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Parkerleichterung wird nicht verlängert

Yannick

Mitglied
Registriert seit
14 Feb. 2007
Beiträge
79
Hallo,

ich habe 2007 eine Parkerleichterung beantragt (blauer Ausweis mit Lichtbild) und bewilligt bekommen. Da dieser nach 3 Jahre abläuft, wolte ich die Parkerleichterung Ende 2010 verlängern lassen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nicht mehr in den Personenkreis falle, die eine Parkerleichterung erhalten. Da sich bei mir aber nix geändert hat, verstehe ich das nicht. Mir wurde ein Ablehnungsbescheid geschickt und darauf verwiesen, dass ich Klage beim Verwaltungsgericht erheben kann.

Ich habe einen Grad der Behinderung von 80% und das Merkzeichen "G" im Ausweis. Beantragt hatte ich damals den Ausweis mit folgender Begründung. "Da ich mit der linken Hand nicht richtig greifen kann, habe ich Probleme beim öffnen und festhalten der Fahrertür. Ich kann diese beim ein- und aussteigen nicht richtig festhalten und brauche dadurch einen Parkplatz wo genügend Freiraum ist. Da ich sonst eventuell andere Fahrzeuge beschädige.

Erstens find ich nichts darüber, dass sich etwas geändert hat und zweitens finde ich immer nur den Satz "Ein Merkzeichen aG oder B" muss vorliegen.

Macht es Sinn jetzt eine Klage anzustreben? Kann ich das alleine oder brauche ich hierfür einen Anwalt?

Danke


Jannik
 
Hi Yannik,

ich weiß nicht nicht, wie das mit ner Klage ist.

Aber meine Mutter mit 86 Jahren hat auch 80% und ein G im Schwerbehinderten Ausweis. Bisher habe ich den B-Parkplatz genutzt, wenn ich sie zum Arzt oder in die Behandlung gefahren habe, weil sie nicht weit gehen kann.

Ich habe vom blauen Parkausweis gehört und als diese Woche ein Polizist vom Ordnungsdienst die Fahrzeuge kontrolliert hat, habe ich ihn gefragt, ob ich für sie jetzt einen der blauen Parkausweise beantragen muss. Er sagte nein, das sei nicht nötig, wir dürften den Beh.Platz benutzen, es gäbe keine Probleme, wenn wir den Schwerbehindertenausweis mit der Seite 80% und G gut sichtbar hinlegen. Es sei dabei die hohe Prozentzahl wichtig. Den blauen Parkausweis würde sie nur mit aG erhalten.

Gruß Teddy und

schöne Ostern

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Zuletzt bearbeitet:
Hallo Teddy,

danke für die Antwort und frohe Ostern. Das habe ich allerdings noch nicht ausprobiert. Wenn das auch so geht, dann werde ich mich mal schlau machen. Nicht das dann mein Auto von einem Abschlepper geholt wird :eek:

Jannik
 
Hallo Yannick,

leider wirst du den blauen Parkausweis auch mit dem Verwaltungsgericht nicht erreichen.

Es ist mir zwar ein Rätsel warum sie ihn dir damals ausgestellt haben, da diesen Ausweis nur Gehbehinderte bzw. Krebserkrankte bekommen.
Auch ich kann die Fahrertür nicht mit der linken Hand halten (da keine vorhanden ist) aber das geht mit rechts auch sehr gut.

Sei mir bitte nicht böse, aber das finde ich auch als Begründung für die Parkerleichterung nicht ausreichend. Oder hast du noch andere Behinderungen die da einfließen?

Du brauchst auf jeden Fall dafür das Merkzeichen "aG", ohne dieses wirst du ihn nicht bekommen, und das "aG" bekommst du nicht weil du nicht außergewöhnlich Gehbehindert bist.

Siehe hier, bei Voraussetzungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz

Es gibt Behinderte die sehr schlecht laufen können, selbst die bekommen ihn nicht.

