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Parkerleicherung für Behinderte auch ohne aG

also bei mir ist es die stadtverwaltung die mir den blauen parkausweis ausstellt,also nicht das straßenverkehrsamt und auch net das versorgungsamt.ich muss zum rathaus um ihn mir für 1jahr verlängern zu lassen,richtet sich halt an die gültigkeit meines schwerbehindertenausweises.und ich habe dazu einen brief bekommen,den ich immer bei mir führen muss wenn ich irgendwo parken will,dort steht auch drauf wo ich alles parken kann und wielange,dadrin beinhaltet sind die hier aufgeführten ausnahmegenehmigungen,also brauch man nur den blauen parkausweis,mehr ist net nötig.
 
Hallo, gibt es dafür zufällig schon ein fertiges Antragsformular?
Gilt dies für alle Bundesländer? Bin in Berlin.
Wo bzw. bei welchem Amt muss ich dies denn nun beantragen? habe 60% und G.
Vielen Dank
MfG Trude
 
Zuletzt bearbeitet:
@klowunde
dieser Brief, der immer mit zuführen ist, ist die Ausnahmeregelung!
Sehr schön, das es bei Euch so einfach gestaltet wird und dies in nur einer Behörde erledigt wird.

@santafee
habe grad mal meinen "1MeterUnfallOrdnerSchrank" durchgeguckt....

Also, bei mir war es so:
Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt
(Landesamt für Famile & Soziales).
Damit einen Antrag bei der Strassenverkehrsbehörde, (Landkreis, Strassenverkehrsamt) die daraufhin den Parkausweis ausgestellt haben.

Von dort kam dann auch (allerdings ohne Antrag und mit seperater Post) die Ausnahmeregelung. Sorry, hatte da wohl doch einen Denkfehler....:D, darf ja wohl mal vorkommen, bei den vielen Behörden, mit denen ich (wir) uns so rumschlagen....

Ist allerdings auch wie bei Euch zeitlich befristet, allerdings länger als der Schwerbehindertenausweis ?
...mal schauen wie das dann in 2 Jahren bei den Anträgen auf Verlängerung läuft....

Zu dem Link sei noch angemerkt, hatte dies eher zufällig gefunden und gedacht wäre eine gute Info, für alle die noch keine "Parkmöglichkeiten" haben..... Und hoffe das es damit in Zukunft für uns alle einfacher wird.

Aber wer weiß, vielleicht wird auch das wieder von Bundesland zu Bundesland unterschieldich umgesetzt...

Lieben Gruß
Sonja
 
Hallo Trude,

auf der Webseite unseres Landkreises steht folgendes:
(hab das mal rauskopiert...) mit heutigem Datum:

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit Merkzeichen „aG“ oder „Bl"
Für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ können Parkerleichterungen in Form von Parkausweisen/Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Benötigt werden:
Formloser schriftlicher Antrag
  • Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • Passbild
Zusatzinformationen:
Wer kann den Antrag stellen?
  • Außergewöhnlich Gehbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ im
  • Schwerbehindertenausweis
  • Blinde mit dem Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
Unter bestimmten Voraussetzungen und in begründeten Einzelfällen sowie in einem eingeschränkten Umfang können Schwerbehinterte ohne Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ ebenfalls Parkerleichterungen erhalten.

Geltungsbereich / Geltungsdauer:
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt bundesweit zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Zusatzzeichen „Rollstuhlfahrer“.
Weitere Einzelheiten sind aus der Genehmigung ersichtlich.

Die Genehmigung wird maximal bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer im Schwerbehindertenausweis erteilt.:confused:

Vorsprache:
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache wünschenswert.
Die Vorsprache kann aber auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.



Rechtliche Voraussetzungen:
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)


Schau doch mal auf der Seite für Dein Land, oder stell einfach einen formlosen Antrag bei Deiner Strassenverkehrsbehörde und nimm Bezug auf die Entscheidung aus meinem 1. Thread.

Viel Erfolg und lieben Gruß
Sonja
 
VIELEN DANK
ich werde es versuchen.
MfG Trude
 
Hallo Trude,

hier der Link zum Lageso Berlin Thema Parken/Parkausweise und das Faltblatt zum Thema Parkerleichterung
aus dem Grund verschleppen sie mein Merkzeichen B obwohl vom Gericht gesagt schon das zweite Jahr und man kann nichts tun, da sie es ja dem MdK vorgelegt haben :rolleyes:.

Viele Grüße
 
Hallo Sonja42,

ich war Dienstag bei meiner Stadtverwaltung und wollte diese erleichterte Parkerlaubnis beantragen.
Resultat...dieser Parkausweis gilt für Fussgängerbereiche, eingeschränktes Halteverbot in der Zeit von 8 Uhr bis 11 Uhr, damit ich zu den Arztpraxen kann. Ich darf auf keinen Fall auf Schwerbehindertenparkplätze parken:confused:.
Also haben wir jetzt Schwerbehinderte 1 + 2 Klasse :rolleyes: oder sehe ich das falsch. Ich habe 90% , G, RF,unbefristet auf WS + Beine entfallen 60%.

