HWS-Schaden
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Nachtrag = Suchergebnis zu:
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/umgangPV.pdf
Nebenbei fand ich außerdem die Info, dass es sinnvoll ist, dem Arzt schriftlich mitzuteilen, dass es eine Frist gibt.
Ich würde mir das ärztl. Attest abholen und selber nachweisbar an die PUV schicken, das fristgerechte und nachweisbare Absenden also nicht der Arztpraxis überlassen.
Es scheint üblich, dass der Arzt das Attest nicht direkt ausfüllt, sondern etwas Zeit benötigt.
LG
Ich kann gleich mal ein bisschen recherchieren, ob der Klinikarzt nicht eigentlich verpflichtet wäre, dir den Bogen auszufüllen.
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/umgangPV.pdf
Nebenbei fand ich außerdem die Info, dass es sinnvoll ist, dem Arzt schriftlich mitzuteilen, dass es eine Frist gibt.
Ich würde mir das ärztl. Attest abholen und selber nachweisbar an die PUV schicken, das fristgerechte und nachweisbare Absenden also nicht der Arztpraxis überlassen.
Es scheint üblich, dass der Arzt das Attest nicht direkt ausfüllt, sondern etwas Zeit benötigt.
LG