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OSG - Versteifung

schneipe

Mitglied
Registriert seit
30 Nov. 2006
Beiträge
40
Hallo liebe Forenbenutzer,
ich melde mich heute mal wieder. Wollte eure Meinung hören, vielleicht hat auch jemand einen Tipp für mich! Bin für jeden Hinweis dankbar.
Nun folgendes: Mein Unfall jährt sich bald das 4. Mal. Ich bin ganz unspektakulär auf der Treppe umgeknickt. Nach fast 1,5 jähriger falsch behandelten gutachten liegt vor) OSG wurde dann festgestellt, dass sich eine Nekrose im 3 Stadion gebildet hatte (auf der Talusschulter) Es wurde bei der 1. Op versucht anzubohren! Die 2. Op eine Spongiosa-Plastik verhalf zu keiner weiteren Besserung! Ich erhielt einige Physiotherapien, EAPs, nun ein paar orthopätische Schuhe! Leider alles mit nicht dem gewünschten Effekt. Ein Behandlung mit knorpelersetzenden Maßnahmen wurde abgelehnt, da sich der Defekt auf der Talusschulter befindet. Eine Prothese wird noch abgelehnt. Ich laufe lange Strecken nur mit Unterarmstützen. Mein Arzt meint, dass ich so nicht arbeitsfähig bin. Nun sagte er mir, entweder versteifen oder arbeitsfähig. Einer Versteifung will ich aber nicht zustimmen. Mir geht es nicht so gut - Ich habe schwere Depressionen. Ich habe Angst vor dem Sozialen Abstieg. Ich hatte einen Rentenantrag beim Rententräger gestellt, der wurde abgelehnt! Bin zwar im Widerspruch, aber ich bin 10 Monate nach dem 1.1.61 geboren, somit habe ich wenige Chancen. Ich habe 20% MDE - in wie weit kann ich von der Bg Hilfe erwarten - zum Bsp. - behilflich sein Arbeitsplatz, hätte ich Chancen auf eine Erhöhung der MDE? Was kann ich hier noch tun? Mit Krücken zum AA?
Danke
LG
schneipe
 
Hallo Schneipe,

Dir wird auf Grund Deines jungen Alters niemand von Seiten der Ärzte raten, z.B. Verschlimmerungsantrag bei der BG oder Antrag auf Feststellung einer Behinderung beim Versorgungsamt ect. zu stellen. Da Du einen Rentenantrag gestellt hast, kann man auch leicht unterstellen, dass Du diese Rente der Arbeit vorziehst...

Ich würde mich an Deiner Stelle beim VdK (oder einem anderen Rechtsanwalt) beraten lassen, welche Möglichkeiten Du hast!
Fest steht, dass mir die 20% schon sehr wenig erscheinen, wenn Du eine nachgewiesene Nekrose im Sprunggelenk hast. Wichtig ist dabei immer, dass Du schilderst, worin Du eingeschränkt bist (Gehstrecke).
Außerdem kannst Du beim Versorgungsamt o.g. Antrag stellen. Und mit Hilfe des VdK / eines RA Klage erheben wegen der Rente (wenn der Widerspruch auch abgelehnt wird, wg. Gehstrecke und Depression!).

Nach gewisser Zeit ist es leider üblich, dass Du "arbeitsfähig" geschrieben wirst, nicht weil Du es evtl. bist, sondern weil die Heilbehandlung abgeschlossen ist Deine BG ist schon auch in der Lage und der Pflicht, Dir bezüglich eines Arbeitsplatzes zu helfen, entweder durch arbeitsfördernder Maßnahmen (Umschulung) oder Förderung des AG z.B. mit Hilfen zur Arbeitsplatzanpassung... Deine Depression sollte vorher aber schon behandelt sein!

