Parkausweis UND Ausnahmeregelung
Ja Klowunde *wasfür´nNic*,
vielleicht ist es mancherorts einfacher den Blauen Parkausweis zu erhalten... (hier war es ein langer, viele Schreiben notwendiger Weg, dafür gabs die Sonderegelung/Ausnahmegenehmigung dann zusätzlich dazu
)
...aber der"Blaue Parkausweis berechtigt auch nur zum Parken aus den "ausgewiesenen Behindertenparkplätzen".
Diese
zusätzliche Ausnahmegenehmigung ermöglicht jedoch auch zusätzlich:
z.B. (hier nur Ausschnitte aus der Genehmigung)
- Parken an Stellen in denen das eingeschränkte Halteverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhalteverbotes (Zeichen 290 StVO)....
- dort auch die zugelassene Parkdauer zu überschreiten ...
4. in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten..
5. an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, ohen Gebühren zu entrichten...
8. in verkehrsberuhigten Zonen (Zeichen 325).........., zu parken, sofern in zumutbarer entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden....
Du siehst, also Klowunde *kopfschüttel, dieser Nick...
*
diese Ausnahmeregelung ist ein bischen MEHR wert als nur der blaue Parkausweis.
Obwohl ich auch recht häufig (hier auch etwas ältere Mitbürger( aber augenscheinlich "Fitere") beobachte, die einfach Ihren Schwerbehindertenausweis ins Auto legen um auf den Behindertenparkplätzen parken zu können - doch solange sie Keinem den Platz wegnehmen....
Wobei das "augenscheinlich" natürlich zu keiner weiteren Einschätzung führen kann/darf. Denn auch ich werd manchmal erst mal bös angeschaut, wenn ich auf den B-Parkplatz fahre, manchmal auch schon verbal angemacht.... bis ich dann mit Stock mich aus dem Auto quäle und meinen Ausweis ins Fenster lege...
So ich hoffe ich hab nicht allzu viele Schreibfehler gemacht, hatte schon mein abendliches Targin und muss nun ins Betti..
Wünsch Euch viel Erfolg bei Euren Antragen und gute Nacht
sonja