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OSG versteift - Berechnung Invalidität, Gutachten? etc.

Kewa

Neues Mitglied
Registriert seit
10 Juli 2018
Beiträge
16
OSG versteift - Berechnung Invalidität etc.

Hallo, ich habe mich hier angemeldet weil ich auf der Suche nach Antworten bin zum Thema Invalidität und Versteifung des OSG links.
Die Geschichte dazu kurz gefasst: Unfall (Freizeit) am 1.10.2017. OSG Verletzung wurde operiert mit Stellschrauben. PUV zahlte damals Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld sowie "Prämie" für ein gebrochenes Wadenbein. Nach Schraubenentfernung, 3 Monate später Schmerzen, Orthopäde, Röntgen -> Keim im Wadenbein durch Stellschraube = Sprunggelenk "komplett zerstört" (O-Ton Chirurg). Nach mehrwöchigem Aufenthalt in der Unfallklinik und wochenlanger Antibiose wurde nun das obere Sprunggelenk links versteift.

Nun bin ich darauf gestoßen, dass in meiner Unfallversicherung (die den weiteren Krankenhausaufenthalt als Folgeschaden bereits anerkannt und entsprechend Tagegeld und Genesungsgeld bezahlt hat), auch etwas von Invalidität steht. Bisher war ich nie darauf gekommen, dass man das auch prozentual berechnen kann :oops: Die PUV hatte schon gleich zu Beginn geschrieben, dass ich eine Frist von 12 Monaten hätte, um die Invalidität geltend zu machen.

Frage 1: Sehe ich das richtig, dass die Versteifung des OSG zumindest eine prozentuale Invalidität bedeutet?

Frage 2: In meinen Versicherungsunterlagen steht da unter "Invaliditätsgrade für Verlust oder Funktionsunfähigkeit .... Fuß" 50%. Das würde bedeuten, wenn ich meinen Fuß GAR NICHT mehr benutzen könnte, oder er hätte amputiert werden müssen, dann stünden mir 50% der Summe bsp. Invaliditätsgrad 100% = 150.000€, wären also 75.000 €? Nun ist ja "nur" das OSG versteift, d.h. es gibt noch eine Benutzbarkeit und im USG keine (wenig) Bewegungseinschränkung. Also würde man wahrscheinlich sagen, zu 33% (1/3) ist der Fuß noch "normal", also wären das bei den o.g. 150.000€ noch 66% von 50%, also rund 33.0000€?? o_O

Frage 3: Warte ich einfach ab, was die Versicherung mir nach Erhalt des Arztbriefes (da steht halt nur "Arthorodese OSG") schreibt und zugesteht oder sollte ich schnellstmöglich einen Gutachter suchen, der mir die Beweglichkeit oder nicht Beweglichkeit begutachtet? Wo findet man solche Gutachter?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mich die User hier ein wenig erhellen könnten Danke!
 
Hallo und herzlich willkommen.
Alle Deine Rechte ergeben sich aus Deinen Vertragsbedingungen. Diese mußt Du sorgfältigst studieren.
Jetzt ist es erst einmal notwendig der Versicherung durch einen Arzt bestätigt mitzuteilen, dass eine Invalidität aus dem Unfall verbleibt. Wie ich Deinem Beitrag entnehme muß das vor dem 1.10.2018 passieren. Dann wirst Du sicher von der Versicherung zu einem Gutachter geschickt und ein Invaliditätsgrad festgelegt. Dieser kann (je nach Vertrag) bis zu drei Jahre nach dem Unfall erneut durch einen Gutachter überprüft werden. In Deinen Vertragsbedingungen steht auch, wer dieses 2.Gutachten beauftragen kann, wass sehr wichtig sein kann. Wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe.

Zu den Summen möchte ich mich noch nicht äußern, da warte mal ruhig die erste Begutachtung ab. Aber mit 1/3 Beinwert solltest Du eigentlich dabei sein.

Gruß von der Seenixe
 
Danke :)

Jetzt ist es erst einmal notwendig der Versicherung durch einen Arzt bestätigt mitzuteilen, dass eine Invalidität aus dem Unfall verbleibt.
Dafür reicht der normale Arztbrief mit der Erklärung, dass die Arthrodese (Versteifung) gemacht wurde nicht aus? Muss es nochmal ein separates Schreiben geben?

