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Osteopath - Kostenübernahme durch KK / GUV möglich?

max01

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
12 Juli 2009
Beiträge
174
Ort
NRW
Hallo zusammen,

mal eine Frage, die ich nicht über die Forumsuche lösen konnte:

Gibt es eine Möglichkeit Kosten für einen Osteopathen bei der Krankenkasse (gesetzlich versichert) abzurechen? Wenn ja, mit welcher Argumentation am besten? Der nette SB sagt zwar nein, aber das ist oft die erste Antwort zum Abwimmeln...

Gehört die Osteopathie zum Leistungskatalog der BGn?

Hintergrund ist einfach, dass mein Körper durch die vielen Unfälle und die ganzen eingeschränkten Gelenke etwas "außer Harmonie" geraten ist (leider gab es nun auch noch eine unangenehme Unverträglichkeit der Schmerzmedis...) und mir ist in letzter Zeit von zwei mitbehandelnden Ärzte empfohlen wurde, dieses (die Osteopathie) einmal auszuprobieren.

Vielen Dank vorab!
MfG
max01
 
Hallo Max,

wir hatten dieses Thema vor einigen Monaten schon mal ihr im Forum, daher kann ich Dir sagen(schreiben) das der Osteopathen in Deutschland kein anerkannter Heilberuf ist und daher die Kosten für die Behandlung nicht von den GKV. übernommen werden.
Es gibt aber die Möglichkeit, da die Osteopathen oft an einer Physiotherapeutisch-Praxis angeschlossen sind, mit einem Rezept doch an eine Behandlung ran kommen.

MfG.
Pit

P.S. ich habe es so auch hin bekommen
 
Osteopathie über BG

Hallo Max,

nach Befürwortung durch Orthopäden hat die BG in meinem Fall ca. 40 Osteopathiebehandlungen direkt an die KG Praxis bezahlt.

Sie haben zwar öfters abgelehnt aber nach Widerspruch wieder übernommen. Lief immer als Einzelfallentscheidung, ist keine Regelleistung.

Versuch es, laß es von den anderen ÄrztInnen befürworten, die Dich behandeln! Dran bleiben!

Viel Glück

Laverda
 
Hallo Laverda,

wie sah bei Dir die Befürwortung aus? Gab es einen Bericht, eine Art Überweisung oder etwas anderes? Hast Du einen Antrag gestellt?

Mein Dr ist sich nicht sicher was ich brauche um das zu beantragen. Ich könnte mir einen Bericht von ihm vorstellen und ich würde dann einen Antrag stellen.

Danke und Gruß
max01
 
Hallo,

erstmal möchte ich nochmals auf das übliche Bla Bla, von unseren
Politikern hinweisen.

Zitat Gesundheitsminister Rössler: "Spitzemmedizin natürlich auch für GV"

Ha Ha:p


Die Kassen sind aber nur zu einer "ausreichenden" Versorgung verpflichtet. In der Schule ist "Ausreichend" die "Note 4".
Die von der Solidargemeinschaft zu bezahlenden Leistungen sind auf das Notwendige, Zweckmäßige, Ausreichende bzw. auf das Wirtschaftliche zu begrenzen.


http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/70.html

§ 70 SGB V Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit
Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muß ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muß in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.
Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben durch geeignete Maßnahmen auf eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken.

§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.

(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltenden Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

§ 2 SGB V Leistungen
Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.

Bei der Auswahl der Leistungserbringer ist ihre Vielfalt zu beachten. Den religiösen Bedürfnissen der Versicherten ist Rechnung zu tragen.

Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.

§ 11 SGB V Leistungsarten
(1) Versicherte haben nach den folgenden Vorschriften Anspruch auf Leistungen

1.(weggefallen)

2.zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch (§§ 20 bis 24b),

3.zur Früherkennung von Krankheiten (§§ 25 und 26),

4.zur Behandlung einer Krankheit (§§ 27 bis 52),

5.des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches.