Auf jeden Fall musst Du Dich tatsächlich (mit Krücken) beim AA melden, damit Du den Anspruch auf Zahlung von Geldern nicht verlierst! Wenn Du keine Arbeit hast, sind die ja für Dich zuständig und auch dort kann Druck auf die BG zu berufsfördernden Maßnahmen ausgeübt werden!

VG Santafee
 
Hallo schneipe,

wieso wird die Prothese abgelehnt, mit welcher Begründung?

Ich hatte damals meinen Arzt gefragt, der schlug der BG vor, eine Versorgung mit Prothese in Betracht zu ziehen. Dazu stellte ich mich in der Klinik vor, bei dem Arzt der die Prothese implantiert. Dieser schrieb in seinem Bericht, dass die Prothese bei mir gut funktionieren könne. Daraufhin wurde die Prothesenimplantation bewilligt.

Hat leider nicht funktioniert bei mir, Prothese wurde mittlerweile wieder entfernt und der Fuß versteift.

Gruß Jens
 
Danke Santafee - für die schnelle und informative Antwort

Dir wird auf Grund Deines jungen Alters niemand von Seiten der Ärzte raten, z.B. Verschlimmerungsantrag bei der BG oder Antrag auf Feststellung einer Behinderung beim Versorgungsamt ect. zu stellen. Da Du einen Rentenantrag gestellt hast, kann man auch leicht unterstellen, dass Du diese Rente der Arbeit vorziehst...
Ich denke das kann ich belegen, ich war immer tätig! Wenn ich verkürzt ging, dann auch eine Nebentätigkeit zusätzlich.

Ich würde mich an Deiner Stelle beim VdK
Das VdK - vielleicht besser hier vor Ort deren Beraterin- ich kenne bereits ihr gesamtes Schicksal - für mich allerdings konnte Sie nichts machen. Ich sollte 51,50 Euro für die Bearbeitung eines Widerspruches zahlen.
beraten lassen, welche Möglichkeiten Du hast! (oder einem anderen Rechtsanwalt)
Daher habe ich mir einen Anwalt von der Gewerkschaft genommen.
Fest steht, dass mir die 20% schon sehr wenig erscheinen, wenn Du eine nachgewiesene Nekrose im Sprunggelenk hast. Wichtig ist dabei immer, dass Du schilderst, worin Du eingeschränkt bist (Gehstrecke).
Die 20% bekam ich, da konnte ich noch etwas besser laufen. 30 % würde ich bei Versteifung bekommen
Außerdem kannst Du beim Versorgungsamt o.g. Antrag stellen. Und mit Hilfe des VdK / eines RA Klage erheben wegen der Rente (wenn der Widerspruch auch abgelehnt wird, wg. Gehstrecke und Depression!).
Beim Versorgungsamt habe ich bereits im 07/2007 einen Antrag gestellt. Bisher ohne Antwort!

Nach gewisser Zeit ist es leider üblich, dass Du "arbeitsfähig" geschrieben wirst, nicht weil Du es evtl. bist, sondern weil die Heilbehandlung abgeschlossen ist Deine BG ist schon auch in der Lage und der Pflicht, Dir bezüglich eines Arbeitsplatzes zu helfen, entweder durch arbeitsfördernder Maßnahmen (Umschulung) oder Förderung des AG z.B. mit Hilfen zur Arbeitsplatzanpassung... Deine Depression sollte vorher aber schon behandelt sein!
Muß ich mich dann an die BG wenden? Ich bin gelernte Bürokauffrau. DAher fühlt sich niemand so richtig verantwortlich. Aber nach so langer Krankheit, sinken meine Chancen. Mein zustand wird sich verschlimmern. Wieso sollte mich da jemand einstellen? Mein Arzt sagt, dass ich nach Ablauf der 73 Wochen kein anspruch auf erneutes Verletztengeld habe. Meine Wochen sind fast aufgebraucht! wie geht es dann weiter? Er sprach schon vom Sozialen Abstieg! Und das, weil ein Arzt seine Arbeit nicht richtig gemacht hat!