In Deinen Vertragsbedingungen steht auch, wer dieses 2.Gutachten beauftragen kann, wass sehr wichtig sein kann. Wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe.
Habe gerade die Vertragsbedingungen rausgesucht... Leider stehen da keine Details zu einem Vorgehen bei Unfall :( Da ist eine Tabelle mit Invaliditätsgraden und Gerichtsstand etc. aber von Gutachten steht da nichts. Da steht, dass es "angezeigt" werden muss, wenn eine Invalidität eintritt. Das habe ich IMHO gemacht, als ich der Versicherung meinen Arztbrief mit der Diagnose "Arthrodese" geschickt habe?! Ich glaub ich bin nicht schlau genug, um das zu erfassen... :confused:
 
Hallo,
es kann gut sein, dass dieser Arztbrief nicht ausreicht. Warte mal einfach 14 Tage ab, was die Versicherung auf Deinen Brief antwortet. Du mußt ein umfangreiches Werk mit Versicherungsbedingungen bei Abschluss der Versicherung bekommen haben. Das sogenannte kleingedruckte. Das hast Du in den paar Minuten sicherlich nicht durchgelesen ;-)
Das sind die sogenannten AUB.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Kewa,

dein Fuß ist laut deiner Police 50% Wert, da du aber auch einen Wadenbeinbruch hattest werden sie es wahrscheinlich eher auf den Beinwert berechnen. Der ist meistens zwischen 70 und 80%.
Die Unfallversicherung wird dich mit großer Sicherheit zu einem Gutachter schicken, nachdem du ihnen das Formular, was die Versicherungen haben schickst, indem dir dein Arzt bescheinigt, dass du einen bleibenden Gesundheitsschaden hast.
Der Gutachter wird die Einschränkungen dann meistens in Brüchen angeben z.B. 2/10 Beinwert ist eingeschränkt. Das heißt also dass du eine Einschränkung von 14% hättest, da ein Bein ja 70% wert ist (in meiner Berechnung, aber das steht in deiner Police).
Welchen Prozentsatz der Gutachter nutzen wird kann dir keiner Vorhersagen, aber meistens bei der ersten Begutachtung einen zu niedrigen, da die Versicherungen nicht gerne zahlen.

Liebe Grüße
 
Danke für Deine Antwort Maraya. Das mit dem Wadenbein ist ja schon abgegolten. Da gab es laut Police für "sonstige Brüche" 500€ pauschal. Das war schon im Oktober letzten Jahres. Aus dem gebrochenen (und inzwischen teilamputierten) Wadenbein ergibt sich für mich keine bleibende Einschränkung, da die Versteifung per Marknagel im Schienbein erfolgte und damit das Wadenbein sowieso "nicht mehr gebraucht wird" (O-Ton Chirurg). D.h. eine Berechnung der Invalidität ergibt sich, denke ich, nur aus der dauerhaft eingeschränkten Funktionalität des Fußes. Hier gibt es in meiner Police explizit den Punkt "Fuß im Sprunggelenk" mit 50%.

Ich lasse mich jetzt erstmal überraschen was mir die Versicherung schreibt. Wichtig war mir auch zu wissen, ob ich die Invalidität korrekt der Versicherung "angezeigt" habe und das ist mit meinem Brief und dem Arztbrief/Entlassungsbericht Krankenhaus der Fall.

Gern halte ich euch auf dem Laufenden bzw. belästige ich euch wieder mit Fragen wenn's weiter gegangen ist ;)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Erstes Schreiben der PUV mit der Bitte, vom "behandelnden Facharzt" ein Ärztliches Attest ausstellen zu lassen. Ganz einfache Fragen: Wann wurde die Behandlung abgeschlossen, bzw. wird sie abgeschlossen sein? Verbleibt eine dauernde Beeinträchtigung Ja/Nein, Wo? Wann ist die Invalidität eingetreten? Wann kann die Höhe der Invalidität festgestellt werden?

Habe ich an die behandelnde Unfallklinik geschickt. Antwort: "Diese Versicherungsanfrage kann so nicht beantwortet werden. Es handelt sich um Fragstellungen, die nur im Rahmen einer gutachterlichen Untersuchung beantwortet werden könnten und dies müsste Ihre Versicherung schriftlich an z. B. unser Haus/in der Gutachtenabteilung in Auftrag geben."

Mannomann, ich sehe jetzt schon, was da auf mich zukommt... Was ist an "Facharzt" und "Ärztliches Attest" denn so schwer zu verstehen und warum brauche ich für die Frage, ob eine dauernde Beeinträchtigung besteht einen Gutachter? Da ist ein Marknagel in meinem Fuß/Schienbein mit mehreren Schrauben!! *hmpf*
 
Hallo Kewa

was hat denn der behandelnde Facharzt während deines Krankenhausaufenthaltes zu dir gesagt, hast du die Unterlagen aus dem Unfallkrankenhaus.

