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OSG Fraktur, beginnende Arthrose

Hallo Magenta,
danke!
Stimmt, was meine PUV so schreibt, klingt eigentlich bislang ganz gut. Dann warte ich einfach mal ab und melde mich wenn es Neuigkeiten gibt.
Viele Grüße
Marla
 
Hallo, hier ist mal der aktuelle Stand bei mir. Es dauert alles länger als gedacht, seit dem Unfall war die Behandlung nie wirklich abgeschlossen. Die letzte OP (Metall Entfernung und der Versuch, Reste des Knorpels zu reparieren) war vor ein paar Tagen. Ziel der Aktion war es, die weitere Verschlechterung ein wenig auszubremsen. Ein paar Jahre Zeit gewinnen bis zur Entscheidung TEP oder Arthrodese.
Ich hatte bisher noch gar keine Begutachtung. Die PUV will kurz vor Ende der 3 Jahre das Gutachten machen lassen. Also im Oktober. Meine Sorge ist nun, wenn in dem Gutachten dann irgendein Mist steht, z.B. dass mein Bein völlig in Ordnung sei und ich mir alles nur einbilde... dann sind die 3 Jahre ja schon vorbei und ich kann wohl nicht mehr viel machen. Ich überlege jetzt ob es sinnvoll wäre, zusätzlich privat ein Gutachten vor Ablauf der 3 Jahre machen zu lassen, damit ich im Fall der Fälle etwas in der Hand habe. Muss mich da erstmal schlau machen.
LG Marla
 
Hallo Marla,
schön mal wieder von Dir zu lesen.....
aber es ist nicht schön, dass die Behandlung bei Dir so langwierig und kompliziert verläuft :(

Ich nehme mal an, dass Du Dir von allen Krankenhaus- und Arztberichten auch Kopien besorgt hast - sehe wirklich zu, dass Du alle Unterlagen bei Dir sammelst.

In den Berichten wird dann ja wohl auch was über die gesamten Komplikationen stehen und der Hinweis zu einer Empfehlung für eine Arthrodese / TEP.......
......von daher wird die PUV nicht aus der Leistungspflicht kommen.


Deine Befürchtungen, dass ein Gutachten im Oktober - welches ja dann am Ende der 3 Jahresfrist liegt - evtl. deine verbliebenen Schäden nicht ausreichend berücksichtigt kann ich voll verstehen.
Vor allem müsste ja in Deinem Fall auch prognostisch geguckt werden z.B. in Hinblick auf die Versteifungsop und bei einem TEP gibts ja auch keine Erfolgsgarantie.

Mit einem privaten Gutachten hättest Du natürlich was in den Händen.

Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall mit Deinem behandelnden Orthopäden sprechen und auch in einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Versicherungs- und Medizinrecht investieren.


Alles Gute und lieben Gruß
magenta
 
Zuletzt bearbeitet:
3 Jahres-Gutachten

Hallo marla,

an Deiner Stelle würde ich jetzt die PUV auffordern einen Gutachter zu beauftragen.

Lese in den Versicherungsbedingungen (AUB) über die Fristen nach. In den meisten
steht, dass 3 Monate vor Ende des 3. Unfalljahres (10/2012) dieses Gutachten ein-
gefordert werden muss.

Wenn das Ergebnis des Gutachtens nicht Deinem Empfinden entspricht solltest
Du einen Fachanwalt (wie magenta schon schrieb) kontaktieren. Momentan hast Du
noch keinen Grund dies zu tun. Die, nicht unerheblichen, Kosten kannst Du vorerst
noch einsparen.

Auch ein privates Gutachten würde ich an Deiner Stelle erst nach dem PUV-Gutachten
in Auftrag geben. Die Meinung Deines Chirurgen/Orthopäden kannst Du ja auch jetzt
schon kostenlos einholen.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Magenta, Hallo Meggy,

vielen Dank für eure Antworten.

Also den Papierkram habe ich soweit komplett, denke ich. In einem Bericht ist auch eine TEP in einigen Jahren als Möglichkeit erwähnt. Dann habe ich mehrere, wo die Arthrose drinnen steht, und Sachen wie "vollständig aufgehobener Gelenkknorpel" und "Knorpelglatze".
Meint ihr das genügt, falls das Gutachten für die PUV behaupten sollte, das Gelenk hätte keinen Schaden und sei in bester Ordnung?

