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Parkerleicherung für Behinderte auch ohne aG

sonja42

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2008
Beiträge
281
Ort
Niedersachsen
Hallo Sonja,

danke für Deinen Hinweis - mal sehen wie dies in der Praxis funktioniert?
Wie hat den das mit Deinem Auto geklappt, oder....

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Joachim,

hoffe für alle ohne aG, das die

Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen...

so heißt das im Amtsdeutsch, dann auch schnell und ohne Aufhebens ausgestellt wird.

Mein Antragsverfahren in der anderen Sache läuft und in der nächsten Woche soll ich vom Amt Bescheid erhalten. Werde dann darüber berichten.

Lieben Gruß
sonja
 
Hallo sonja 42,

danke für diesen Hinweis:):). Ich glaube es werden sich mehrere freuen und danken. Ich werde Montag zum Strassenverkehrsamt und den Antrag stellen.
Gruß Buffy07
 
*Daumen drück*
@buffy

und allen anderen auch!

Aber nicht, das Ihr mir jetzt überall meine Parplätze wegnehmt:p

LG Sonja
 
Hallo Sonja,

vielen Dank für diesen Hinweis!

In manchen Bundesländern gab bzw. gibt es diese genannten Ausnahmeregelungen schon (auch in meinem). Leider werden sie sooo streng umgesetzt, dass wirklich nur der genannte Personenkreis davon profitiert, nicht aber die anderen stark Gehbehinderten ohne Herzproblemen oder M. Crohn...:( Es wird halt nicht über das "Anweisungsblatt" hinausgeschaut und gerafft, dass es noch 100 (hoch x) andere Erkrankungen gibt, die diesen gleichzusetzen sind!

VG Santafee
 
Hallo Santafee,

ich habe diese Ausnahmeregelung automatisch zugeschickt bekommen - bin allerdings auch mit G + aG + B + 80% bestraft....

Aber gewußt hatte ich davon vorher noch nichts. Deshalb bin ich froh, diesen Link gefunden und hier eingestellt zu haben.

Ohne diese Parkerleichterung - z.B. Parken in der Fugängerzone + im eingeschränkten Halteverbot, würde ich den Weg in die meisten Geschäfte und auch zu manchem Arzt nicht bewältigen können. Meine maximale "Laufleistung" liegt je nach "Tagesverfassung" zwischen 20-50 Metern. Und wenn man/frau diese schon für den Hinweg zum kleinen Lebensmittelhändler verbaucht.... - naja, hat sich das Einkaufen von vornherein erledigt...

Wünsche, den "Geh-Lahmen" von uns, das Ihr Eure Genehmigung schnell erhaltet.

Es gibt einem doch etwas an Lebensqualität zurück, wenn man/frau wenigsten die "kleinen", frischen Einkäufe des Tages allein (ohne fremde Hilfe) erledigen kann und wenn´s auch nur für ein paar Brötchen, Äpfel + Bananen etc. losgeht. Es ist ein Anfang!

LG
Sonja
 
die parkerleichterung hat schon was gutes für sich,es erleichtert einen vieles,allerdings habe ich das glück das ich mit meinen 70% und merkzeichen g,diesen blauen parkausweis besitze und somit auf die behindertenparkplätze darf,die nette dame in der verwaltung,nimmt es anscheint nicht so genau,was wohl mein glück ist.wobei ich hier in meinem kreis viele ältere menschen sehe,die nichts offentsichtliches an den beinen oder so haben und auch diesen blauen parkausweis besitzen.es liegt wohl mit daran wie streng oder locker die gesetze selbst von den verwaltungen umgesetzt wird,daher find ich die regelung das es auch für andere leute als nur aG oder Bl eine parkerleichterung gibt,das ist nur gerecht
 
Parkausweis UND Ausnahmeregelung

Ja Klowunde *wasfür´nNic*,

vielleicht ist es mancherorts einfacher den Blauen Parkausweis zu erhalten... (hier war es ein langer, viele Schreiben notwendiger Weg, dafür gabs die Sonderegelung/Ausnahmegenehmigung dann zusätzlich dazu:))

...aber der"Blaue Parkausweis berechtigt auch nur zum Parken aus den "ausgewiesenen Behindertenparkplätzen".

Diese zusätzliche Ausnahmegenehmigung ermöglicht jedoch auch zusätzlich:

z.B. (hier nur Ausschnitte aus der Genehmigung)
  1. Parken an Stellen in denen das eingeschränkte Halteverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhalteverbotes (Zeichen 290 StVO)....
  2. dort auch die zugelassene Parkdauer zu überschreiten ...
4. in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten..
5. an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, ohen Gebühren zu entrichten...

8. in verkehrsberuhigten Zonen (Zeichen 325).........., zu parken, sofern in zumutbarer entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden....

Du siehst, also Klowunde *kopfschüttel, dieser Nick...:p*
diese Ausnahmeregelung ist ein bischen MEHR wert als nur der blaue Parkausweis.

Obwohl ich auch recht häufig (hier auch etwas ältere Mitbürger( aber augenscheinlich "Fitere") beobachte, die einfach Ihren Schwerbehindertenausweis ins Auto legen um auf den Behindertenparkplätzen parken zu können - doch solange sie Keinem den Platz wegnehmen....

