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Osteopath - Kostenübernahme durch KK / GUV möglich?

Hallo max01,

stell Dir doch einfach mal die Frage, wie der MdK an die Einzelheiten "Deiner" Person (in anonymisierter Form) gekommen sein soll, OHNE eine Schweigepflichtentbindung?

Geht nicht? Richtig

Beantrage Akteneinsicht bei Deiner KK nach § 25 SGB X ...... und Du wirst schlauer werden!

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo zusammen,

Thema Osteopathie

falls mal wieder jemand die gleiche Frage hat wie ich:

Nach Widerspruch werden 10 Einheiten Osteopathie mit einer Ausnahmegenehmigung von der BG bezahlt. Es ist also machbar...

Thema Akteneinsicht bei der Krankenkasse

Die Krankenkasse gewährt aus Prinzip keine Akteneinsicht, auch die Gutachten des MDK darf ich nicht einsehen. Da könne kommen was wolle. (Die rufen mich immer an und erzählen mir das, meine Bitte mir dieses schriftlich zukommen zu lassen, hatte bisher noch keinen Erfolg) Ich habe bei der KK jetzt noch einmal mit Firstsetzung an eine entsprechende Akteneinsicht erinnert.

Falls mir diese dann immer noch verwährt wird, was mache ich dann? Eigendlich will ich wegen so einer "Banalie" nicht gleich zu einem Anwalt. Gibt es eine übergeordnete Beschwerdestelle? Wie ist dann der weitere Weg. [ich konnte leider gerade nichts über die Suchfunktion finden, meine hier aber schon mal etwas darüber gelesen zu haben...]

Was wohl das Geheimnis meiner Akte ist?

Vielen Dank vorab!

MfG
max01
 
Hallo Max,

ich könnte mir gut vorstellen, dass hier eine Klage auf Akteneinsicht beim SG. hilfreich sein könnte.
Sollte das SG. nicht zuständig sein, wäre dann wohl das VG. Dein Ansprechpartner.

MfG.
Pit
 
Hallo Thimonreiten,

vielen Dank für den Link, mein Vorgehen deckt sich mit dem dort geschriebenen Vorschlägen. Er bestärkt mich aber in meiner Meinung, danke hierfür.

Hallo Pit13,

danke auch für Deinen Beitrag. Ich hatte die Hoffnung, da gäbe es noch so eine Art Beschwerdestelle. Eigendlich habe ich bei den ganzen Kämpfen keine große Lust auf noch mehr Arbeit für einen Anwalt oder ein Gericht. Scheint aber nichts zu helfen...

Mal sehen ob es noch ein Einlenken gibt (hauptsache die Geheimnisse lohnen auch den Aufwand :rolleyes:).

Wenn noch jemand einen Tipp hat, immer her damit ;).

Danke noch mal und ein gutes Nächtle...

MfG
max01
 
Osteopathie Bewilligung durch BG

Hey,

gratuliere Zur Osteopathie über die BG!

So lief die Begründung der BG damals bei mir auch. danach habe ich ca. 40 Behandlungen immer wieder bewilligt bekommen, oder noch mehr in Abständen, weil es gewirkt hat und die BG dann immer wieder Einzelfallentscheidung verlängert hat.


Magst Du mal schreiben, wie Dir die Osteopathie bekommt?

Gruß
Laverda
 
Hallo Laverda,

danke für die Glückwünsche. Wie mir die Osteopathie bekommt?

Nunja, die erste Behandlung hat diesen Körper ganz schön arbeiten lassen. Der Herr Osteopath sagte zwar ich könnte mich ein bischen "down" fühlen, aber die erste Woche war echt bitter... Auf Nachfrage sagt er dann, dass das gut ist, weil mein Körper auf die Behandlung reagiert. Und ich muss auch sagen, in meinem früheren (unverletzten) Leben hätte ich für diese Behandlung weniger Verständnis gehabt. Bei dem einen oder anderen Handgriff musste ich schon schmunzeln ;)...

Um es mal so zu sagen, die Schwankungen zwischen besseren und weniger guten Tagen sind seitdem noch etwas stärker geworden, aber die Tendenz geht zum Besseren. Ich bin ja auch schon länger verletzt, da geht natürlich auch nicht alles auf einmal. Nunja, die Knochen werden davon auch nicht mehr heile, aber man ist ja für jede Besserung und wenn sie noch so klein ist dankbar.

Mal sehen was die Behandlung langfristig bringt. Aber wer das zur Info liest. Ich würde es immer wieder versuchen...

Danke und Gruß
max01
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Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
Darf die Akteneinsicht bei der GKV "zensiert" werden?

Hallo alle,

nach laaangem hin und her durfte ich ein paar Zettel bei der GKV einsehen, das nannte sich dann Akteneinsicht. Mehr als diese paar Zettel bräuchte man mir nicht zu zeigen, da alle anderen Unterlagen nicht für meine rechtlichen Interessen von Bedeutung wären. Seitdem drehen sich die Argumente im Kreis. Ich möchte natürlich eine vollständige Akte einsehen. Auch hatte ich zu einem anderen Thema Akteneinsicht beantrag, welche aber abgelehnt wird, da der Fall bereits "geschlossen" sei und ich nur offene Verfahren einsehen darf. Für mich ist der Fall gar nicht geschlossen...

Auch musste ich mir Kopien hart und über viele Widersprüche erkämpfen (die Argumentation ich dürfe keine Kopien besitzen, wurde also schon mal zurückgenommen)

Bin aufgrund der Argumente derzeit etwas verwirrt, glaube der GKV aber nicht mehr viel...

Nun meine Frage. Wie seht ihr das: Habe ich Anrecht auf meine vollständige Akte bei der GKV oder darf die Akteneinsicht auf "offene" Verfahren eingeschränkt werden?

[Eines meiner Argumente: Gegen eine Zensur der Akte spricht auch § 810 BGB (Urkundeneinsicht im Falle eines rechtlichen Interesses), da mir eine Kontrolle der Vollständigkeit nicht ermöglicht wurde.]

Freue mich wie immer über Eure Anregungen und Hilfen.

MfG
max01
 
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