Wegen Fachanwalt und privaten Gutachten, die Kosten schrecken mich natürlich schon ab. Hmm also erst das Gutachten der Versicherung abwarten und erst dann ggf diese Schritte in die Wege leiten...? Ach das ist alles so kompliziert.

Jetzt zeitnah ein Gutachten würde wohl nicht gehen. Ich darf erst ab Anfang September wieder voll belasten, und dann dauert es ja ein bisschen bis ich wieder halbwegs normal ohne Krücken laufe. Ich befürchte halt, je näher der Termin für die Begutachtung an der letzten OP liegt, desto eher werden die Probleme als noch nicht beendeter Heilungsvorgang der OP abgetan, und nicht als bleibende Schäden dokumentiert. Solange ich nichtmal voll belasten darf wäre das ja sogar richtig.
Die Terminplanung für Oktober kam von der PUV nachdem ich denen den KH Entlassungsbrief in Kopie geschicht hatte. Die können mir doch nicht mutwillig ein Termin geben mit dem sie die Fristen platzen lassen?

Liebe Grüße
Marla
 
Hallo Marla,
also bei den Diagnosen wird die PUV garantiert nicht um ihre Leistungspflicht herumkommen.....und die werden es wohl nicht wagen zu sagen: "Reine Einbildung und da ist nichts".

Die Frage ist aber, zu welcher Ergebnis - was die Höhe der Invalidität betrifft - der Gutachter kommt.

Da Du jetzt erst die OP hattest kann es wirklich sein, dass sich der postoperative Heilverlauf ja noch Wochen und Monate bis Oktober hinzieht.

Wie wird - eine vor kurzem erst erfolgte OP mit noch nicht absehbarem Ergebnis - in einer Abschlussbegutachtung zum Ende der 3 Jahresfrist gehandhabt?

@Meggy
Kannst Du da was zu sagen ?

Lieben Gruß
magenta
 
Hallo marla,

bei der Invaliditätsbemessung für die PUV kommt es nur darauf an, welche
Einschänkungen z.B. der Beweglichkeit auf Dauer verbleiben.

Wenn keine schweren Einschränkungen (voraussichtlich) verbleiben werden
wird der Invaliditätsgrad lt. zu erstellendem Gutachten auch nicht allzuhoch
ausfallen.

Als Beispiel: durch meinen Freizeitunfall erlitt ich unter anderem auch einen
Oberschenkelhalsbruch, der durch ein künstliches Hüftgelenk (Hüft-Tep)
gerichtet wurde. Die Hüftprothese (normale Funktion) wurde vom Gutachter
mit 7/20 Beinwert (ist üblich) bemessen, dies entspricht 24.5 % Invalidität.

Einen höheren Invaliditätsgrad wirst Du nicht erhalten.

Meines Wissens nach ist der Zustand 3 Jahre nach dem Unfall endgültig zu
bemessen/bewerten. Wenn dies nicht möglich ist, weil die letzte OP erst kurz
davor erfolgte, müsste vielleicht der Gutachten-Termin sogar auf Dezember 2012
verlegt werden, natürlich im gegenseitigen Einverständnis mit der PUV.

Diese Sache ist mir jetzt aber zu heiß!

Hierzu brauchst Du die Antwort eines Fachanwaltes für Medizin und Versicherungs-
recht. Die Kosten belaufen sich ( meine eigene Erfahrung) auf 250 Euro.


Viele Grüße

Meggy
 
Danke Meggy und Magenta!

Bei mir ist ja nur das Sprunggelenk betroffen, da rechne ich mit einem deutlich geringeren Invaliditätsgrad als als bei einer Hüft TEP. Ich wäre einfach froh wenn ich über die PUV die paar Tausend Euro, die ich in den letzten 2 Jahren wegen dem kaputten Gelenk ausgegeben habe, wieder reinbekomme.

