OSG versteift - Berechnung Invalidität etc.
Hallo, ich habe mich hier angemeldet weil ich auf der Suche nach Antworten bin zum Thema Invalidität und Versteifung des OSG links.
Die Geschichte dazu kurz gefasst: Unfall (Freizeit) am 1.10.2017. OSG Verletzung wurde operiert mit Stellschrauben. PUV zahlte damals Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld sowie "Prämie" für ein gebrochenes Wadenbein. Nach Schraubenentfernung, 3 Monate später Schmerzen, Orthopäde, Röntgen -> Keim im Wadenbein durch Stellschraube = Sprunggelenk "komplett zerstört" (O-Ton Chirurg). Nach mehrwöchigem Aufenthalt in der Unfallklinik und wochenlanger Antibiose wurde nun das obere Sprunggelenk links versteift.
Nun bin ich darauf gestoßen, dass in meiner Unfallversicherung (die den weiteren Krankenhausaufenthalt als Folgeschaden bereits anerkannt und entsprechend Tagegeld und Genesungsgeld bezahlt hat), auch etwas von Invalidität steht. Bisher war ich nie darauf gekommen, dass man das auch prozentual berechnen kann Die PUV hatte schon gleich zu Beginn geschrieben, dass ich eine Frist von 12 Monaten hätte, um die Invalidität geltend zu machen.
Frage 1: Sehe ich das richtig, dass die Versteifung des OSG zumindest eine prozentuale Invalidität bedeutet?
Frage 2: In meinen Versicherungsunterlagen steht da unter "Invaliditätsgrade für Verlust oder Funktionsunfähigkeit .... Fuß" 50%. Das würde bedeuten, wenn ich meinen Fuß GAR NICHT mehr benutzen könnte, oder er hätte amputiert werden müssen, dann stünden mir 50% der Summe bsp. Invaliditätsgrad 100% = 150.000€, wären also 75.000 €? Nun ist ja "nur" das OSG versteift, d.h. es gibt noch eine Benutzbarkeit und im USG keine (wenig) Bewegungseinschränkung. Also würde man wahrscheinlich sagen, zu 33% (1/3) ist der Fuß noch "normal", also wären das bei den o.g. 150.000€ noch 66% von 50%, also rund 33.0000€??
Frage 3: Warte ich einfach ab, was die Versicherung mir nach Erhalt des Arztbriefes (da steht halt nur "Arthorodese OSG") schreibt und zugesteht oder sollte ich schnellstmöglich einen Gutachter suchen, der mir die Beweglichkeit oder nicht Beweglichkeit begutachtet? Wo findet man solche Gutachter?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mich die User hier ein wenig erhellen könnten Danke!
Hallo, ich habe mich hier angemeldet weil ich auf der Suche nach Antworten bin zum Thema Invalidität und Versteifung des OSG links.
Die Geschichte dazu kurz gefasst: Unfall (Freizeit) am 1.10.2017. OSG Verletzung wurde operiert mit Stellschrauben. PUV zahlte damals Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld sowie "Prämie" für ein gebrochenes Wadenbein. Nach Schraubenentfernung, 3 Monate später Schmerzen, Orthopäde, Röntgen -> Keim im Wadenbein durch Stellschraube = Sprunggelenk "komplett zerstört" (O-Ton Chirurg). Nach mehrwöchigem Aufenthalt in der Unfallklinik und wochenlanger Antibiose wurde nun das obere Sprunggelenk links versteift.
Nun bin ich darauf gestoßen, dass in meiner Unfallversicherung (die den weiteren Krankenhausaufenthalt als Folgeschaden bereits anerkannt und entsprechend Tagegeld und Genesungsgeld bezahlt hat), auch etwas von Invalidität steht. Bisher war ich nie darauf gekommen, dass man das auch prozentual berechnen kann Die PUV hatte schon gleich zu Beginn geschrieben, dass ich eine Frist von 12 Monaten hätte, um die Invalidität geltend zu machen.
Frage 1: Sehe ich das richtig, dass die Versteifung des OSG zumindest eine prozentuale Invalidität bedeutet?
Frage 2: In meinen Versicherungsunterlagen steht da unter "Invaliditätsgrade für Verlust oder Funktionsunfähigkeit .... Fuß" 50%. Das würde bedeuten, wenn ich meinen Fuß GAR NICHT mehr benutzen könnte, oder er hätte amputiert werden müssen, dann stünden mir 50% der Summe bsp. Invaliditätsgrad 100% = 150.000€, wären also 75.000 €? Nun ist ja "nur" das OSG versteift, d.h. es gibt noch eine Benutzbarkeit und im USG keine (wenig) Bewegungseinschränkung. Also würde man wahrscheinlich sagen, zu 33% (1/3) ist der Fuß noch "normal", also wären das bei den o.g. 150.000€ noch 66% von 50%, also rund 33.0000€??
Frage 3: Warte ich einfach ab, was die Versicherung mir nach Erhalt des Arztbriefes (da steht halt nur "Arthorodese OSG") schreibt und zugesteht oder sollte ich schnellstmöglich einen Gutachter suchen, der mir die Beweglichkeit oder nicht Beweglichkeit begutachtet? Wo findet man solche Gutachter?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mich die User hier ein wenig erhellen könnten Danke!