• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

OSG versteift - Berechnung Invalidität, Gutachten? etc.

Kurzes Update: Ich habe am 6.11. nun den Gutachtertermin (von der PUV beauftragt). Soweit ich in Erfahrung bringen konnte wird das Gutachten von dem Chirurgen in der Klinik gemacht, der auch die Operation durchgeführt hat, mich und den ganzen Fall also bestens kennt. Ich halte das jetzt mal für eine gute Sache.

Ansonsten habe ich einen Anwalt beauftragt, der sich um die Frage kümmert, ob im Laufe der Behandlung Fehler gemacht wurden, die die Verschlimmerung verursacht haben könnten. Die Sache ist gerade erst angelaufen, wird wohl dann an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen gehen.
 
Hallo Kewa,

wenn ich dich richtig verstehe macht jetzt der Chirurg ein Gutachten, dem du Fehler unterstellst oder der Klinik, der Medizinischen Dienst wird also Unterlagen anfordern, solltest du nicht warten bis das Gutachten gelaufen ist.

MFG Marima
 
Nein Marima, der Fehler ist in einer anderen Klinik gemacht worden. Die Versteifung und das Gutachten wurden bzw. werden in einer davon unabhängigen Klinik gemacht. Das Gutachten dreht sicht auch nicht um den Behandlungsfehler, sondern um den Grad der Invalidität für die PUV.
 
Ich war am Dienstag zum Gutachten in der Klinik, die die Arthodese gemacht hat (BGU). Dort wurde ich von dem Orthopäden begutachtet, der auch die OP gemacht hat und auch Stationsarzt bei der ganzen Behandlung mit Antibiotika etc. war. Er kannte also mich und meinen "Fall" bestens, daher war die Begutachtung selbst (also die Ausmesserei und Bewegungstest der Gelenke) innerhalb 30 Min abgehakt.

Bin gespannt was nun bei seinem Gutachten heraus kommt. Das Gutachten wurde ja im Auftrage der PUV gemacht, d.h. ich bekomme dieses dann auch von der PUV zur Verfügung gestellt, richtig?
 
Hallo Kewa,
das Gutachten, dass Deine PUV in Auftrag geben hat und wohl dazu dient, den Prozentsatz Deiner Invalidität festzustellen, wird Dir von Deiner PUV dann nach deren Auswertung mit der Entscheidung der PUV zugestellt.
Die Feststellung/Bemessung der Invalidität erfolgt ausschließlich aufgrund Deiner körperlichen Einschränkungen und nicht aufgrund Deiner Verletzungen.

Gruß Bobb
 
Neuigkeiten und eine Frage :)

Am 5.11.18 war ich ja zur Begutachtung. Schon am 15.11.18 wurde das Gutachten an die Versicherung gegeben und heute kam schon (ich finde wirklich schnell) die Information zur Invalidität und der Höhe der Zahlung der PUV. Man hat mir 5/20 des Beinwerts zugestanden. Allerdings bin ich nicht sicher, ob mir nicht auch eine Invalidität "Fuß im Fußgelenk" zusteht. In meinen Versicherungsunterlagen gibt's diese Bezeichnung bei den Gliedertaxen nämlich.

Dieser Artikel ist zwar schon alt, aber Urteile sind Urteile, oder? BGH: Bei Versteifung des Fußgelenks liegt eine „Funktionsunfähigkeit des Fußes im Fußgelenk“ i.S. der Gliedertaxe vor.

Wen fragt man denn am besten, ob die PUV sich hier versucht, "preiswert" aus der Affäre zu ziehen oder ob sie mit der Berechnung Recht hat?
 
Hallo Kewa,

Du solltest das Ergebnis mit Deinem Anwalt durchsprechen. In der Regel können diese das einschätzen und auch die Vertragsunterlagen verstehen.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Top