Die 3 Jahre sind erst Ende Oktober vorbei. Damit wäre das Gutachten ca 3 Monate nach OP. Die Beweglichkeit die bis dahin nicht wieder da ist, wird auch nicht wiederkommen, denn über diesen Zeitraum hinaus bekomme ich mit Sicherheit keine Krankengymnastik. Mit den eigenen Übungen zuhause konnte ich bisher bestenfalls die vorhandene Beweglichkeit erhalten, aber nichts weiter verbessern.

Im Moment habe ich eine kleine Durchhänger Phase, da fehlt mir die Energie mich beim Anwalt beraten zu lassen. Ich werde wohl den Heilungsverlauf erst mal abwarten. Wenn ich Anfang September mit Beginn der Vollbelastung direkt gut ans Laufen komme, ist ein Gutachten Mitte/Ende Oktober dann wohl ok. Und wenn es sich länger hinzieht schaue ich dann nach der Möglichkeit, mit der PUV eine Terminverschiebung zu vereinbaren.

Viele Grüße
Marla
 
Hallo,

mittlerweile war meine Begutachtung. Der Termin kam ziemlich kurzfristig, da hatte es leider nicht geklappt eine Begleitung zu organisieren, also bin ich alleine hingegangen. Den GA hatte ich vorher gegoogelt und auch hier im Forum gesucht. Der Name taucht recht selten auf, und wenn dann eher negativ.

Mir kam die Untersuchung ganz ok vor. Nur ganz am Schluss hat er in einem Nebensatz erwähnt, dass die Versicherungen eigentlich immer mit seinen Gutachten zufrieden sind. Das fand ich natürlich nicht so toll, habe aber nichts dazu gesagt.

Tja, dann heisst es jetzt abwarten. Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis...

LG Marla
 
Ich drücke dir die Daumen Marla, stehe gerade vor der gleichen Frage.
Ich hatte 1 Gutachten nach 1'5 Jahren und nun durch die Fehlstellung bei mir im Knie sogar noch eine kaputte Huefte und brauche ein Tep in Hüfte und danach im Knie. Meine Frist laeuft mit den drei Jahren im Juni 2013 aus, vorher bekomme ich das Hüftgelenk und dann werde ich wohl ein Endgutachten einfordern, falls sich nicht vorher die Versicherung selbst noch mal meldet.
Grüße

Klip
 
Hallo Klippspringer,
danke fürs Daumendrücken! Im Moment kann ich wirklich nur abwarten und hoffen. Ich habe ja immerhin das Glück, dass "nur" das Sprunggelenk kaputt ist, und die anderen Gelenke keinen Schaden davongetragen haben. Das stelle ich mir ja nochmal schwieriger vor, dass die Versicherung den Zusammenhang von Unfall und Schaden an den angrenzenden Gelenken anerkennt. Da drücke ich dir auch mal die Daumen.
Viele Grüße
Marla
 
Hallo,

3 Wochen nach dem Termin beim Gutachter habe ich nun Post von der PUV erhalten, das ging ja schnell. Mit dem Ergebnis bin ich zufrieden. Brauche also keinen Anwalt und kein privates Gutachten. Es ist bei mir mit der PUV alles gut gelaufen.
Die Beschreibung im Gutachten deckt sich mit meinen vielen Arztberichten und den bestehenden Einschränkungen die ich noch habe. Der GA kam zum Ergebnis "schwere Arthrose des Sprunggelenk, Indikation für TEP (oder Versteifung) ist gegeben". Die Einschätzung des GA ist sogar etwas pessimistischer als ich selber das sehe. Ich hoffe ja immer noch, dass ich noch ca 3 bis 5 Jahre habe, bevor das Thema TEP/Arthrodese ernst wird. Der GA meinte dass ich deutlich früher ein TEP brauchen werde. Darum empfiehlt er eine Regulierung als ob es bereits ein künstliches Gelenk wäre --> 7/20 Beinwert. Der GA bezieht sich dabei auf ein Buch von Rompe/Erlenkämper.
Damit hat das Thema PUV für mich nun ein gutes Ende gefunden.
Vielen Dank nochmal an alle, die mich hier mit Antworten und Tipps unterstützt haben!

LG Marla
 
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