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Paritätische Mitbestimmung ?

Paro

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Registriert seit
3 Nov. 2006
Beiträge
1,294
Liebe UO's und BK'ler,
offiziell sitzen ja Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsorganen der BG'en.
Nun ich weiss nicht, wieviele von Euch etwas mit einer DGB-Gewerkschaft am Hut haben, aber es erscheint doch seltsam, das man vom DGB Rechtschutz gegen die BG'en bekommt, in deren Verwaltungsorganen man selbst sitzt.
Meine Erfahrung mit den Gewerkschaftsvertretern hier vor Ort (Mitglied des Rentenausschusses: "Ich bin froh nicht mit ihrem Fall befasst zu sein, so wie sie mit den Kollegen umspringen") waren negativ.
Ich weiss auch nicht, wie in den Ausschüssen abgestimmt wird, Mehrheit, Einstimmigkeit etc.
Nur wäre es vielleicht sinnvoll, wenn man in einer Gewerkschaft ist, den Jungx und Mädels mal die Probleme vor Augen zu führen.
Meine damalige Beschwerde beim BG-Vorsitzenden (Arbeitnehmervertreter) führte zwar zu einer Rücknahme des 1. Beschlusses, der 2. war dann aber auch nicht besser, aber wenn dass viele machen, wird den Jungx und Mädels vielleicht klar, wie hier UO's & BK'ler behandelt werden.
Vielleicht sollte man auch gezielt die Arbeitnehmervertreter in den jeweiligen Verwaltungsorganen ansprechen und auf die realen Verhältnisse vor Ort hinweisen! Sie kennen ihren Verein vielleicht nur aus den Hochglanzbroschüren?
Vielleicht hilft auch ein Vorsprechen vor Ort beim Betriebsrat, so man denn einen hat.
Wie gesagt, ein Denkanstoss.
Paro
 
Na nu,
da bin ich aber entäuscht, dass dieses Thema so wenig Resonanz hervor ruft.
Ich dachte immer, alles was hilft, helfen könnte die unterlegene Situation der Betroffenen zu ändern, wäre hilfreich.
Wenn alle UO & Bk'ler sich an ihre DGB-Gewerkschaft bzw. direkt an den DGB wenden würden, wäre doch eine gewisse Resonanz zu erwarten?
Oder sind wir hier in einem Interessenkonflikt, Mitbestimmung vs. Einzel- bzw. Opferinteressen?
 
Hallo Paro,

es gibt noch viele Möglichkeiten: Beispielsweise die Unterstützung der Arbeitgeber (im Arbeitsrecht verbriefte Fürsorgepflicht) zu fordern. Bei einem Widerspruchsverfahren, sprich die Abwälzung an die Krankenkassen, möge eine Unterstützung durch die selbigen durchaus 'drinn sein. Man könnte auch sich aktiv im VdK einbringen. Nicht zuletzt kann man ja auch bei den Sozialwahlen teilnehmen. Und man könnte ein Interessenverband zur Interessenwahrnehmung der BKler bzw. UO bundesweit gründen.......
LG, Cateye
 
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