Was Teddy schreibt ist wohl eine Ausnahme, denn es kommt immer auf die überwachende Behörde an, die einen sehen es locker und drücken ein Auge zu (leider sehr selten) und andere wiederum möchten päpstlicher sein als der Papst. Es hat auch nicht, wie Teddy schreibt, was mit der hohen Prozentzahl zu tun, da dürften ich und auch mein Mann (beide 80 %) darauf parken, aber dem ist nicht so. Wenn Teddy das so gesagt wurde darf man das auf keinen Fall verallgemeinern.
Ich denke eher das hier bei alten Leuten, und wie ich finde zu Recht, ein Auge zugedrückt wird.

Wenn du Wert auf dein Auto legst würde ich es nicht drauf ankommen lassen, oder du sprichst mal mit eurer Ordnungsbehörde wie sie es handhabt.:rolleyes:


Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Gitti,

danke für Deine Antwort. Das Parken auf einem B-Platz ohne gültigen Ausweis werde ich lieber lassen. Ich finde es allerdings nicht i.O. das man mir etwas nimmt das mir zu gesprochen wurde und dann mit der Begründung "die Gesetze haben sich geändert". Die Behörden können nicht nach Lust und Laune entscheiden. Weiterhin habe gelesen, dass es ein gewisses Kontingent an Ausweisen gibt die ohne dem Merkzeichen "aG" ausgegeben werden können. Ich werde mich bei einem Anwalt beraten lassen.

Jannik
 
hallo yanick

ich hatte auch 2 jahre lang den blauen parkausweis und nach den 2 jahren wurde er nicht verlängert.habe sogar ein schreiben meines arztes erhalten das ich weiterhin auf diese park erleichterung angewiesen bin. hat aber auch nix gebracht ohne merkzeichen ag wurde ganz klar gesagt, dass ich den blauen parkausweis nicht erhalte. ich habe dann beim versorgungsamt mit widerspruchsverfahren und begutachtung mein merkzeichen ag bekommen und darauf hin auch wieder den blauben parkausweis. ich denke du wirst auch mit deinem anwalt kein glück auf erfolg haben. entweder man bekommt von versorgungsamt das merkzeichen zugesprochen oder nicht. andere möglichkeiten gibt es in diesem staat leider nicht mehr. sind alle zu fest gefahren.

lg die wunde
 
Hallo Jannik,

das Geld für den RA. kannst Du dir sparen. Dir bleibt nur die Möglichkeit, Widerspruch gegen den "Aufhebungsbescheid" einzulegen oder Du findest Dich damit ab und öffnest die Autotür mit der rechten Hand.
Ohne Deine weiteren Beschwerden zu kennen, hatte der SB. einen Fehler bei der Erteilung des Behindertenausweises mit dem Kennzeichen G gemacht, wenn bei Dir "nur" diese Behinderung "Da ich mit der linken Hand nicht richtig greifen kann, habe ich Probleme beim öffnen und festhalten der Fahrertür." vorliegt.
Dann hätten viele Bürger (auch ich) einen Anspruch auf Parkerleichterung und die tatsächlich Gehbehinderten hätten dann kaum noch eine Chance, einen freien Behindertenparkplatz zu finden.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit,

Danke für die Antwort. Wie es aussieht können die Behörden anscheinend so viele Fehler machen wie sie wollen. Nach Aussage des Sacharbeiters haben sich die Gesetze geändert und ich habe keinen Anspruch mehr auf einen Ausweis. Wenn ich dann die Aussage richtig interpretiere, hatte vor 3 Jahre jeder der kein aG im Ausweis hat das Recht auf einen Ausweis :rolleyes:


Jannik
 
Hallo @,

ich habe ebenfalls einen Antrag auf Parkerleichterung und Erhöhung meines GDB auf mindestens 80 mit Merkzeichen aG(habe im Moment 70 und Mz G) beim VA gestellt.

Die Erhöhung wurde mit der Begründung abgelehnt das nach Aktenlage sich meine Gesundheitlichen Probleme nicht verschlechtert haben(ich lach mich tot). Ebenfalls würden keine weiteren Gesundheitsstörungen vorliegen, welche Beeinträchtigung der Teilhabe in der Gesellschaft bewirken.

Dann erfolgte noch das übliche BlaBla von wegen Ober- bzw. Unterschenkelamputiert u. a.