Was mache ich wenn mein Arzttermin am Nachmittag ist:(.

Einen schönen Abend
Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Buffy,

bin entsetzt:eek:,
die Vorstellung von Gehbehinderten 1. + 2. Klasse jagt mir kalte Schauer über den Rücken......

Wer entscheidet das?

Womit begründen die das, das Du keinen blauen Parkausweis bekommst?

Darf ich Dich Fragen, wie sich Deine 90 %zusammensetzten, ger auch PN ...

Bezieht sich vielleicht nur ein geringer Anteil auf die Gehfähigkeit und ein größerer auf andere Erkrankungen ?

Oder musst Du den "Blauen" einfach nur extra und zusätzlich beantragen?

LG
sonja
 
Hallo bln ib!

Du hast ein ähnliches Problem wie ich.

Du schreibst: aus dem Grund verschleppen sie mein Merkzeichen B obwohl vom Gericht gesagt schon das zweite Jahr und man kann nichts tun, da sie es ja dem MdK vorgelegt haben :rolleyes:.

Hast Du schon einmal an eine Klage wg. Untätigkeit gedacht? Spätestens nach 1/2 Jahr sollte Dir die Entscheidung der belästigten Behörde bekanntgegeben worden sein! Auch hierauf haben wir Unfallopfer ein Recht!

Verschleppen scheint eine Kampfsportart gegen Antragsteller geworden zu sein (meine Erfahrung - meine Meinung )!

Grüße von
Ingeborg!
 
hallo ingeborg,

ja haben wir (also anwalt und ich) aber da sie es ja nun dem mdk übergeben haben nachdem sie bereits eine rüge vom gericht haben, tun sie ja gerade etwas und deswegen - grummel - geht gerade gar nichts zu warten. erst wieder wenn sie das jetzt wieder ein halbes jahr rauszögern. so geht das schon die ganze zeit.
am anfang haben sie es einfach der klage auf ag angehängt, aber das durften sie nicht. nun haben sie endlich die einzelbearbeitung begonnen wissen aber wenn sie mir das b geben habe ich anspruch auf die parkerlaubnis light.

heißt mal wieder warten ... brüten ... warten ... :mad:
und ja verschleppen, verlegen, die akten brauchen soooo lange von einem amt ins nächste etc. (auch nur meine meinung) aber wie kann man den für eine bearbeitung eines vom gericht angewiesenen merkzeichen jahre brauchen :confused:. wahrscheinlich wollen sie doch erst das klageverfahren abwarten und es auf diese weise umgehen, weil es gibt ja nichts neues ... dabei haben sie alles mögliche von verschiedenen ärzten und auch schon vom mdk vorliegen was eindeutig ist.

naja die sonne scheint es wird ein schönes we und man muß eben warten :)
viele grüße
 
N'Abend bln ib,

genau der gleiche Mist, wie bei mir (oder doch ganz ähnlich)!

Nachdem meine gesamten Akten bzgl. meiner durch Unfall geschädigten Gesundheit aller beteiligten Ämter und Unfallversicherer dem Versorgungsamt zur Beurteilung meines GdB vorlagen (ab 2005!), haben die sich ausschließlich an einem rechtwidrig erlangten Gutachten (sehr bösartig und zum Zwecke der Ablehnung aller Ansprüche erworben!) der Unfallkasse hochgezogen. Nachdem das Sozialgericht dies untersagt hat, ist meine Sachbearbeiterin so wuschig geworden, daß sie aus lauter Trotz zu keinem anderen Ergebnis kommen kann (nicht können = nicht wollen!). Die Antwortschreiben bestehen nur noch aus unergänzten Textbausteinen!

Ich frage mich seit langem, was eine Behörde (oder deren Sachbearbeiter) davon hat/davon haben, wenn sie einem Rollstuhlfahrer die gesetzlich zugesicherte Möglichkeit einer Parkerleichterung nicht zugestehen wollen! Es kann doch nicht immer der befürchtete Gesichtsverlust herhalten!


Berichte doch bitte gelegentlich, wie's bei Dir weitergeht!


Viele Grüße und ein sonniges WE
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Tag (hier regnet's Bindfäden!)
für alle Gehgeschädigten mit/ohne Ausnahmeregelung zur Parkerleichterung und alle anderen Forumsteilnehmer!

Habe heute 'mal bei meiner Ortsverwaltung versucht, eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung wg. Rollstuhl zu bekommen. Vor einiger Zeit erklärte mir eine Mitarbeiterin der selben Behörde, daß unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes eine Genehmigung erteilt werden könne, solange (gute Beschreibung!) ein ordentlicher Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen noch nicht ausgestellt sei! Heute also Nachfrage mit Attest: Nichts gibt es, solange die Schwerbehinderung nicht festgestellt ist, aber..., man könne mich verstehen!

Habe das Versorgungsamt vor etlichen Monaten auf Anerkennung verklagt, mal sehen, ob ich das noch erlebe!

Ich mußte das 'mal eben loswerden!

Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
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