Wobei das "augenscheinlich" natürlich zu keiner weiteren Einschätzung führen kann/darf. Denn auch ich werd manchmal erst mal bös angeschaut, wenn ich auf den B-Parkplatz fahre, manchmal auch schon verbal angemacht.... bis ich dann mit Stock mich aus dem Auto quäle und meinen Ausweis ins Fenster lege...


So ich hoffe ich hab nicht allzu viele Schreibfehler gemacht, hatte schon mein abendliches Targin und muss nun ins Betti..

Wünsch Euch viel Erfolg bei Euren Antragen und gute Nacht
sonja
 
Hallo Santafee,

ich habe diese Ausnahmeregelung automatisch zugeschickt bekommen - bin allerdings auch mit G + aG + B + 80% bestraft....

Ohne diese Parkerleichterung - z.B. Parken in der Fugängerzone + im eingeschränkten Halteverbot, würde ich den Weg in die meisten Geschäfte und auch zu manchem Arzt nicht bewältigen können. Meine maximale "Laufleistung" liegt je nach "Tagesverfassung" zwischen 20-50 Metern. LG
Sonja


Hallo Sonja,

bei 80% und aG + B ect. solltest Du aber schon einen blauen Parkausweis haben und nicht "nur" eine Ausnahmegenehmigung:confused:...

Was Deine Probleme mit dem Gehen angeht, so geht es mir seit einiger Zt. auch nicht viel anders, ohne Dir zu nahe treten zu wollen. Ich kann u.a. mein rechtes Bein nicht belasten und demzufolge auch weder einkaufen noch sonstwas tun. Arztbesuche sind ein Grauen, v.a. bei uns in der UNI-Klinik! Seit einiger Zeit habe ich dafür einen Rollstuhl und habe trotzdem keinen Anspruch (mehr) auf eine Ausnahmegenehmigung (letztes Jahr wurde sie mir allerdings für 6 Monate mit Augen zudrücken ausgestellt)...

Ich möchte nochmals betonen (da kenne ich diese Regelung anders als Du), die Ausnahmegenehmigungen gelten nicht für "Behindertenparkplätze", demzufolge wird niemandem ein Parkplatz weggenommen, aber man hat damit die Möglichkeit, diese vor Einkaufszentren und Arztpraxen zu nutzen sowie im eingeschränkten Halteverbot zu stehen und eben auch die Parkdauer zu überschreiten... DAS wäre schon für manchen Gehbehinderten eine riesengroße Hilfe!

VG Santafee
 
Guten Morgen Santafee,

habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt....

Natürlich hast Du recht: diese Ausnahmeregelung ist zusätzlich zum blauen Parkausweis.

Parkausweis habe ich hier, auf Antrag, von der Strassenverkehrsbehörde ausgestellt bekommen.
Ausnahmeregleung kam vom VA...

Damit zusätzlich etwas mehr "Erleichterung" und/oder "Hilfe" auf dem Weg zu (etwas mehr) (ein klitztekleines bischen) Selbständigkeit...

Bei mir ist es auch rechts das "schlechtere" Bein, deswegen muss ich jetzt ja auch ein behinderten gerechtes Auto haben (siehe andere posts):(

Und das mit der UNI Klinik kenne ich auch, in Hamburg ist das ne Großbaustelle, da sind sämtliche Parkplätze in Eingangsnähe sowie alle B-Parkplätze von Handwerkerfahrzeugen oder Containern besetzt - eine Katastophe ! Und selbst mit dem Rolli kommst da nur mit viel Schwierigkeiten oder Hilfe weiter, Fußwege zugeparkt oder so kaputt:mad:

Also leicht ist es für uns fast nie.... aber es könnte schlimmer sein...

Lieben Gruß und ein schönes, schmerzarmes Wochenende
Sonja
 
Hallo Sonja,

ich dachte bisher, dass der Parkausweis immer vom Versorgungsamt ausgestellt wird und die Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde (so war es bei mir)! Deshalb verstehe ich nicht, dass es bei Dir andersherum war? :confused:

So wird es auch unter Deinem Link angegeben. Ob jemand mit Parkausweis (ich dachte, diese Personen dürfen auch überall parken?) zusätzlich eine "Ausnahmegenehmigung" benötigt und bekommt, weiß ich allerdings nicht. Finde es allerdings etwas doppelt-gemoppelt, denn diese "Ausnahmegenehmigung" soll ja den schwer Gehbehinderten-Personenkreis sozusagen "auflockern" und auch den im Link bezeichneten Personenkreis das leichtere Parken ermöglichen!

Es kann natürlich sein, dass hier wieder jedes Bundesland diese Anweisungen anders versteht und umsetzt. Bei uns wird es ganz streng gehandhabt und max. wohl 1 Jahr genehmigt und wer nicht zu den Bezeichneten gehört, hat halt Pech... deshalb auch meine Verärgerung darüber, dass es selbst im 21. Jhd. nur "schwarz und weiß" gibt...

VG Santafee
 
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