Es ist gut, dass der behandelnde Facharzt nicht einfach ein paar Kreuze macht. Ein Kreuz an der falschen Stelle und du hast ein Problem, für die Kreuze bekommt er auch kein Geld, für ein Gutachten schon.

Natürlich brauchst du ein Gutachten, die Versicherung möchte billig aus der Sache rauskommen.

MFG Marima
 
Hallo Kewa

was hat denn der behandelnde Facharzt während deines Krankenhausaufenthaltes zu dir gesagt, hast du die Unterlagen aus dem Unfallkrankenhaus.

Ja, ich habe natürlich den Entlassungsbericht in dem drin steht, dass die Arthrodese gemacht wurde.

Es ist gut, dass der behandelnde Facharzt nicht einfach ein paar Kreuze macht. Ein Kreuz an der falschen Stelle und du hast ein Problem, für die Kreuze bekommt er auch kein Geld, für ein Gutachten schon.

Natürlich brauchst du ein Gutachten, die Versicherung möchte billig aus der Sache rauskommen.

Dieses Attest soll erst einmal für die Versicherung wasserdicht machen, DASS ein bleibender Schaden entstanden ist, hat man mir erklärt. Dass es dann anschließend ein Gutachten - sehr wahrscheinlich auch in der Unfallklinik - geben wird, das steht auch für die Versicherung außer Frage. Ich hoffe, dass der Orthopäde, zu dem ich am 2.8. wegen Weiterbehandlung gehe, die Fragen beantwortet, damit die Sache überhaupt mal ins Rollen kommt.
 
Hallo Kewa

Die PUV ist doch tätig geworden, wie ist denn die weitere Vorgehensweise der PUV.

Du kannst auch selber ein Gutachten in Auftrag geben, wenn es dir nicht gefällt kannst du es ja wegwerfen, musst es nur selber bezahlen.

MFGF Marima
 
Hallo Kewa,

im www findest du viele wichtige Informationen, wenn du bei der Suchfunktion eingibst:
ärztliches attest invalidität​
(alle 3 Wörter als Suchbegriff eingeben),

zum Bsp. auch diese Übersicht: § 15 Unfallversicherung / II. Invalidität | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

Die Übersicht ist für dich fürs Erste vielleicht nicht das hilfreichste Suchergebnis, aber die ersten Ergebnisse beantworten viele deiner Fragen.

Du suchst dir einen entsprechenden Facharzt, üblicherweise den behandelnden Arzt.
Dieser muss kein Gutachten (GA) erstellen, sondern das Formblatt der Versicherung ausfüllen.
Evtl. sollte man nach einer Gebühr fragen, ein Attest kostet m.W. ein paar Euro, 20-50€, wenn ich mich richtig erinnere.
Du kannst auch zu einem Privatarzt gehen, ohne umfangreiche Apparate-Untersuchungen ist das m.E.n. auch im Rahmen von 100€. (Mit PUV haben meine Erfahrungen nichts zu tun.)

In den Suchergebnissen, die du über den o.g. Weg findest, siehst du auch, dass der Arzt nicht zwingend alle Angaben machen muss, aber das prüfe besser gut.
Die Fristen sind wichtig, auch diese Info wirst du finden. Achte darauf, auf welche Frist(en) dich deine PUV schriftlich hingewiesen hat: Wurde festgelegt, bis wann das ärztl. Attest (der Standard-Fragebogen der PUV an den Arzt) bei der PUV eingegangen sein muss?

Ich kann gleich mal ein bisschen recherchieren, ob der Klinikarzt nicht eigentlich verpflichtet wäre, dir den Bogen auszufüllen. Das ist aber eine eher thoretische Frage, denn von einem Arzt, der schon vorher "nicht will", würde ich mangels Vertrauen nicht auf Ausfüllen bestehen, sondern mir einen anderen Azrt suchen. Zeitlich gerät man bei kassenärztl. Fachärzten evtl. unter Druck, auch deshalb meine Infos zu Privatärzten.

Da ich Laie bin, klinke ich mich wieder aus.
Ich wollte dich aufmerksam machen darauf, dass du dich mit entsprechenden Suchbegriffen im www gut schlau machen kannst zu den aktuell brennenden Fragen.
Das soll dich nicht abhalten, auch hier im Forum Fragen zu stellen. Wegen der Fristen muss man aber oft schnelle Antworten finden.

Viel Erfolg.
LG
 
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