@klowunde
dieser Brief, der immer mit zuführen ist, ist
die Ausnahmeregelung!
Sehr schön, das es bei Euch so einfach gestaltet wird und dies in nur einer Behörde erledigt wird.
@santafee
habe grad mal meinen "1MeterUnfallOrdnerSchrank" durchgeguckt....
Also, bei mir war es so:
Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt
(Landesamt für Famile & Soziales).
Damit einen Antrag bei der Strassenverkehrsbehörde, (Landkreis, Strassenverkehrsamt) die daraufhin den Parkausweis ausgestellt haben.
Von dort kam dann auch (allerdings ohne Antrag und mit seperater Post) die Ausnahmeregelung. Sorry, hatte da wohl doch einen Denkfehler....
, darf ja wohl mal vorkommen, bei den vielen Behörden, mit denen ich (wir) uns so rumschlagen....
Ist allerdings auch wie bei Euch zeitlich befristet, allerdings länger als der Schwerbehindertenausweis ?
...mal schauen wie das dann in 2 Jahren bei den Anträgen auf Verlängerung läuft....
Zu dem Link sei noch angemerkt, hatte dies eher zufällig gefunden und gedacht wäre eine gute Info, für alle die noch keine "Parkmöglichkeiten" haben..... Und hoffe das es damit in Zukunft für uns alle einfacher wird.
Aber wer weiß, vielleicht wird auch das wieder von Bundesland zu Bundesland unterschieldich umgesetzt...
Lieben Gruß
Sonja