Auf jeden Fall musst Du Dich tatsächlich (mit Krücken) beim AA melden, damit Du den Anspruch auf Zahlung von Geldern nicht verlierst! Wenn Du keine Arbeit hast, sind die ja für Dich zuständig und auch dort kann Druck auf die BG zu berufsfördernden Maßnahmen ausgeübt werden!

VG Santafee[/quote]
Danke nochmals für deine Mühe!
 
Hallo schneipe,

wieso wird die Prothese abgelehnt, mit welcher Begründung?

Ich hatte damals meinen Arzt gefragt, der schlug der BG vor, eine Versorgung mit Prothese in Betracht zu ziehen. Dazu stellte ich mich in der Klinik vor, bei dem Arzt der die Prothese implantiert. Dieser schrieb in seinem Bericht, dass die Prothese bei mir gut funktionieren könne. Daraufhin wurde die Prothesenimplantation bewilligt.

Hat leider nicht funktioniert bei mir, Prothese wurde mittlerweile wieder entfernt und der Fuß versteift.

Gruß Jens
Hallo Jens,
mein Fuß funktioniert noch zu gut! Keiner will so richtig ran. Da auch die Sprunggelenke noch nicht ausgereift genug sind! Ich auch noch ein bisl zu jung
 
Hallo schneipe,

wenn deine Angaben oben stimmen, Zitat:

"...ich bin 10 Monate nach dem 1.1.61 geboren..."

bin ich fast 10 Jahre jünger als du. Am Alter kann man es nicht festmachen.

Gruß Jens
 
Jens, was hast du für eine Prothese? Kommst du gut klar? Wo bist du operiert?
LG
schneipe
 
Hallo Schneipe,

mir ist mit 30 Jahren eine Knie-TEP eingesezt worden... Man hat mir auch die Pistole auf die Brustgesetzt: Entweder TEP oder Arbeitsfähig! Da ich aber in keinster Weise arbeitsfähig war entschied ich mich für die TEP...

In Kombination mit einer mir aufgezwungenen Umschulung von Seiten der BG bin ich jetzt in doppelter Hinsicht gestraft: Kein Job und TEP im Eimer!

Deshalb würde ich nie jemanden zu einer TEP (auch wenns "nur" das Sprunggelenk ist) raten, derjenige sollte schon selbst den Wunsch hegen (und das scheint ja bei Dir nicht zu sein, vielleicht aus Angst - hast ja nun schon einmal erlebt, das Ärzte auch Pfusch machen können)

Tscha, was kann man noch raten? Bist ja auf dem besten Weg, mit RAlicher Unterstützung! Das Versorgungsamt brauch schon noch, die sind nicht gerade die Schnellsten ;-) . Und das mit der RV läuft ja auch...

Bei der BG sehe ich allerdings schwarz, denn Du hast einen sitzenden Beruf... Auf was sollten die Dich umschulen? Und alles andere ist denen leider egal... hoffe, ich habe unrecht...!

Ich sehe bei Dir aber ein anders Problem: Du erwartest schon Verschlimmerungen und auch wenn Du jetzt 1,5 Jahre krank warst, so waren andere hier (mich eingeschlossen) länger krank, aber die Hoffnung darf darf man nie verlieren! Mir hatte man auch gesagt, dass sich die Arthrose verschlimmern wird, doch sollten jetzt alle mit Arthrose aufhören zu Arbeiten und den Kopf in den Sand stecken? Du solltest doch mal versuchen eine Arbeit, vielleicht auch stundenweise, aufzunehmen. Und wenn sich Dein Fuss verschlimmert, kannst Du Dich immer wieder darauf krankschreiben lassen, aber vorher liebe Scheipe, musst Du es wenigstens versuchen!

VG Santafee
 
Hallo schneipe,

auf Grund des Knochenschadens musste die Prothese wieder entfernt werden, sie hatte keinen Halt mehr. Jetzt ist der Fuß versteift.

