Darf die Akteneinsicht bei der GKV "zensiert" werden?
Hallo alle,
nach laaangem hin und her durfte ich ein paar Zettel bei der GKV einsehen, das nannte sich dann Akteneinsicht. Mehr als diese paar Zettel bräuchte man mir nicht zu zeigen, da alle anderen Unterlagen nicht für meine rechtlichen Interessen von Bedeutung wären. Seitdem drehen sich die Argumente im Kreis. Ich möchte natürlich eine vollständige Akte einsehen. Auch hatte ich zu einem anderen Thema Akteneinsicht beantrag, welche aber abgelehnt wird, da der Fall bereits "geschlossen" sei und ich nur offene Verfahren einsehen darf. Für mich ist der Fall gar nicht geschlossen...
Auch musste ich mir Kopien hart und über viele Widersprüche erkämpfen (die Argumentation ich dürfe keine Kopien besitzen, wurde also schon mal zurückgenommen)
Bin aufgrund der Argumente derzeit etwas verwirrt, glaube der GKV aber nicht mehr viel...
Nun meine Frage. Wie seht ihr das: Habe ich Anrecht auf meine vollständige Akte bei der GKV oder darf die Akteneinsicht auf "offene" Verfahren eingeschränkt werden?
[Eines meiner Argumente: Gegen eine Zensur der Akte spricht auch § 810 BGB (Urkundeneinsicht im Falle eines rechtlichen Interesses), da mir eine Kontrolle der Vollständigkeit nicht ermöglicht wurde.]
Freue mich wie immer über Eure Anregungen und Hilfen.
MfG
max01