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OSG Fraktur, beginnende Arthrose

marla

Mitglied
Registriert seit
28 Juli 2011
Beiträge
41
Hallo,

wenn ich hier so lese wie schwer einem das alles mit Versicherungen und Gutachten gemacht wird, bekomme ich ja echt Angst was da auf mich zukommt. Aber vielleicht habe ich ja auch Glück und meine PUV ist so nett und zahlt einfach. Bis es so weit ist möchte ich selber keine großen Fehler machen und hoffe auf Tipps von euch.

Bei einem Freizeitunfall 10/2009 habe ich mir das linke obere Sprunggelenk gebrochen: Gelenk stark verschoben, fast alle Bänder gerissen, Wadenbein Trümmerfraktur. Die ersten Monate nach dem Unfall dachte ich in naivem Glauben an die moderne Medizin noch "das wird wieder gut". Ein Jahr nach Unfall hatte ich aber immer noch Beschwerden, schlechte Beweglichkeit und Gelenk kaum belastbar.

Ich meldete das dann gerade noch rechtzeitig meiner PUV und erhielt dieses Formular, das der Arzt ausfüllen muss. Darin schrieb der Arzt, dass eine Begutachtung bzgl Invalidität frühestens 6 Wochen nach Metallentfernung möglich ist.

Die Metallentfernung erfolgte in 12/2010, und bei den Untersuchungen drumherum kam raus, dass das Gelenk in einer Fehlstellung verheilt ist. Den Bericht aus dem Krankenhaus mit dem Verweis auf eventuell notwendige weitere Maßnahmen ließ ich der PUV zukommen, daher wurde auch noch kein Termin für ein Gutachten gemacht - Behandlung noch nicht abgeschlossen.

Ich war dann erstmal bei verschiedenen Ärzten, bis ich mich entscheiden konnte wie es weiter geht.
Ausgelöst durch die Luxation beim Unfall habe ich diverse Knorpelschäden erhalten, die durch die Gelenkfehlstellung weiter verschlimmert wurden. Veränderungen im Knochen haben auch schon stattgefunden, also beginnende posttraumatische Arthrose.

Um die Fehlstellung zu korrigieren, wurde vor 4 Wochen erneut operiert. Knöcherne Anbauten die durch die Arthrose bereits entstanden sind, wurden auch entfernt. Der Arzt sagte aber schon, dass die Schäden nicht wirklich zu reparieren sind, sondern durch die OP wird das Voranschreiten der Arthrose nur verlangsamt. Um Zeit zu gewinnen bevor in ein paar Jahren über ein künstliches Gelenk oder Versteifung entschieden werden muss. Auf eine konkrete Zeit legt sich da keiner fest, ich glaube ab und zu etwas in Richtung "ca. 5 Jahre" herauszuhören.


So jetzt meine Fragen:

(1) Wann sollte das Gutachten für die PUV erfolgen? Aktuell bin ich ja noch in Behandlung, habe auch wieder Metall im Gelenk das nächstes Jahr entfernt wird. Gutachten sicher am besten erst nach der Metallentfernung? Was ist wenn die Behandlung innerhalb der 3 Jahre nach Unfall noch nicht abgeschlossen ist? Wird die Frist dann verlängert oder wird eher der Zustand am Ende der 3 Jahre einfach bewertet?

(2) Ist es ok wenn ich der PUV mitgeteilt habe, dass die Behandlung jetzt noch läuft, und dass ich mich melde wenn ich ein Termin zur Metallentfernung (=Behandlungsende, voraussichtlich 1. Quartal 2012) habe? Oder sollte ich denen jetzt besser jeden Zwischenstand melden?

(3) Wie ist das mit der Perspektive "künstliches Gelenk oder Versteifen in paar Jahren", wird sowas bei einem Gutachten berücksichtigt? Durch die OP erhoffe ich mir erstmal eine Verbesserung, aber das wird ja nicht von Dauer sein. Nur zum Zeitpunkt der Gutachtens wird es dann wohl noch einigermaßen gut sein.


Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Marla
 
Hallo Marla,
herzlich Willkommen hier im Forum.

Ich habe mir 2010 ebenfalls eine komplizierte OSG Fraktur zugezogen. Bei mir ist der rechte Fuß betroffen und auch bei mir wurde bereits eine posttraumatische Arthrose festgestellt.

Mein behandelnder Arzt hatte meiner privaten Unfallversicherung (PUV) mitgeteilt, das eine Begutachtung Ende 2011 erfolgen soll.

Zu dem Zeitpunkt wird meine Behandlung bestimmt auch noch nicht abgeschlossen sein, denn bei mir steht evtl. auch noch eine operative Versteifung des Sprunggelenks an.