(2) Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Leistungen der aktivierenden Pflege nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit werden von den Pflegekassen erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden unter Beachtung des Neunten Buches erbracht, soweit in diesem Buch nichts anderes bestimmt ist.


Das o. g. habe aufgezeigt, weil vieles wie z. B. Osteopathie von der GKK,
mit Verweis auf das o. g. §§ Bla Bla abgelehnt wird.



Alternative Behandlungsmethoden
Heilsversprechen auf Krankenkasse?


http://www.faz.net/s/Rub8E1390D3396...13988E728276A56400~ATpl~Ecommon~Scontent.html

u. a.
Immerhin: Bezahlt wird der Osteopath von der AOK nur nach Einzelfallprüfung. Ein Mitarbeiter der AOK Rheinland/Hamburg verspricht aber, dass die Behandlung wahrscheinlich übernommen werde, ärztliche Gutachten vorausgesetzt.


Die HVB BKK übernimmt als erste gesetzliche Krankenkasse;) in Deutschland die Kosten für Osteopathie. Ziel des Münchner Pilotprojektes ist es, das Behandlungsangebot für die Patienten zu verbessern und langfristig die Therapiekosten zu senken.

http://www.hvb-bkk.de/bkk/hvb-bkk/_www/de/pub/gesund_werden/integrierte_versorgung/osteopathie.cfm

Osteopathie: ein Händedruck für Ihre Gesundheit
Die Osteopahtie ist eine ganzheitliche manuelle Behandlungsmethode, die Gesundheit als ein Gleichgewicht aller Körpersysteme versteht. Der Osteopath spürt mit den Händen Bewegungseinschränkungen und –störungen auf und versucht, diese gezielt zu lösen. Ziel der Behandlung ist es, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. Bislang konnten gesetzlich Versicherte diese Behandlungsform nur auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen. Ab sofort können Versicherte der HVB BKK die osteopathische Behandlung im Rahmen der integrierten Versorgung als Kassenleistung nutzen –zunächst als Pilotprojekt in München.

Anwendungsgebiete
Generell kann Osteopathie bei einer Vielzahl von Beschwerden und Krankheitsbildern eingesetzt werden. Im Rahmen der HVB BKK Extra-Leistung übernehmen wir die Behandlungskosten bei:
Chronischen Wirbelsäulenerkrankungen
Chronischen Schulterbeschwerden
Chronischen Tennisellenbogen
Der Arzt entscheidet, ob Sie aufgrund Ihrer Diagnose im Rahmen unserer HVB BKK Extra-Leistung an der osteopathischen Behandlung teilnehmen können.

w. I.

DAK: Zuschuss für Osteopathie-Behandlung von Säuglingen

http://www.osteopathie.de/de-news-vodnews---1284490980.html

Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) hat angekündigt, sich künftig an den Kosten für Osteopathie-Behandlungen bei Säuglingen zu beteiligen. Dazu erstattet die Kasse die Kosten für die osteopathische Erstuntersuchung für Säuglinge im ersten Lebensjahr und gewährt auf weitere Behandlungen einen 15-prozentigen Rabatt, der direkt mit dem Osteopathen verrechnet wird. Bedingung: Der Osteopath muss Arzt im Grundberuf und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM) sein.

http://www.osteopathie.de/de-news-presseberichte---1280836680.html


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Max,

mein damaliger Orthopäde ist selbst Osteopath. Was er der BG geschrieben hat, weiß ich leider nicht.

Es gibt inzwischen wohl einige OrthopädInnen, die auch Osteopathen sind.

Dein Doc soll Dich zu so einem überweisen und der soll dann die Begründung schreiben, oder sich selbst bei den KollegInnen schlau machen, so lautet mein Tip.

Toi, toi, toi

Laverda

Nachtrag:

Meist wissen die KGs, die osteophatisch behandeln, wer von den überweisenden Docs selbst OsteopathIn ist, also rumfragen! Da würde ich mich dann hin überwiesen lassen.