Der Antrag auf Parkerleichterung wurde überhaupt nicht erwähnt.:mad: Ich muß, wenn ich irgendwo Parken möchte, immer sehen, dass die Fahrertür nicht eingeparkt werden kann weil ich die Tür immer komplett aufmachen muß um ein- bzw. Aussteigen zu können. Sollte dies mal nicht gehen und ich werde "zugeparkt" bin ich auf Hilfe von fremden Personen angewiesen welche mir mein Fahrzeug aus der Parklücke herausfahren.

Habe nun erst einmal Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Bin mal gespannt was da rauskommt(warscheinlich mal wieder eine Begutachtung).

VG pswolf
 
Hallo,
ja, einen Parkausweis bzw Parkerleichterung zu erhalten, ist heutzutage fast aussichtslos. Wir haben jetzt die 3. Ablehnung in Folge erhalten und auch der Widerspruch wurde zurückgewiesen mit ähnlicher Begründung wie sie User pswolf gescholdert hat. Mein Mann hat 90 GdB und Merkzeichen G und R, kriegt das aG aber einfach nicht. Die Beurteilungsgrundlagen hätten sich lt Gesetz von Dez 2008 geändert und er müßte auch extra noch für Herzerkrankungen ca 50 GdB haben. Ausserdem wäre ja in der Vergangenheit mit dem ag sehr lasch verfahren worden und das soll jetzt eben strenger gehandhabt werden. :DDie spinnen wohl. Mein Mann war jetzt beim Arzt und der schüttelt den Kopf über die erneute Ablehnung, weil er geschrieben hatte ans VA, dass die Gehfähigkeit meines Mannnes faktisch aufgehoben sei. Nun, der Widerspruch läuft, hatte ich bereits geschrieben. Nach neusten befunden rutscht bei meinem Mann der L5 Wirbel immer wieder raus und es treten kurzzeitige Lähmungen auf, selbst das überzeugt nicht. Na, wir geben nicht auf und haben dem VA jetzt auch unsere Bereitschaft einer persönlichen Begutachtung angeboten. Mal sehen, wie es weitergeht.
LG Karina13
 
hallo karina

ich kann nur sagen,bleibt dran. ich hatte 70gdb und merzeichen g. durch mein widerspruch habe ich nach begutachten im versorgungsamt 90gdb und merkzeichen ag und b. und ich habe keine lähmung. nur starke arthrose in den gelenken der beine so wie eine versteifung des lendenwirbelbereiches. bin für lange strecken auf den rollstuhl angewiesen und sahs bei der begutachtung auch im rollstuhl und dazu hab ich noch ne begleitperson mitgenommen. ich hatte nur das merzeichen ag beantrag und es ist ist ne erhöhung meines gdbs und das merkzeichen b dazu gekommen. auch dir steht das zu,auch wenn man nicht beinamputiert ist oder querschnittsgelähmt ist. es genügt hier einfach die gleichstellung mit diesem personenkreis.

lg die wunde
 
Hallo Yannick,

Nach Aussage des Sacharbeiters haben sich die Gesetze geändert und ich habe keinen Anspruch mehr auf einen Ausweis. Wenn ich dann die Aussage richtig interpretiere, hatte vor 3 Jahre jeder der kein aG im Ausweis hat das Recht auf einen Ausweis

Diese Aussage deines SB's halte ich für kompletten Blödsinn.
Ich gehe auch von einem Fehler des SB's aus das du den Ausweis damals schon ohne aG bekommen hast. Den in dieser Hinsicht hat sich die Gesetzeslage nicht geändert, nur der Personenkreis wurde noch enger gefasst, weshalb nicht mal mehr die den Ausweis bekommen die wirkllich sehr schlecht laufen können. Also du ohne andere Behinderungen eigentlich schon damals nicht zu diesem Personenkreis gezählt hast.

Mir wurde letzes Jahr sogar mein G aberkannt, allerdings muß ich sagen das ich dieses bereits seit '78 hatte und sich hier tatsächlich die Gesetzeslage geändert hat und es vom VA versäumt wurde mir das aus meinem Ausweis zu streichen.
Einspruch war zwecklos.

Wenn du weitere Behinderungen hast die dich in der Gehfähigkeit einschränken, dann würde ich es probieren, ansonsten gebe ich einem Einspruch keine Chancen, leider.


Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
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