wo genügend Freiraum ist. Da ich sonst eventuell andere Fahrzeuge beschädige.
Erstens find ich nichts darüber, dass sich etwas geändert hat und zweitens finde ich immer nur den Satz "Ein Merkzeichen aG oder B" muss vorliegen.
Macht es Sinn jetzt eine Klage anzustreben? Kann ich das alleine oder brauche ich hierfür einen Anwalt?
Danke
Jannik