Laverda
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo zusammen,

heute ist mein Tag der Widersprüche ;).

MDK lehnt nach Gutachten eine ostheopatische Behandlung ab. Da einige Vorraussetzungen fehlen (welche teilte man mir (noch) nicht mit).

Darf die KK ohne mein Wissen ein Gutachten beim MDK erstellen lassen (Ich habe damals die Schweigepflichtentbindungen NICHT unterzeichnet)?

Ich möchte dieses Gutachten gerne in Kopie haben und werde dieses anfordern. Vielleicht gibt es noch andere interessante Sachen in meiner Akte. Kann man wie bei der BG auch Akteneinsicht verlangen und sich alles in Kopie zusenden lassen? (Bin zwar schon länger im Forum kann mich aber gerade an kein treffendes Thema erinnern).

Schon einmal vielen Dank vorab.

MfG
max01
 
Hallo Max01,

bei jedem Verwaltungsakt kannst ´Du Dir über §25 SGB X eine Akteneinsicht einfordern.

Ausnahme: psychiatrische Gutachten ........ aber das ist es ja in Deinem Falle nicht!

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo max01,

ich kann Dir zwar bei der Beseitigung des Problems nicht weiterhelfen nur soviel, damit Du dich nicht verrennst, der Osteopath ist in Deutschland kein anerkannter Heilberuf daher kann Deine KK. die Regulierung für osteopathische Behandlung ablehnen.
In den USA und in weiteren Ländern hat der Osteopath den Status eines Arztes und wird als Heilberuf anerkannt.
Tipp von mir, (ich habe es auch so gemacht, in der Regel ist der Osteopath in einer Physiotherapeutischen Praxis zu finden) mit einem Rezept für KG. hingehen und die Behandlung über das Rezept abrechnen.
So kann Dir eventueller schneller und unbürokratischer geholfen werden, als wenn Du gegen die Ablehnung Widerspruch bei Deiner KK. einlegst und dann Wochenlang auf eine Antwort von Deiner KK. wartest.

MfG.
Pit
 
Hallo max01,

leider werden Osteopathen und Chiropraktiker in Deutschland nicht anerkannt.

Ich selber habe mir vor einigen Jahren einige Behandlungen bei einem Chiropraktiker "gegönnt". Ehrlich gesagt musste ich mir bei den ersten beiden Behandlungsterminen ganz gewaltig das Lachen verkneifen. Am Anfang hat er bei jeder Behandlung mit einer Stimmgabel an meiner Sudeck-Hand rumhantiert. Den Sinn habe ich nicht verstanden.

Seine ganzen Handlungen kamen mir anfänglich wie woodoo vor. Allerdings stellte ich schon nach dem ersten Mal fest, dass ich meinen Daumen wieder richtig bewegen konnte. Daher machte ich die Therapie zunächst auf eigene Kosten weiter. Die BG hat mir, trotz großen Erfolgenm bis heute nichts dazu beigesteuert.

Leider waren nach 6 Behandlungen meine Ersparnisse aufgebraucht.

Ich bin mir sicher, dass ich meine Hand ohne diese Therapien längst nicht so gut bewegen könnte, wie jetzt. Vielleicht hätte ich meinen Sudeck heute auch nicht mehr, zumindest nicht spürbar. Denn das merkwürdige war, dass ich nach den Behandlungen keine Schmerzen mehr hatte, obwohl der Arzt meine verletzte Hand nie angefasst hat.

Eigentlich schade, dass die BG bis heute noch meine Blockaden, Medikamente und Arztkosten bezahlt, welche mittlerweile weitaus höher sind, als eine beendete Therapie beim Chiropraktiker gekostet hätte.

So wird auf unsere Kosten einfach nur am falschen Punkt gespart.

Alles Gute

Derosa
 
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