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OSG versteift - Berechnung Invalidität, Gutachten? etc.

Nachtrag = Suchergebnis zu:
Ich kann gleich mal ein bisschen recherchieren, ob der Klinikarzt nicht eigentlich verpflichtet wäre, dir den Bogen auszufüllen.

https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/umgangPV.pdf

Nebenbei fand ich außerdem die Info, dass es sinnvoll ist, dem Arzt schriftlich mitzuteilen, dass es eine Frist gibt.
Ich würde mir das ärztl. Attest abholen und selber nachweisbar an die PUV schicken, das fristgerechte und nachweisbare Absenden also nicht der Arztpraxis überlassen.
Es scheint üblich, dass der Arzt das Attest nicht direkt ausfüllt, sondern etwas Zeit benötigt.

LG
 
Hallo,
für die PUV muß nach einem Unfall meistens vom zuerst aufgesuchten Arzt ein Erst-Unfallbogen ausgefüllt werden, den die Versicherung - nachdem Du den Unfall formal rechtzeitig Deiner PUV gemeldet hast, direkt an den zuerst aufgesuchten Arzt schickt und dessen Kosten auch direkt (ca. 30,00 Euro) dem Arzt von der PUV dafür erstattet werden.
Die eigentlichen Attests, Befunde, Behandlungs- und Krankenhausentlassungsberichte werden dann von Dir an Deine PUV geschickt. Die PUV wird Dich dann zu einem Gutachter schicken, mit dem die PUV zusammenarbeitet. Erst dieser wird eine Invalidität feststellen, nicht aufgrund der vorliegenden Verletzungen, sondern aufgrund der Bewegungseinschränkungen.

Bei der Bemessung der Invalidität geht der Gutachter nach der Gliedertaxe (die ist generall geregelt) und da hat zum Beispiel ein Fuß einen bestimmten Wert. Auch ein Bein hat einen bestimmten Wert, wobei es aber darauf ankommt ob ab Knie oder ab Oberschenkel. Die Gliedertaxe ist im Internet zu finden und immer gleich.
Wenn z.B. ein Fuß ab Fußgelenk wie von Dir erwähnt einen Fußwert von 50 % hat, dann bekommst Du bei Total-Verlust dieses Körpergliedes auch 50 % der Versicherungssumme. Der Gutachter der PUV wird feststellen wieviel Prozent Bewegungseinschränkung bei Dir vorliegt und wenn er z.B. 5/20igstel Invalidität feststellt, dann bekommst Du nicht 25 % von der Versicherungssumme, sondern 25 % (= 5 Zanzigstel) von den 50 % Fußwert.

Nachtrag Allgemeine Informationen:

Die PUV wird Dir auch noch einen Unfallbogen schicken, in dem Du den Unfallhergang schildern sollst. Dieser sollte sich decken mit dem Arztbericht des Arztes, bei dem Du zuerst warst, weil dieser Arzt, wenn es z.B. gleich ein Facharzt ist oder ein Orthopäde/Chirurg , schon in seinem ersten Arztbericht (meistens Verdachtsdiagnosen bis bildgebende Untersuchungen gemacht worden sind), auch den Unfallhergang niederschreibt. Wenn nach einem Unfall unmittelbar ein Facharzt aufgesucht wird, der Diagnosen und Befunde schreibt, dann kann es auch sein, daß die PUV auch auf einen Erstunfallbogen verzichtet, weil ja erhobene Befunde aussagekräftiger sind, als Erstunfallbögen. Diese Erfahrungen habe ich mit meiner PUV gemacht.
Gruß Bobb

..und noch etwas:

Die PUV wird Dich zu einem Gutachter ihrer Wahl schicken und die Kosten hast Du nicht zu bezahlen. Erst wenn Du mit dem Gutachten nicht einverstanden bis, können Kosten auf Dich zukommen, wenn Du eine gutachterliche Stellungnahme privat in Auftrag gibst oder mit einem von Dir beauftragten Gegengutachten aufwartest.
Gruß Bobb
 