Sollte es bei mir Ende des Jahres zu einer Begutachtung kommen, so werde ich auf jeden Fall noch auf eine weitere Begutachtung zum Ende der drei Jahres Frist bestehen.

Auch bei Dir liegt ja durch die Diagnose der posttraumatischen Arthrose bereits eine bleibende Funktionsbeeinträchtigung in Form einer Invalidität vor.

Von daher macht bei Dir ja schon eine zeitnahe Begutachtung Sinn - wo Du schon mal einen Teil der Invaliditätsleistungen erhältst und dann bei einer weiteren Begutachtung zum Ende der drei Jahres Frist ( bis 10/2012) nochmal nachgebessert werden könnte.

Die 3 Jahresfrist ist eine ganz wichtige Frist, weil Dir sonst Ansprüche auf Invaliditätsleistungen verloren gehen, d.h. die Versicherung braucht bei einer späteren Begutachtung nach der 3 Jahresfrist nicht mehr zu zahlen.

Schäden die zum Ende der drei Jahresfrist noch nicht abschließend beurteilt werden können, fließen soweit ich weiß als Prognose in eine Begutachtung mit ein.

Besprich das doch mal mit Deinem behandelnden Arzt und dann könntest Du eine Stellungnahme Deines Arztes mit einem entsprechenden Schreiben an die PUV schicken.

Mache bitte alles was Du mit der PUV regelst schriftlich!
Ganz wichtig ist, dass Du keine Fristen versäumst, schaue Dir nochmal genau Deine Versicherungsbedingungen an.

Alles Gute und herzliche Grüße
magenta
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, Magenta,

hach das ist alles so kompliziert. Beim Gedanken an eine zeitnahe Begutachtung wirds mir ja ganz anders, irgendwie würde ich das lieber noch schieben.

Zur Zeit darf ich wegen der letzten OP noch gar nicht belasten, die Narben sind noch so frisch und es tut noch ziemlich weh. Bis ich wieder voll belasten darf, wird es laut Prognose meines Arztes so Oktober/November werden. So lange habe ich keinen Bedarf, für ein Gutachten durch die Gegend zu reisen und dann irgendeinen wildfremden Arzt an dem Fuß rumdrücken und biegen zu lassen.
Dann werd ich wohl beim nächsten Termin meinen Orthopäden mal befragen wann er eine Begutachtung für sinnvoll hält.

Bei dir wird so kurz nach der Fraktur schon konkret über eine Versteifung des OSG gesprochen? Das ist ja heftig. Ein künstliches Gelenk ist keine Option? Mir hatten mehrere Ärzte gesagt, die aktuellen OSG Prothesen sind bezüglich Funktion und Haltbarkeit noch nicht so toll, aber die Entwicklung geht ja weiter. Darum hatte ich mich für die OP entschieden, um möglichst lange einen einigermaßen brauchbaren Zustand zu erhalten, und eine vernünftige Basis zu haben wenn es später mal ein künstliches Gelenk werden soll. An der Hoffnung halte ich mich momentan fest...

Viele Grüße
Marla
 
Hallo Marla,
es ist nachvollziehbar und macht Sinn, das für die Begutachtung erstmal der "akute" Heilverlauf abgewartet werden sollte......

..... sonst würde der Gutachter wahrscheinlich auch noch alle Beschwerden auf die gerade erst durchgeführte OP schieben und das kann ja auch nicht in Deinem Interesse sein.

Na und an einem noch relativ frisch operierte Fuß würde ich auch - außer dem behandelnden Orthopäden - keinen anderen Arzt dran lassen..... so von wegen wir biegen und drücken mal :eek:

Dass Du wegen der Begutachtung mal Rücksprache mit Deinem Orthopäden nimmst ist ein guter Plan.

Bei mir wurde die posttraumatische Arthrose bereits 8 Monate nach dem Unfall per MRT diagnostiziert.

Bin dann von meinem Arzt in eine Fachklinik überwiesen worden, wo der Arzt von Versteifungs-OP gesprochen hat.

Ein künstliches Sprunggelenk kommt bei mir wohl nicht in Frage und ehrlich gesagt habe ich da selber auch ganz starke Vorbehalte.

Du hast ja auch bereits die noch nicht so ausgereiften OSG Prothesen angesprochen.
Aktuell habe ich jetzt erstmal eine orthopädische Schuhversorgung und ich warte jetzt erstmal ab, wie sich das schmerztechnisch weiter entwickelt.

Eine Versteifungs-OP werde ich auf jeden Fall nicht ohne weiteres - d.h. nicht ohne eine zweite bzw. dritte Meinung eingeholt zu haben - durchführen lassen.

Übrigens hab ich nach meinem Unfall damals auch gedacht..... dass innerhalb einiger Wochen/Monate das Sprunggelenk "fast wie neu" wird.