Die OSG Prothese wird mittlerweile in vielen Kliniken angeboten. Google mal mit dem Namen "Hintegra" oder "S.T.A.R.-Prothese" , so heißt die Prothese. Verbaut wird diese z. B. in der BG-Klinik Magdeburg.

Übrigens endet die Verletztengeldzahlung nicht zwangsläufig nach 78 Wochen. Das gilt nur für den Fall, wenn nach den 78 Wochen festgestellt wird, dass eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr herzustellen ist. Das steht hier:

§ 46
Beginn und Ende des Verletztengeldes

(1) Verletztengeld wird von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, oder mit dem Tag des Beginns einer Heilbehandlungsmaßnahme, die den Versicherten an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit hindert.
(2) Die Satzung kann bestimmen, daß für Unternehmer, ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner und für den Unternehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Gleichgestellte Verletztengeld längstens für die Dauer der ersten 13 Wochen nach dem sich aus Absatz 1 ergebenden Zeitpunkt ganz oder teilweise nicht gezahlt wird. Satz 1 gilt nicht für Versicherte, die bei einer Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
(3) Das Verletztengeld endet
  1. mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder der Hinderung an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit durch eine Heilbehandlungsmaßnahme,
  2. mit dem Tag, der dem Tag vorausgeht, an dem ein Anspruch auf Übergangsgeld entsteht.
Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, endet das Verletztengeld
  1. mit dem Tag, an dem die Heilbehandlung so weit abgeschlossen ist, daß die Versicherten eine zumutbare, zur Verfügung stehende Berufs- oder Erwerbstätigkeit aufnehmen können,
  2. mit Beginn der in § 50 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches genannten Leistungen, es sei denn, daß diese Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen,
  3. im übrigen mit Ablauf der 78. Woche, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an, jedoch nicht vor dem Ende der stationären Behandlung.
Hier im Forum gibt es welche, die bekommen es (nach eigener Aussage) schon mehrere Jahre.

Gruß Jens
 
...ja, habs selbst auch schon 2,5 Jahre bekommen, war aber in Heibehandlung mit OPs, 2x Reha ect. ...
 
DAnke ihr Zwei, für eure aufbauenden Worte! Santafee, mein Unfall jährt sich am 27.1. das 4. Mal! Ich war schon mal 78 Wochen AU nun wieder seid November 06! Ich habe kaum soziale Kontakte, die vielen Therapien die nicht viel helfen! Das zermürbt schon. Und eins noch, ich kann wirklich nicht ohne meinen Gehilfen laufen, kann nicht mal in den Supermarkt - bin dann den nächsten Tag außer Gefecht! Wie bitte schön soll das denn gehen? Was meinst du mit TEP? Ist das eine Prothese? Wieso nur Sprunggelenk - hierbei sind die Bewegungsabläufe komplizierter wie beim Knie!
Hast du nun umgeschult und keine Arbeit und Schmerzen? Wo nimmst du die Kraft her?

Jens, ja wegen dem STAR-Gelenk - da habe ich mich schon vor Wochen schlau gemacht! Das scheint bisher das Beste zu sein. Magdeburg wird sehr gelobt, ich wollte dort eigentlich zur Heilverfahrenskontrolle hin, aber die BG hat mich nach Halle geschickt. Da werde ich mich operieren lassen. Eventuell in Marzahn oder Magdeburg.
LG
schneipe
 
Hallo schneipe,

TEP ist die Prothese. Es gibt auch Knie-TEP oder Hüft-TEP.

Im Virchow-Klinikum der Charité, in Berlin auf der Seestr. wird die Prothese auch implantiert. Da ist wohl der Dr. Boack der Experte. Der hat wohl persönlich bei Prof. Hintermann (wahrscheinlich heißt die deshalb HINTEGRA), der die Prothese entwickelt hat, gelernt).

Gruß Jens
 
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