Danke für Deine Antworten Bobb. Bei mir ist der Fall jedoch möglicherweise etwas komplexer. Der unsprüngliche Unfall am 1.10.17 hat nicht direkt zu der Invalidität = Versteifung geführt. Es war eine Folge der nach dem Unfall erforderlichen (Stellschrauben-) OP. Durch diese ist nämlich ein Keim in das Wadenbein eingedrungen und hat daher zur Zerstörung des Sprunggelenks geführt, was wiederum die Versteifung notwendig machte. Über das Thema Unfallbogen ausfüllen bin ich also schon hinweg. Ebenso hat die PUV die Entlassungsbriefe vorliegen.

Dass es sich bei der Versteifung um eine Folge des Unfalls handelt, hat die PUV auch schon anerkannt, da mir das Krankentagegeld sowie das Genesungsgeld für die Aufenthalte in der Klinik, die die Behandlung der Sepsis und die Versteifung gemacht hat, bereits bezahlt wurde.

Es ging jetzt ganz aktuell nur um die Frage, warum mir eben diese Klinik angeblich das ärztliche Attest nicht ausfüllen "kann". Laut Internetrecherche müsste dies der erstbehandelnde Arzt machen. Nun, zwar hat ein Orthopäde festgestellt, dass das Sprunggelenk kaputt ist (durch den Keim), aber behandelt wurde ich in der Unfallklinik.

Am 25.7. bin ich wieder in der Klinik zur Kontrolle. Da werde ich dann das Attest nochmal mitnehmen und dem Arzt hinhalten. Vielleicht sieht dieser sich dann in der Lage, das auszufüllen.
 
Hallo

ich habe mir Deine Posts nochmal durchgelesen und jetzt durchschaue ich , warum deine PUV den behandelnden Klinikärzten ein sog. "Attest" mit den Fragestellungen bzgl. Invalidität und Eintritt der Invalidität abverlangt. Dieser Fragebogen hat Gutachterqualität!! Das heißt, die PUV möchte von Deinen behandelnden Klinikärzten eine schriftliche Einschätzung bezüglich Invalidität, damit die PUV sich kosten spart, weil das Ausfüllen dieser Fragebögen günstiger kommt für die PUV, als einen Gutachterauftrag zu erteilen. In diesem Sinne hat ja wohl die Klinik sich geäußert, wenn sie da schreibt, dass die Fragebögen nicht ausgefüllt werden können, sondern durch die PUV eine Beauftragung an die Gutachterabateilung der Klinik zu erfolgen hat. Das ist verständlich, denn wenn die Fragebögen, die wohl Gutachterqualität haben, durch einen Klinikarzt ausgefüllt werden sollen, wollen die Ärzte dies nur über einen gutachterliche Beauftragung, und das wird dann viel teurer für die PUV, weil ein als Attest "getarnter Fragebogen" anders abgerechnet wird, als eine Gutachten! Die PUV möchte also Kosten sparen. Die Klinik aber möchte Geld für ein Gutachten. So macht man das bei Versicherungen zum eigenen Vorteil.

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich keine Ahnung habe und vermutlich zu naiv bin oder einfach nicht davon ausgehe, dass die Versicherung oder die Klinikärzte mich besch*** wollen frage ich mich natürlich jetzt mit Recht: Und wie komme ich da raus? Die Ärzte füllen es nicht aus, die Versicherung besteht darauf. Und ich sitze in der Mitte... :(:(:( Der eine (Versicherung) sagt: Muss ich haben! Der andere (Arzt) sagt: Mach ich nicht! :mad:

Zum Thema Attest habe ich aber auch folgendes aus der Rechtssprechung gefunden:
Unfallversicherung – Ärztliche Bescheinigung als Anspruchsvoraussetzung

Also wird keine detaillierte und fundierte Auskunft über Grad der Invalidität erwartet oder benötigt. Zitat: "Die ärztliche Feststellung braucht nicht einmal (vollständig) richtig sein".