Als ich in der Realität angekommen war, war das zunächst ein echter Schock mit den ganzen Veränderungen im Alltag, den Schmerzen und Einschränkungen klar zu kommen.

Ich bin froh, dass es dieses Forum gibt:)

Hier wird einem wirklich mit Rat und Tat und auch mit aufmunternden Worten geholfen!

Ich wünsch Dir jetzt erstmal einen guten Heilverlauf und ich würde mich freuen weiter von Dir zu lesen.

Alles Gute und lieben Gruß
magenta
 
Hallo Magenta,

ich dank dir! Bin echt froh das ich dieses Forum entdeckt habe.

Wegen Versteifung des Gelenks, das ist so endgültig, das möchte ich für mich noch gar nicht als Option einplanen. Ich hoffe einfach, wenn es bei mir so weit ist, ist die Entwicklung der OSG Prothesen weit genug voran gekommen. Wir werden sehen was die Zeit bringt...

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass du mit dem orthopädischen Schuh möglichst lange gut zurecht kommst. Und bevor du einer OP zustimmst noch mehrere Meinungen zu hören, ist denke ich ganz ganz wichtig.

Mal sehen was mein Orthopöde dann beim nächsten Termin zum Thema Gutachten meint. Mit dem hatte ich noch gar nicht darüber gesprochen, bin da erst seit wenigen Monaten in Behandlung. Ich werde dann weiter berichten wenn es was neues gibt.

Viele Grüße
Marla
 
Hallo Marla,

Willkommen bei uns. Magenta hat schon alles erklärt und geschrieben.

Ein Sache ist sehr wichtig, ist die Invalidität in der ersten Friste (je nach Vertrag zwischen 12-18 Monaten) schriftlich festgestellt?
Oder besser, hat die PUV der Fristenverschiebung schriftlich zugesagt?

Sicher wird es hier wohl keinen Ärger geben, aber sicher ist sicher und wenn Du hier im Forum liest.....kannst Du unser unguten Gedanken verstehen:rolleyes:.

Ich würde auch die erste Begutachten so schnell, wie es Deine Verletzungen zulassen machen lassen.

Bei vielen UO ist die Behandlung nie abgeschlossen.

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin,

danke!

Ja, ich hab von der PUV einiges schriftlich, habe die Briefe eben nochmal durchgesehen - ich denke hier passt noch alles:

Brief der PUV 13 Monate nach Unfall:
"Wir bestätigen die fristgerechte Geltendmachung sowie ärztliche Feststellung Ihrer unfallbedingten Invaliditätsansprüche. Damit sind alle Fristen gewahrt." Weiter heisst es in dem Schreiben, dass die PUV nach Entfernung der Platte dann das Gutachten veranlassen will.

Dann wurde das Metall entfernt und meine Ärzte-Odyssee ging los. Als es begann sich abzuzeichnen dass es nochmal operiert werden muss, habe ich die PUV darüber informiert. Zu dem Zeitpunkt stand noch nicht fest, was in einer OP alles gemacht wird, und einen Termin gab es auch noch nicht.

Als Antwort kam zurück:
"Vielen Dank für den Zwischenbescheid vom xx.xx.xx. Bitte informieren Sie uns zur gegebenen Zeit über die weiteren Maßnahmen. Die gutachterliche Nachuntersuchung muss spätestens vor Ablauf des dritten Unfalljahres von hier aus veranlasst sein."

Für mich klingt das so als wäre ich mit meinen Fristen im grünen Bereich, oder?
Sicher wird die PUV hoffen dass ich den Ablauf der 3 Jahre einfach verschlafe, aber wenn ich die im ersten Halbjahr 2012 (nach der Metall Entfernung) kontaktiere, habe ich doch alle Fristen eingehalten. Da würde ich vom Gefühl her lieber noch so lange warten. Bin da recht unsicher, was jetzt besser ist. Was spräche denn dafür, das erste Gutachten nun möglichst schnell machen zu lassen?

Viele Grüße
Marla
 
Hallo Marla,

das hört sich gut und fair von Deiner PUV an und ich würde es auch so machen wie Du.....eben vor Beginn der letzten 6 Monate auf einen Begutachtungstermin bestehen.

Sollte es mit der Zeit eng werden, also die PUV "auf Zeit" spielen, würde ich ein privates Gutachten erstellen lassen.

Unsere PUV hat uns bis kurz vor Ende der 3-Jahresfrist in der Hoffnung auf eine Endbegutachtung gelassen, dann diese aber verweigert.

Wir hatten "Gott-sei-Dank" vor der Frist 2 private Gutachten erstellen lassen.

Mach Dich aber nicht verrückt, es kann bei Dir alles anders und besser laufen.....Du mußt nur alles gut im Auge behalten und in einem Kalender vermerken.