Ich hoffe, dass ich einen Arzt finde, der den Wisch ausfüllt, damit es dann weiter gehen kann. Die Versicherung sagte schon, dass sie mich voraussichtlich in eben diese BG Klinik zur Begutachtung schicken wird.

PS: Hier der Wortlaut der Fragen (und meine Antworten)

1. Wann wurde die Heilbehandlung wegen der Unfallfolgen abgeschlossen bzw. wird sie abgeschlossen sein?
Voraussichtlich ca. Dezember 2018

2. Verbleibt aufgrund des Unfalles eine Invalidität (dauernde Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit) Ja/Nein
Falls ja, welche Körperteile oder Sinnesorgane sind betroffen?
Ja, Oberes Sprunggelenk links

3. Wann ist die unfallbedingte Invalidität (nicht die Verletzung) eingetreten?
13.06.2018 (OP der Arthrodese)

4. Wann kann die Höhe der Invalidität festgestellt werden?
Voraussichtlich ca. Oktober 2018

Bei 1. und 4. berufe ich mich auf das o.g. Zitat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich das richtig verstanden, daß es sich bei der Klinik, die Dich behandelt hat und die den Fragebogen (Attest) ausfüllen soll um die gleiche Klinik handelt, in die Dich die PUV zur Begutachtung schicken will?
 
Ja, zumindest hat das der Mann von der Versicherung so angedeutet. Er sagte: In die BG Klinik könnten wir Sie dann ja auch zur Begutachtung schicken.
 
Kurzes Update: Mein Hausarzt hat das Attest ohne Nachfrage ausgefüllt. Bei den gefragten Daten (wann Heilbehandlung beendet und wann Feststellung der Höhe der Invalidität) hat er einfach "voraussichtlich" dazu geschrieben. :)

Der Heilungsprozess meines Fußes läuft bisher zum Glück ohne Zwischenfälle, jetzt für 6 Wochen Vacoped mit Teilbelastung bis 20 kg. Dann weiter schauen. Doof ist, dass ich zwar in 6 Wochen zur Röntgenkontrolle in die BG Klinik kommen soll (mit Überweisung vom Hausarzt), die anschließende Sprechstunde für die Befunde ist dann mit 25€ zu bezahlen (weil keine Kassenzulassung). Das versteh mal einer :rolleyes:
 
Neues Update: PUV hat heute den Eingang der Invaliditätsbescheinigung bestätigt. Man wird mich im Oktober zum Gutachten schicken.

Frage: Ist es sinnvoll sich jetzt schon einen Anwalt zu nehmen? Sollte ich zum Gutachten einen Zeugen mitnehmen?
 
Hallo Kewa,

das hört sich doch erstmal gut an. Ich würde immer einen Zeugen mitnehmen. Wenn es dir möglich ist, Jemand der nicht mit dir verwandt ist.
Und lass dich nicht beirren, wenn der Gutachter sagt, dass du Niemanden mit hinein nehmen darfst. Gab dazu ein Urteil dass du das Recht dazu hast. Muss mal schauen ob ich es noch habe, dann kannst du es mitnehmen.

Liebe Grüße
 
Hallo,
eine Begleitperson bei körperlichen Untersuchungen ist eher möglich (z.B. Orthopäde) und kann m.W. nicht abgelehnt werden. Anders ist es bei Psychiatrischen Gutachten, da wird kein Gutachter es zulassen, dass bei einem Explorationsgespräch eine Begleitperson dabei ist. Außerdem gibt es keine Rechtsprechug, daß der Proband eine Recht auf eine Begleitperson hat. Es gibt nur 3 Urteile, in denen eine Begleitperson bei einer psychiatrischen Untersuchung zugelassen worden, doch da handelte es sich um sehr spezielle Verfahren z.B. bei einer familienrechtlichen Streitigkeiten bei der ein Kind involviert war.

Gruß Bobb
 
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