Viel Glück
Kai-Uwin:)
 
Hallo Marla,
mit den Fristen bist Du auf jeden Fall im grünen Bereich.
Die Schreiben von der PUV bitte gut aufheben und mit denen immer nur alles schriftlich machen.

Wenn jetzt zeitnah begutachtet würde, dann würdest du evtl. schon mal - je nachdem wie der Gutachter beurteilt - Leistungen (Teilleistung, Abschlag) erhalten.

Sollte jetzt eine Begutachtung stattfinden, dann solltest Du aber auf jeden Fall auf eine weitere Begutachtung zum Ende der 3 Jahresfrist bestehen, da ja zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, was sich noch verschlimmern könnte und wie die endgültige Prognose aussieht.

Wenn im Frühjahr 2012 begutachtet wird, kann es sein, dass sich bis zum Herbst 2012 auch noch was verschlechtert aber die PUV nicht bereit ist innerhalb eines halben Jahres eine zweite Begutachtung durchzuführen.

Wichtig wäre auch, was Dein behandelnder Arzt für sinnvoll erachtet. Vielleicht macht ja wirklich erst eine Begutachtung kurz vor Ablauf der 3 Jahres Frist wirklich Sinn.

Vielleicht erhältst Du von anderen Forumsmitgliedern auch noch weitere - für Dich hilfreiche - Antworten.

Soweit erst mal von mir.

Lieben Gruß
magenta
 
Hallo,

danke euch beiden!

Dann würde es ja passen, die Metallentfernung wird wohl zwischen 6 und 9 Monate vor Ende der 3 Jahres Frist sein, und dann soll die PUV danach das Gutachten veranlassen.

Bis jetzt kam es mir auch immer so vor als wäre meine PUV "nett", aber wer weiss wie sich das noch ändert wenn es ans zahlen geht. Wobei es bei mir ja wohl eher um kleine Beträge gehen wird, und ich habe hier schon irgendwo gelesen, bei kleineren Sachen geht das oft reibungsloser.

Vorab eine Teilleistung zu erhalten, lohnt sich bei mir bestimmt nicht, weil ich wie gesagt keine großen Zahlen erwarte.

Und wenn ich schon ein Gutachten hatte, wer weiss, vielleicht verweigern die dann auch ein weiteres zum Ende der 3 Jahre, da muss man ja anscheinend wirklich mit allem rechnen. Dann lieber nur eins und das möglichst spät innerhalb der Frist.

Ich nehm das Thema aber auf jeden Fall auch nochmal mit zu meinem nächsten Arzttermin.

Viele Grüße
Marla
 
Hallo,

ich habe meinen Orthopäden mal befragt. Er meinte solange die Platte noch drin ist, wäre es schwierig zu beurteilen, ob Einschränkungen in der Beweglichkeit durch das Metall verursacht werden oder durch den Zustandes des Gelenkes selber. Von daher wäre es schon ok eine Begutachtung erst nach der Metallentfernung zu machen.

In ein paar Wochen bin ich nochmal bei dem Chirurgen der die OP gemacht hat, dann werde ich da auch nochmal fragen wie er das sieht. Bin mir grade nicht sicher ob bei der Metallentfernung nur die Platte raus kommt, oder ob da noch weitere Maßnahmen anstehen. Das wird sich erst aus dem Heilungsverlauf der nächsten Monate ergeben. Wenn nur das Metall entfernt wird, kann das Gutachten so 6-8 Wochen danach erfolgen. Wenn noch mehr gemacht wird, werden eventuell noch einige wenige Monate zusätzlich für die Heilung notwendig sein. Ich sehe schon, ich muss aufpassen dass die Zeit mir nicht davon läuft.

Die PUV hat inzwischen auch geantwortet, dass ich ihnen nach der Metallentfernung den Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus zukommen lassen soll, dann werden sie das Gutachten veranlassen. In dem Brief haben sie auch wieder geschrieben dass die Begutachtung innerhalb von 3 Jahren nach Unfall sein muss.

Also werde ich jetzt erst mal den Fuß heilen lassen und auf die Fristen aufpassen.

Viele Grüße
Marla
 
Hallo Marla,
gut, dass Du Dich noch mal mit Deinem Orthopäden besprochen hast und den Chirurgen um eine Einschätzung zu bitten macht auch Sinn.

Das Deine PUV Dich auch noch mal auf die 3 Jahresfrist hingewiesen hat ist ja schon mal gut.

Ich wünsche Dir einen guten Heilverlauf !

Halt uns doch einfach auf dem Laufenden und falls Du Fragen hast, kannst Du die auch jederzeit gerne im Forum stellen.

Alles Gute und herzliche Grüße
magenta
 
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